Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.4

- S.53

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MagIbk/3547/WA-EU/2

KUNDMACHUNG

über die
Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder
des Europäischen Parlaments
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der
Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 30/2019,
bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der
österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des
Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als
Wahltag der

26. Mai 2019
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 12. März 2019 bestimmt.“

Innsbruck, am 4.3.2019

Für den Bürgermeister:
Mag. Edith Margreiter

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