Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.5
- S.32
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Stadtleben
Leerstand oder vermieten,
was muss ich tun?
W
ohnen ist ein elementares
Grundbedürfnis des Menschen
und steht für Sicherheit, Geborgenheit und Raum für persönliche Entfaltung. Das Besitzen einer leistbaren Wohnung ist eine zentrale Voraussetzung für die
Teilhabe und das Mitwirken an der Gesellschaft. – Doch leistbarer Wohnraum wird in
Innsbruck zunehmend knapp und begrenzt
und ist deshalb entsprechend teuer. Dabei
gibt es in Innsbruck viel Wohnraum, der oft
leer steht. Mittlerweile kann belegt werden,
dass fast jede zehnte Wohnung in der Landeshauptstadt nicht genutzt oder auch anderen Verwendungen als Wohnzwecken
zugeführt wird.
Neue Abgabe
Um dem Leerstand entgegenzuwirken, hat
das Land Tirol per 1. Jänner 2023 mit dem
Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG) eine Abgabe auf
leerstehende Wohnungen eingeführt. Ziel
ist es, einen Anreiz zu schaffen, um dringend benötigten Wohnraum wieder dem
Wohnungsmarkt zuzuführen und diesen
somit zu entlasten.
Ausnahmen
• Das Objekt ist nicht gebrauchstauglich
oder nutzbar.
•
Im Gebäude befinden sich nur zwei
Wohnungen, wobei die EigentümerInnen des Gebäudes in einer der Wohnungen ihren Hauptwohnsitz haben.
• Das Objekt wird für gewerbliche, landund forstwirtschaftliche oder berufliche
Zwecke verwendet (z. B. Ordinationen,
Büros, Kanzleien, PrivatzimmervermieterInnen und Geschäftslokale).
• Das Objekt kann von den EigentümerInnen aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr als
Hauptwohnsitz verwendet werden.
Zahlen, Daten, Fakten
• Der Wohnungsbestand in Innsbruck liegt laut den
aktuellsten Zahlen von Jänner 2023 bei rund 78.300
Wohnungen.
• Insgesamt rund 35.500 Wohnungen bzw. 45 Prozent des
gesamten Wohnungsbestandes wurden vom Referat
für Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfasst
und korrigiert, d.h. in Bezug auf Nutzungsart,
Nutzfläche, Topbezeichnung und Meldedaten
entsprechend den Bestimmungen richtig abgebildet.
4.500 Wohnungen bzw. sechs Prozent sind noch nicht
länger als sechs Monate im Leerstandsmonitoring.
• 39 Prozent bzw. rund 31.000 Wohnungen befinden
sich derzeit im Leerstandsmonitoring, davon
stehen derzeit rund 2.800 Wohnungen leer.
• Innsbruck hat eine aktuelle Leerstandsquote
von rund 9 Prozent.
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INNSBRUCK INFORMIERT
Wichtig
!
Alle Objekte, die nicht als
Wohnsitz verwendet werden
und daher für sechs Monate (oder länger) leer stehen,
sind abgabepflichtig.
• Das Objekt kann trotz geeigneter Bemühungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht zum ortsüblichen Mietzins vermietet werden.
• Das Objekt ist betriebstechnisch notwendig oder es handelt sich um Wohnungen im Rahmen land- und/oder
forstwirtschaftlicher Betriebe sowie
Dienst- und Naturalwohnungen.
• Für das Objekt besteht ein zeitnaher Eigenbedarf. KR
?
Was ist zu tun, wenn
eine Ausnahme zutrifft?
Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist glaubhaft zu machen. Ob
in einem konkreten Fall eine Abgabepflicht besteht oder ein Ausnahmefall
vorliegt, darüber gibt das Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung gerne
Auskunft (siehe Kontaktbox)