Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.11
- S.41
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Gesamter Text dieser Seite:
IBK-OE2.18
IN-B66
Innenstadt
Innenstadt
Innenstadt
Innenstadt
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Wilten
IN-B68
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Hötting West
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Arzl
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Wilten
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Arzl
AL-F58
AL-F58
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Hötting
West
Hötting
der Handelsflächen-Zuordnung
innerhalb
des Einkaufszentrums West.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
17. Oktober bis einschließlich 14. November 2023. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel. Höttinger Au
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. HA-B48
• Bebauungsplan Nr. PR-B42
• Bebauungsplan Nr. AL-B56
•B
ebauungsplan und Ergänzender
HA-F48
Bebauungsplan Nr. RE-B20
• Bebauungsplan Nr. PR-B43
• Bebauungsplan Nr. AM-B30
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel www.innsbruck.gv.at/amtstafel möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter 0512 5360 4105 oder 0512
5360 4112).
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Höttinger Au
Höttinger Au
HA-F48
HA-F48
HA-F48
Wenn du
eine Immobilie
kaufen willst,
mach"s
gscheit.
Mach‘s mit uns.
0512 574 600 | innreal.at
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT
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