Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.12
- S.20
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Baustellenüberblick im Dezember
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 9. November 2023 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Innenstadt
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it Ende Mai dieses Jahres starteten die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten der
Stützmauer im Bereich der Höhenstraße. Im Zuge der Bauarbeiten an der
Mauer und dem Verbindungsweg ist es
zu bautechnischen Mehraufwendungen
gekommen. Konkret muss eine weitere bestehende Stützmauer im Baufeld
saniert werden. Die Baumaßnahmen
verlängern sich hierdurch bis voraussichtlich April 2024. Über die Weihnachtsfeiertage erfolgt eine dreiwöchige Winterpause.
auf den öffentlichen Verkehr und den Individualverkehr so gering wie möglich zu
halten.
Achtung Kettenpflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass die
bestehende Kettenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen ab Plattenhof,
im betroffenen Zeitraum bereits ab dem
Höttinger Kirchplatz gilt. MF
Infrastrukturarbeiten
Anton-Rauch-Straße
Die Arbeiten in der AntonRauch-Straße werden witterungsabhängig ab Anfang/
Mitte Jänner 2024 fortgeführt.
Das Baufeld wandert stadtauswärts, die Verkehrsführung
bleibt bis voraussichtlich
Mitte 2024 wie gehabt: Eine
Fahrspur ist immer befahrbar, rechnen Sie bitte mit
Wartezeiten.
Neue Verkehrsführung
Im betroffenen Abschnitt und über den
angegebenen Zeitraum sind Verkehrsführungen im Bereich der Höhenstraße
erforderlich, in Form zweier Engstellen
zwischen der Höhenstraße Nr. 19c bis
21 und der Bushaltestelle Plattenhof.
Die Verkehrsführungen wurden insoweit
abgestimmt, um die Beeinträchtigungen
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INNSBRUCK INFORMIERT
Fragen & Antworten
Fragen und Anregungen aller Art können BürgerInnen an 24 Stunden,
365 Tage im Jahr unter www.buergermeldungen.com anbringen.
Unter www.innsbruck.gv.at/baustellen steht außerdem ein Baustellenplan, der kontinuierlich aktualisiert wird, bereit. Fragen, die regelmäßig
bei Baustellen gestellt werden, werden in Form von Videos unter www.
ibkinfo.at/baustellen-faq-2023 beantwortet.
IN-B69
IN-B69 IN-B69
E
ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B69, Innenstadt, Bereich
Rennweg 2
Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Umsetzung einer geringfügigen Erweiterung im Dachbereich des Tiroler Landestheaters. Durch die eingeschoßige Teilaufstockung entstehen, anschließend an
den Bühnenturm, in einem dem SOWICampus zugewandten Gebäudeteil neue
Büroräumlichkeiten. Es erfolgte eine Abstimmung des Bauvorhabens mit dem
Sachverständigenbeirat gemäß Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz.
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/3, Pradl, Eichhof 16 bis 21
Für die dritte Bauetappe der Neustrukturierung und Verdichtung der Wohnbebauung
Eichhof werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen.
PR-B22/3
PR-B22/3
PR-B22/3
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
14. November.2023 bis einschließlich
12. Dezember 2023. Bitte entnehmen
Sie aktuelle Informationen der OnlineAmtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. MA-B1
•
Aufhebung der Verordnung bezüglich
Örtlicher Bauvorschriften und der Verordnung bezüglich Abstellmöglichkeiten im Bereich zwischen Lieberstraße,
Müllerstraße, Glasmalereistraße und
Maximilianstraße
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel (www.innsbruck.gv.at/amtstafel) möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den
aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter 0512 5360 4105 oder 0512
5360 4112).
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT
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