Innsbruck Informiert
Jg.2022
/ Nr.1
- S.24
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
a) Museum Goldenes Dachl
Eintritte
Erwachsene
5,20
Ermäßigt
2,70
Familie
10,00
Gruppe ab 10 Pers., pro Pers.
2,80
JUFF-Familienkarte
6,00
Mit cultuhr.at-Gutschein
3,80
Sommeraktion
Kindergeburtstagspauschale
Teilnahme am Freizeitticket, Kulturpass Tirol, Innsbruck
Card und Ö1-Club
Führungen
Schulklassen
0,00
Gruppen ab mind. 10 Pers. pro
2,70
Pers.
b) Stadtmuseum – Stadtarchiv
Eintritte
Erwachsene
Ermäßigt
Familien
Gruppen ab 10 Pers., pro Pers.
JUFF-Familienkarte
Jahreskarte
Jahreskarte ermäßigt
4,00
2,80
8,00
2,80
4,00
13,00
9,00
Führungen
Schulklassen
0,00
Gruppen ab mind. 10 Pers. pro
2,80
Pers.
Teilnahme am Freizeitticket, Kulturpass Tirol, Innsbruck
Card und Ö1-Club
c) Kombiangebote
Groß: Museum Goldenes Dachl, Stadtmuseum, Stadtturm
Erwachsener
9,00
Familie
17,50
Klein: Museum Goldenes Dachl, Stadtmuseum
Erwachsener
Familie
6,50
12,50
Besitzer des Innsbrucker Freizeit-Tickets erhalten kostenlosen Eintritt im Stadtmuseum und Museum Goldenes Dachl. Schulklassen
aus Innsbrucker Pflicht- und Hauptschulen erhalten im Stadtmuseum und Museum Goldenes Dachl freien Eintritt, sofern sie dieses
im Klassenverband im Zuge schulischer Aktivitäten besuchen.
Verwendungsgebühr 2022
Pro Abbildung – private Nutzung
Pro Abbildung – einmalige kommerzielle Nutzung
Pro Abbildung – mehrfach kommerzielle Nutzung
Kopien
DIN A4 schwarz/weiß
DIN A3 schwarz/weiß
DIN A4 farbe
DIN A3 farbe
Kopien durch Mitarbeiter DIN A4
Kopien durch Mitarbeiter DIN A3
Ausdrucke
Digitalfotografie
Medien zur Reproduktion
CD-Rom
DVD
Buchbestellung
Porto inkl. Verpackung
Externe Anfragen
„Familienforschung“ und Anfragen
30,00
50,00
0,40
0,40
0,40
0,40
Doppelter Tarif
Doppelter Tarif
3,00
40,00%
42,86%
5,00
Bis 2 Std. durch
Mitarbeiter gratis,
dann Auslagerung
auf externe Kräfte
Die Stadt Innsbruck übernimmt die sich aus § 93 Abs 1 und 1a
Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960,
i.d.g.F., ergebenden Verpflichtungen (Anrainerpflichten) von den
betroffenen GrundeigentümerInnen gegen Entgelt im Rahmen
einer mit dem/der jeweiligen Grundeigentümer/in individuell
INNSBRUCK INFORMIERT
Für bebaute Grundstücke in EUR je m²:
Klasse I
2022
13,40
Klasse II
9,80
Klasse III
7,90
Für unbebaute Grundstücke in EUR je m²
Klasse I
5,30
Besonderer Teil
TARIFGRUPPE A
Personal
Bezeichnung
Personal (pro Mitarbeiter)
Fahrzeuge, Anhänger und Boote
Bezeichnung
Tarif
Stunde/ Tag/
Euro
Euro
37,50
Tarif
Stunde/ Tag/
Euro
Euro
14,00
84,00
Klasse II
4,10
Anhänger aller Typen, leer
Klasse III
3,50
Fahrzeuge unter 7,5 t
50,00
300,00
Fahrzeuge über 7,5 t
128,00
768,00
Schlauchboot
50,00
300,00
Turbinenboot
112,00
672,00
Mit den betroffenen GrundeigentümerInnen wird in der jeweiligen privatrechtlichen Vereinbarung ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart.
