Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.9
- S.27
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
TSB
Strompreispolitik der IKB
D
ie IKB leistet einen entscheidenden
Beitrag für das Funktionieren der Infrastruktur in Innsbruck. Bis ins Jahr 2022 gab
es beim Strompreis ein optimales PreisLeistungs-Verhältnis mit im Österreichvergleich moderaten Strompreisen.
Mittlerweile sind die Strompreise explodiert und die Kunden sind mit neuen Tarifangeboten und Lieferbedingungen konfrontiert worden, wobei der Unmut und die
Verwirrung in der Bevölkerung über die Tariferhöhung und die Art der Kommunikation und Information sehr groß ist.
Auch wenn das energiewirtschaftliche Umfeld, besonders aufgrund hoher und teurer Stromzukäufen am Spotmarkt, eine
große Herausforderung darstellt, kann die
Bevölkerung erwarten, dass die IKB alles
tut, um die Strompreiserhöhung in erträglichen Grenzen zu halten und Übergewinne
nicht reinvestiert, sondern sie zur weiteren
Strompreissenkung verwendet.
Für ein breit und gut aufgestelltes Infrastrukturunternehmen sollte auch eine volle Kostentransparenz und die Offenlegung der Strombeschaffungsstrategie selbstverständlich sein.
Mag. Reinhold Falch
Liste Tiroler Seniorenbund –
Für Jung und Alt
ALI
IKB AG nimmt der Stadt die Sozialpolitik nicht ab
D
ass mit der Auflösung der „Innsbrucker
Stadtwerke“ und ihrer Weiterführung
als IKB AG die Betriebsführung dem Aktiengesetz verpflichtet ist und damit die Politik an Mitgestaltung einbüßt, wussten die
Vertreter:innen des Innsbrucker Gemeinderates sehr genau, als sie im Gemeinderat
1994 die Entscheidung trafen. Alle stimmten
zu, ausser der FPÖ, weil sie nach eigenen Angaben noch einen Schritt weiter gehen wollte und eine „echte Privatisierung“ forderte.
Die Stadtführung kann und darf daher
rechtlich der IKB AG die Strompreise nicht
vorschreiben. Sie kann aber die 15 Millionen Euro, die sie jährlich an Dividende und
Gebrauchsabgabe von der IKB AG erhält, in
Form einer ordentlich geführten Sozialpolitik treffsicher den Innsbrucker:innen zurückgeben. Sie könnte gerade in Teuerungs- und
Krisenzeiten in die Menschen investieren,
anstatt weiter ihre Prestigeprojekte durchzudrücken. Sie könnte in der Verantwortung
bleiben, anstatt von ihrem selbst verursachten Stillstand abzulenken.
Für das ALi-Team
GR Mesut Onay
Tel: 0650/2731638
Mail: mesut@
alternativeliste.at
LI
Energieversorgung als Grundrecht!
D
ie Versorgung mit Strom ist in Österreich kein Grundrecht, das durch die
Verfassung geschützt ist. In Deutschland
ist das anders: dort hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt 2016 entschieden,
dass die Versorgung mit Strom eine materielle Voraussetzung für die physische Existenz ist. Darüber hinaus ermöglicht sie die
Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen
und politischen Leben. Aus diesem Grund
darf es in Deutschland keine Versorgungssperre geben, egal ob jemand den Strom
bezahlen kann oder nicht. Wir alle sind ab-
hängig von Strom, beim Wohnen, bei der
Gesundheit und der Kommunikation und
nicht zuletzt bei der individuellen Mobilität, egal ob E-Roller, E-Bike oder E-Auto.
Von daher finden wir es höchst an der Zeit,
dass wir auch in Österreich darüber nachdenken, ob die Versorgung mit Energie ein
Grundrecht sein muss, das allen die Versorgung mit Strom garantiert. Damit würde
sich auch die Frage erübrigen, wie die IKB
organisiert ist - als städtisches Unternehmen oder eben als Aktiengesellschaft.
H I N W EI S : Die Redaktion von Innsbruck informiert ist für die Inhalte der Fraktionsbeiträge nicht verantwortlich. Die diversen Artikel auf den
Standpunkteseiten werden weder umgeschrieben noch zensiert oder sonst in irgendeiner Art und Weise verändert.
Dr.in Renate Krammer-Stark
Gemeinderätin
INNSBRUCK INFORMIERT
27