Stadtnachrichten

Jg.1992

/ Nr.2

- S.5

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ANTRÄGE AUF
ANWOHNERPARKKARTEN:
AUSSTELLUNG LÄUFT
PROBLEMLOS
Weit weniger Bürger als angenommen beantragten bisher die Ausstellung von
Anwohnerparkkarten in einer der seit I.Jänner geltenden vier Innenstadt-Kurzparkzonen, in der sie wohnen: Der große Ansturm blieb aus. Die Kartenausstellung läuft
weitgehend ohne Probleme: Die Bürger wissen den neuen Vorteil zu schätzen.

(Eiz) Seit Jänner 1992 ist die Innsbrucker
Innenstadt in vier Kurzparkzonen gegliedert. Seit diesem Zeitpunkt gibt es aber auch
für Innenstadtbewohner die neue Möglichkeit, ihren Pkw oder Kombi in „ihrer" Zone
zeitlich unbefristet zu parken, wenn sie im
Besitz einer Anwohnerparkkarte sind. Die
Jahresgebühr dafür beträgt öS 960,-, wozu
öS 120,- für die Stempelmarke und öS 700,Verwaltungsabgäbe kommen - die Anwohnerparkkarte kostet somit im Jahr öS
1.780,- (oder öS 4,88 am Tag).
Seit 18. Dezember v. J. konnten Innenstadtbewohner im neu eingerichteten Büro des
Straßen- und Verkehrsamtes in der MariaTheresien-Straße 22,1. Stock, einen Antrag
auf Ausstellung von Anwohnerparkkarten
stellen; seit 2. Jänner dieses Jahres werden
die Anträge bescheidmäßig behandelt:
Vorher wäre dies rechtlich nicht möglich
gewesen, da die entsprechende Verordnung
erst mit 1. Jänner in Kraft trat.
Bis 13. Jänner wurden 206 Anträge gestellt
(von ca. 1.000 Bürgern, die dazu theoretisch
die Möglichkeit hätten), davon waren bis zu
diesem Tag bereits rund 150 erledigt - bei
weniger als jedem zehnten mußte die Stadt
das ordentliche Ermittlungsverfahren einleiten. Rund 50 Anträge waren noch nicht
bearbeitet.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen,
dauert die Erledigung vom Einbringen des
Antrags bis zur Ausfertigung der Karte
rund eine Woche.
Wer eine Anwohnerparkkarte beantragen
kann, bestimmt

der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung im Absatz 4: Er (oder sie) muß
• seinen (ihren) ordentlichen Wohnsitz in
einer der vier Innenstadtzonen haben,
• Zulassungsbesitzer eines Pkw oder Kombis
sein und
• ein erhebliches persönliches Interesse
nachweisen, sein (ihr) Auto in der Nähe des
Wohnsitzes zu parken.
Vor allem die dritte Voraussetzung stört
einen erheblichen Teil der Antragsteller,
wissen die Sachbearbeiter im Straßen- und
Verkehrsamt zu berichten: "Wozu soll man
das Interesse nachweisen, wenn man hier
wohnt und ohnehin bereit ist, für die Ausnahmebewilligung zu bezahlen?", so die
immer wieder (zum Teil entrüstet) vorgebrachte Frage.
Hier ist die Verwaltung an die Straßenverkehrsordnung gebunden, die sie zu exekutieren hat - und diese fordert eben den
Nachweis eines „erheblichen persönlichen
Interesses". Auch die „Erläuternden Bemerkungen" zur StVO helfen da nicht wirklich weiter - sie führen als Beispiel dieses
Interesses die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz an. Ausjudiziert ist die Sache noch
nicht.
Die Stadt will hier nicht päpstlicher sein als
der Papst: Bei einem Mehrpersonenhaushalt
wird man die Versorgung der Familie mit
Gütern des täglichen Bedarfes, Arztbesuche,
die notwendige Betreuung von sehr nahen
Verwandten, die in einem anderen Stadtteil
wohnen, durchaus als „Nachweis" gelten
lassen.
Eine merkliche Zunahme von Anträgen
für Anwohnerparkkarten wird sicher die
schrittweise Einbindung der jetzt noch
„freien" Stellplätze in die Kurzparkzonen bringen, die für heuer vorgesehen ist: Schon ab 1. Februar werden
Colingasse, Maria-TheresienStraße,Wilhelm-Greil-Straßeund
Boznerplatz (Nordseite der Südfahrbahn) einbezogen. Anfang
März, April und Mai folgen die
restlichen Straßen.


STADTNACHRICHTEN - FEBRUAR 1992

DIPL.- ING.
OTTO MÜLLER
BAUDIREKTOR
In der Nachfolge von Baudirektor OSR
Dipl.-Ing. Herbert Hosp, der
mit Ablauf des
Jahres 1991 in
den Ruhestand
trat, hat der
Stadtsenat mit
Wirkung vom
1.1. 1992 den
bisherigen Leiter des Bereiches Tiefbau, SR Dipl.-Ing.
Otto Müller, an diese Stelle berufen.
Baudirektor Müller, 1933 in Innsbruck
geboren, studierte an der Technischen
Hochschule in Graz. Während und nach
Abschluß des Studiums war er für eines
der größten Bauunternehmen Tirols im
Wasser-, Stollen- und Kraftwerksbau
sowie im Hoch- und Industriebau tätig.
1960 trat er in den Dienst der Stadt, wo
sein Aufgabenbereich - im Hinblick auf
die Olympischen Winterspiele 1964 den Straßen- und Brückenbau und in der
Folge auch den Wasserbau sowie die
Mitwirkung an der General Verkehrsplanung umfaßte. 1987 wurde er zum
Leiter des Tiefbauamtes bestellt. In den
folgenden Jahren konnten unter seiner
Leitung bedeutende Erschließungsstraßen in Siedlungs- und Industriegebieten sowie Radwege und verkehrsberuhigte Zonen errichtet werden. Auch
die Planung für den Hochwasserschutz
der Sili, der Winterdienst und die Erhaltung des gesamten Straßennetzes fielen
in seine Kompetenz. •
(Foto: Murauer)

ANWOHNERPARKKARTEN:
WER HAT
ANSPRUCH?
Berechtigt zur Antragstellung ist, wer in
einer der vier Kurzparkzonen im Stadtzentrum wohnt, einen Pkw oder Kombi besitzt und ein „erhebliches persönliches Interesse" nachweist (siehe Artikel links).
Die Antragstellung erfolgt beim Straßenund Verkehrsamt, Maria-Theresien-Straße
22, 1. Stock (Achtung! Nicht im Rathaus!).
Mitzubringen ist nur die Autozulassung (für
Pkw oder Kombi) sowie eine 120-SchillingBundesstempelmarke. Alles weitere erfährt
man beim Amt.