Unter Klasse I fallen alle Straßen, die in dem Gebiet liegen,
welches von folgenden Straßenzügen umschlossen wird: Herzog-Otto-Straße, Innrain, Bürgerstraße, Andreas-Hofer-Straße,
Maximilianstraße, Salurner Straße, Südtiroler Platz, Brunecker
Straße, Ing.-Etzel-Straße, Universitätsstraße, Rennweg, einschließlich dieser Straßenzüge, soweit sie die Grenze der Zone I
bilden; außerdem die Andreas-Hofer-Straße bis zur Schöpfstraße und die Leopoldstraße bis zum Kaiserschützenplatz.
Zu Klasse II gehören alle nicht in Klasse I aufgeführten öffentlichen Gehwege, die mit Hartdecken, wie Asphalt, Betonplatten
etc. versehen sind, oder Sandgehwege, die zwischen Gehwegen
mit Hartdecken liegen.
Zu Klasse III gehören die Sandgehwege mit und ohne Randstein.
Anmerkung zu Pos. 201 bis 205:
Die Berechnung der Besatzung der Fahrzeuge erfolgt gesondert
nach Position 101.
Eine gesonderte Verrechnung von Treibstoffen hat nicht zu erfolgen, soweit nur eine Tankfüllung verbraucht wurde.
Hinsichtlich eingesetzter Geräte bzw. Ausrüstungsgegenstände
wird auf Punkt 4 Abs. 4.9. verwiesen.
Die Beistellung von Fahrzeugen und Booten erfolgt ausschließlich mit Bedienungspersonal der Feuerwehr der Stadt Innsbruck; die Berechnung hierfür erfolgt nach Position 101.
Einsatzgerätschaften
Tarif
Stunde/ Tag/
Euro
Euro
11. ENTGELTE ACHENSEE
Bezeichnung
Die Stadt Innsbruck legt die Tarife für die verschiedenen Freizeitgestaltungen am Achensee für die Saison 2022 wie folgt
fest: (Preise incl. 20 % Ust.):
Fernmeldeeinrichtungs- u.
Beleuchtungsgeräte
11,50
69,00
Geräte mit motorischem Antrieb
32,00
192,00
7,00
42,00
Handfeuerlöscher ohne Füllung
2,00
12,00
Wasserführende Einrichtungen
13,00
78,00
2,00
12,00
Tragkraftspritze
32,00
192,00
Messgeräte
17,00
102,00
Bezeichnung
Boje (incl. Bootslizenz)
1 Woche
-
-
Saison*
€ 370,00
Bootslizenz (ohne Boje)
€ 10,00
€ 24,00
€ 61,00
Surfen und Kiten
€ 10,00
€ 24,00
€ 61,00
Tauchen
€ 10,00
1 Monat
€ 24,00
€ 61,00
* 15 % Administrationsrabatt für Vereine ab 5 Saisonlizenzen
Die Stadt Innsbruck legt die Tarife für die Fischerei am Achensee
für die Saison 2022 wie folgt fest (Preise incl. 20 % Ust.):
100,00
10. GEHWEGREINIGUNGSENTGELT
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abzuschließenden privatrechtlichen Vereinbarung.
Das Entgelt wird dabei für die Finanzjahre 2022 wie folgt festgesetzt:
Tarife Fischerei
Jahreslizenz
€ 390,00
Tageslizenz
€ 20,00
Die Stadt Innsbruck legt die Entgelte für Wassereinbauten (vertraglich geregelte Flächenbeanspruchungen für Stege, Badeplattformen, Sitzterrassen etc.) für 2022 wie folgt fest (Preise
incl. 20 % Ust.):
€/m² und Jahr
öffentl. zugängliche Einbauten
über Wasser z. B. Badestege,
12,00
Badeplattformen etc.
privat bzw. gewerblich genutzte
Einbauten über Wasser z. B.
