Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.4

- S.10

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N

© I. ULLMAN

Referatsleiter Bernhard Letsch (4. v. r.) und sein
Team wissen, dass von ihren Entscheidungen
letztlich alle in der Stadt betroffen sind.

Vermittler zwischen Gewerbe­
treibenden und BürgerInnen
In allen Verfahren rund um die Gewerbeordnung prüft und bewilligt
das Referat „Gewerbe und Betriebsanlagen“ im Auftrag der Stadt.

I

nsgesamt 13 MitarbeiterInnen, davon sieben Frauen und sechs Männer, sorgen mit Fachkompetenz und
Sorgfalt dafür, dass Gewerbetreibende in
Innsbruck ihrer Tätigkeit nachgehen können. Sie prüfen sowohl Personen und deren fachliche Qualifikationen nach dem

Berufsrecht als auch Standorte nach dem
Betriebsanlagenrecht hinsichtlich ihrer
Eignung für die beabsichtigte Nutzung. In
einer Stadt wie Innsbruck, mit ihrer hohen Dichte, sind Konflikte rund um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben nicht immer vermeidbar. Eine sorgfältige Prüfung
– schon im Vorfeld – kann helfen zukünftigen Ärger zu vermeiden.

© V. LERC

HER

Für ein gutes Miteinander

Referat „Gewerbe und
Betriebsanlagen“
Leiter: Mag. Bernhard Letsch
Maria-Theresien-Straße 18, 3. Stock
Tel.: +43 512 5360 3212
post.gewerberecht@innsbruck.gv.at

Zahlen und Fakten
, 13 MitarbeiterInnen haben 2018:
• 1 .326 Gewerbeanmeldungen
vergeben
• 564 betriebsanlagenrechtliche
Verfahren geprüft
• 6.952 berufsrechtliche Verfahren
durchgeführt

„Was so trocken klingt, ist in Wirklichkeit
eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit.
Man ist sozusagen direkt an der Front“,
erklärt der Referatsleiter Mag. Bernhard
Letsch: „Das kann fordernd sein, aber wir
tragen mit unserer Arbeit zu einem guten Miteinander in der Stadt bei. Gerade
im Konfliktfall, etwa bei Beschwerden wegen Lärm- oder Geruchsbelästigung, ist es
wichtig, dass man nie das Ziel aus den Augen verliert: tragbare Lösungen für beide
– Anwohnerinnen und Anwohner wie Gewerbetreibende – zu finden.“ Die Gewerbeordnung verlangt daher nicht nur, im
Interesse künftiger KundInnen zu prüfen,
ob jemand die nötigen fachlichen Voraussetzungen erfüllt, um ein Gewerbe auszu-

üben. Sie versucht auch die Gemeinschaft
und insbesondere die Nachbarschaft zu
schützen.

AnsprechpartnerInnen sein
Das Referat setzt dabei auf persönliche
AnsprechpartnerInnen und bemüht sich
um eine kurze Verfahrensdauer. Die MitarbeiterInnen sind jeweils entweder im
Bereich Berufs- oder im Betriebsanlagenrecht tätig. In einem betriebsanlagenrechtlichen Verfahren werden auch
weitere Behörden einbezogen. Beispielsweise werden je nach Verfahren neben
den referatseigenen GewerbetechnikerInnen auch AbfalltechnikerInnen, das
Arbeitsinspektorat, die Bau- und Feuerpolizei oder der/die AmtsärztIn als
Sachverständige hinzugezogen. Letztlich ist immer eine Mitarbeiterin bzw.
ein Mitarbeiter für ein Verfahren zuständig und sie/er entscheidet auch
in eigener Verantwortung. „Wir wollen für
die Gewerbetreibenden Ansprechpartnerinnen und -partner sein, aber auch
für die Bevölkerung“, erklärt Bernhard
Letsch. So werden Betriebe oft über Jahre
hinweg von derselben Person betreut. UI