Innsbruck Informiert
Jg.2022
/ Nr.11
- S.40
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Gesamter Text dieser Seite:
O-B8
Rathausmitteilungen
RO-B8
MÜ-B22 MÜ-B22
Reichenau Reichenau
Hötting
Hötting
Reichenau
Pradl
Pradl
Gewerbegebiet Roßau
Hötting West
Hötting West
HW-B31
W-B31 HW-B31
PR-B39
PR-B39 PR-B39
Reichenau
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B9, Rossau, Bereich Langer Weg 28
Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Umsetzung einer
nordseitigen Gebäudeerweiterung sowie in
Teilbereichen einer zurückversetzten, baulichen Erhöhung um zwei Bürogeschosse. Die
übrigen Dachflächen sollen mit Terrassen
RO-B9
und intensiver Begrünung gestaltet werden.
Das Projekt wurde unter Abstimmung mit
dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat entwickelt. Der gegenständliche Bebauungsplan stellt eine Änderung des für dieses
Bauvorhaben kürzlich erlassenen Bebauungsplanes Nr. RO-B7 dar und berücksichtigt Planungsänderungen hinsichtlich eines
Treppenhauses und eines Flugdaches.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SA-B22,
Saggen, Bereich Gänsbacherstraße 5a,
Bienerstraße 9 und Kaiserjägerstraße 15
Im Bereich dieser Grundstücke erfolgt eine
formelle Korrektur, wobei die Festlegungen
des rechtskräftigen Bebauungsplanes geringfügig adaptiert bzw. unverändert übernommen werden.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
7. November bis 5. Dezember 2022. Bitte
entnehmen Sie aktuelle Informationen
der Onlineamtstafel.
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INNSBRUCK INFORMIERT
RO-B9
RO-B9
Saggen
Weiters wurde beschlossen:
• Flächenwidmungsplan Nr. IN-F35
Gewerbegebiet Roßau
• Bebauungsplan Nr. PR-B37
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B46
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. OD-B12
SA-B22
Einsichtnahme und Informationen:
SA-B22
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung
und keine Kundmachung dar. Eine Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel Hinweis:
möglich, wo auch die jeweilige Kundma- § 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
chung zu finden ist. Zudem werden detail- Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
lierte Informationen zu den aufgelegten oder Teile davon, aufgrund landesgesetzEntwürfen nach vorheriger Terminverein- licher Anordnung an der Amtstafel der Bebarung (telefonisch unter +43 512 5360 hörde oder durch Auflegung zur öffentli4105 oder +43 512 5360 4112) unter Be- chen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
achtung der aktuell gültigen Covid-Vor- der Behörde oder in beiderlei Weise komschriften gegeben.
biniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
Personen, die in der Gemeinde ihren behördliche Einschränkungen der BeweHauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, gungsfreiheit und der zwischenmenschliund
die in der Gemeinde eine Liegenschaft HW-OE2.5
chen Kontakte
zurHW-F40
Verhinderung der Veroder einen Betrieb besitzen, haben das breitung von COVID-19 nicht berührt.
VI-F2
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftli- Für den Gemeinderat
che Stellungnahme zu den Entwürfen ab- Dr. Robert Schöpf
zugeben.
Baudirektor