Sitzterrassen etc.
24,00
Einbauten unter Wasser
8,00
12. TARIFORDNUNG DER FEUERWEHR DER
STADT INNSBRUCK
Die Unterlagen wurden von der Berufsfeuerwehr übermittelt
und berücksichtigen eine Indexierung von ca. 3 % für das Finanzjahr 2022.
Kleineinsatzgerätschaften, Leitern
sowie Werkzeuge
Zubehör für wasserführende
Einrichtungen
Tauchgerätschaften
8,50
51,00
22,50
135,00
Zubehör für Atemschutzgerätschaften
5,50
33,00
Zelte aller Arten
6,50
Atemschutzgerätschaften
Schutztunnelelement (2,5 lfm)
39,00
10,50
Absperrungselemente (pro
Element)
3,00
Ein Verleih der unter diesen Positionen angeführten Gerätschaften ohne geschultes Bedienungspersonal ist nicht möglich; die
Berechnung des seitens der Feuerwehr der Stadt Innsbruck beigestellten Bedienungspersonals erfolgt nach Pos. 101.
TARIFGRUPPE B
Pauschalierte Leistungen
Bezeichnung
Öffnen einer Wohnung
Sicherungsmaßnahmen nach
Einbruch
144,00
Personenbefreiung aus Aufzügen
auf Anforderung durch den Aufzugsbetreiber
345,50
An- und Abschleppung sowie
Beiseitestellung von einspurigen
und mehrspurigen Fahrzeugen
229,00
Verwahrungskosten für mehrspurige Fahrzeuge pro Tag
15,00
Verwahrungskosten für einspurige
Fahrzeuge pro Tag
7,50
Anmerkung: Gemäß Punkt 4, Abs. 4.2. werden bei pauschalierten Leistungen, die das Ausmaß von einer Stunde überschreiten, die Kosten für diese Leistung nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. (Ausgenommen von dieser Regelung sind die
Pos. 505, 511 und 512.)
Pauschalierte Werkstättenleistungen
Bezeichnung
Atemschutzgerät reinigen,
überprüfen
Tarif
Euro
50,50
Atemschutzmaske reinigen,
überprüfen
26,00
Druckschlauch einbinden
32,00
Druckschlauch waschen, prüfen,
trocknen
19,50
Pressluftflasche füllen (Flaschenvolumen)
9,50
Saugschlauch waschen, prüfen,
trocknen
19,50
Sonstige Werkstättentätigkeiten
50,50
Anmerkung: Gemäß Punkt 4, Abs. 4.2. werden bei pauschalierten Leistungen, die das Ausmaß von einer Stunde überschreiten, die Kosten für diese Leistung nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
TARIFGRUPPE C
Brandsicherheitswachdienste Berufsfeuerwehr
Tarif
Bezeichnung
Euro
Pauschale für sämtliche Dienste
(ausgenommen Risikoveranstaltungen)
324,85
(Pauschalkostensatz für die ersten vier
Stunden)
Überstunde (ausgenommen Risikoveranstaltungen)
81,21
Pauschale für Risikoveranstaltungen
(Pauschalkostensatz für die ersten vier
Stunden)
400,65
Überstunde bei Risikoveranstaltungen
100,16
TARIFGRUPPE D
Tarif für Verbrauchsmaterialien
Die Berechnung der Verbrauchsmaterialien erfolgt zu den Tagespreisen zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag. Zu den
Verbrauchsmaterialien zählen unter anderem:
Art, Ölsaugmaterial [Sorbtücher, -watte, -netzsperre], Sägespäne, Torfmull, Pressluft, Sauerstoff - med. rein, Prüfröhrchen,
Schaummittel, Stickstoff, Trennscheiben, Treibladung für
Leinenschießgerät usw.)
Anmerkung: Die angeführten Verbrauchsmaterialien stellen
Beispiele dar. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlich verwendeten Materialien.
