Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.3

- S.53

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Igls

Die Stadtplanung informiert
Die Auflage der Entwürfe erfolgt von 8.3.2022 bis einschließlich 5.4.2022.
IG-F24
Pradl

Pradl
Hötting West

Igls

Igls
Amras Amras

IG-F24

IG-F24IG-F24

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F24, Igls, Bereich Patscher
Hötting Hötting
West
West
Straße 20b
Die gegenständliche Baulandarrondierung
wird zur Herstellung einer einheitlichen
Bauplatzwidmung durchgeführt. Diese ist
notwendig, um einen geplanten Anbau an
das bestehende Wohnhaus zu ermöglichen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AMB26, Amras, Domanigweg 3, 3a und Lönsstraße 30
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung wegen der Notwendigkeit, Bebauungspläne auf Grundlage der aktuellen
HW-B27
HW-B27
raumordnungsrechtlichen Bestimmungen
und den aktualisierten Zielsetzungen laut
Wilte n Wilte n
TROG
2016 zu erlassen. Zudem werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
den Umbau, die Sanierung und die eingeschossige Aufstockung des westlichen Gebäudeflügels geschaffen. Es ist dort eine
zukünftige Nutzung für soziale Zwecke (beVill
Vill
treute Wohngruppen und Räumlichkeiten
für Sozialvereine) vorgesehen. Das Projekt
wurde in Abstimmung mit dem Innsbrucker
Gestaltungsbeirat entwickelt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HWB27, Hötting-West, Kranebitten, Bereich
Klammstraße 46
VI-B2 VI-B2
Diese Bebauungsplanänderung schafft die

AM-B26

HW-B27

AM-B26
AM-B26

HW-B27

planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Bewilligung eines Zubaus an ein Mehrparteienhaus.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Hötting
Nr. HÖ-F34 sowie Entwurf des Hötting
Bebauungsplanes Nr. HÖ-B24, Hötting, Bereich
Schneeburggasse 13
Diese
Flächenwidmungsplanänderung
dient der Herstellung einer einheitlichen
Bauplatzwidmung. Sie bildet gemeinsam
mit der ebenfalls vorgesehenen Bebauungsplanänderung die Voraussetzung für
die Umsetzung von baulichen Änderungen
am Gebäude
13. Geplant
HÖ-F34
undSchneeburggasse
HÖ-B24
HÖ-F34
und HÖ-B24
sind diverse innere Umbauten für die Unterbringung eines Kindergartens, ein hofseitiger Zubau eines Bewegungsraumes sowie
der Ausbau und die Sanierung von Wohnungen.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI-B2,
Vill, Bereich Poltenweg 53-63
Diese Bebauungsplanänderung schafft die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für
bauliche Änderungen an einer bestehenden Reihenhausanlage.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B19, Saggen, Bereich Rennweg, Falkstraße, Conradstraße, Claudiastraße, Siebererstraße,
SA-B19
Kochstraße
und Karl-Kapferer-Straße
SA-B19
Hö tt in g

Mü hla u

Mü hla u

N
IN

N
IN

Hö tt in g

Sa g ge n

Sa g ge n

Ma ria h ilf - St . N iko la u s
Ma ria h ilf - St . N iko la u s

In ne n s ta dt

Es erfolgt eine planungsrechtliche Neuben der Notwendigkeit, Bearbeitung Wilte
wegen
bauungspläne auf Grundlage der aktuellen
raumordnungsrechtlichen Bestimmungen
und den aktualisierten Zielsetzungen laut
TROG 2016 zu erlassen.
Entwurf des Bebauungsplanes und ErVill
gänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B23,
Hötting, Bereich Schulgasse 6 und 8a
Mit dieser Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Fahrzeughalle der Freiwillige Feuerwehr Hötting
geschaffen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die aktuellen raumordnungsrechtVI-B2
lichen Bestimmungen und die aktualisierten Zielsetzungen laut TROG 2016.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
1.3.2022 bis einschließlich 29.3.2022. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen
der Onlineamtstafel.

In ne n s ta dt

Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. PR-B34
•
Örtliches Raumordnungskonzept Nr.
PR-OE2.14
• Flächenwidmungsplan Nr. IN-F34
• Erlassung einer Bausperre für den Planungsbereich des Entwurfes des Be-

Dr e ihe ilig e n - S ch la ch th o f
Dr e ihe ilig e n - S ch la ch th o f

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