Erläuterungen
Den in der Tarifgruppe A, Pos. 301 bis 311, angeführten Einsatzgerätschaften sind nachfolgende Gerätschaften der jeweiligen
Pos. zugeordnet. Diese Zuordnung stellt ein Hilfsmittel zur korrekten und einheitlichen Abrechnung dar. Etwaige Änderungen
bzw. Ergänzungen aufgrund der sich ständig verändernden
Gerätschaften bleibt dem Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Innsbruck vorbehalten.
301 Fernmeldeeinrichtungs- u. Beleuchtungsgeräte
• Fernmeldeeinrichtungs- u. Beleuchtungskleingerät
• Funkgerätschaften
• Gigaphon (Megaphon) ohne Batterien
• Handfunksprecher inkl. Zubehör
• Handscheinwerfer inkl. Zubehör
• Kabeltrommel
• Lichtkanone
• Rednerpult mit Lautsprecheranlage
• Scheinwerfer mit Stativ
• Lichtballon
• Lichtsäule
302 Geräte mit motorischem Antrieb
• Stromerzeuger
• Motorsägen
• Seilwinden
• Trennschleifer
• Bohrmaschinen und Bohrhämmer
• Fasspumpen
• Sägen
• Hydraulischer Rettungssatz
• Schlauchquetschpumpe
303 Kleineinsatzgerätschaften, Leitern sowie Werkzeuge
• Auffangbehälter für Chemikalien
• Gasheizgerät ohne Gas
• Gaskocher ohne Gas
• Greifzug, Flaschenzug, Seilratschenzug
• Hebekissen
• Kleinwerkzeug und sonstige Kleineinsatzgerätschaften
• Löschwasserbehälter, faltbar
• Löschwassercontainer für Hubschrauber
• Schweißgeräte ohne Gas
• Abseilgerät
• Absperrmaterial
• Leinen
• Abdeckplanen
• Pölzapparate
• Schäkel
• Seilrollen
• Handscheinwerfer, Sturmlampe, Kabeltrommel, Arbeitsscheinwerfer
• Eimer
• Kanister
• Kunststoffwannen
• Ölfass
• Falttank
• Gully-Ei
305 Wasserführende Einrichtungen
• Pumpen
• Wassersauger
• Schmutzwasserpumpen
• Tiefsaugpumpen
306 Zubehör für wasserführende Einrichtungen
• Schlauch- und Strahlrohrzubehör
• Schläuche
• Strahlrohre
308 Messgeräte
• Gasmessgerät
• Strahlenmessgerät
• Wärmebildkamera
• Fernthermometer
309 Tauchgerätschaften
• Tauchanzüge
• Tauchgerät
• Tauchzubehör
310 Atemschutzgerätschaften
• Saugschlauchgerät, Druckschlauchgerät ohne Pressluft
(Maske hierzu jeweils ohne Reinigung)
• Frischluftgeräte
• Langzeitatmer ohne Füllung
• Pressluftflasche ohne Füllung
311 Zubehör für Atemschutzgerätschaften
• Atemmaske ohne Filter
• Atemschutzgerät ohne Füllung
Gratis Hotline
05120800
30 11 20
4457 44
24h Hotline
1. Kraftstoffe, Öle, Reinigungsmittel
(z. B. Benzin, Gemisch, Dieselkraftstoff, Motoröl, Petroleum)
Tarif
Euro
119,00
Bergung von Sachwerten
119,00
Insektenentfernung
178,50
Brandmeldeanlage – Fehl- oder
Täuschungsalarm
367,50
Löschtrainerschulung
415,00
Reinigung verschmutzter
Fahrbahn
185,00
Wasserschaden
178,50
2. Pölzmaterial
(z. B. Gerüstklammer, Holz jeder Art)
3. Atemschutzmaterial
(z. B. Alkalipatrone für Sauerstoffschutzgerät, Alkalipatrone für
Tauchgerät, Atemfilter, Fluchthauben)
4. Sonstiges Verbrauchsmaterial
(z. B. Schweißgas, Löschpulver, Netzmittel, Bindemittel jeder
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