Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.12

- S.5

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Gesamter Text dieser Seite:
Lebensraum Innsbruck

Mitbestimmen,
mitgestalten,
mithelfen

E

ine Demokratie lebt von Beteiligung .
Alle sollen die Möglichkeit haben, mitzubestimmen und sich einzubringen .
Damit werden breite Kreise der Bevölkerung einbezogen . Wie und in welcher Form
Beteiligung möglich ist, findet sich hier
kurz zusammengefasst . In Bezug auf die
Mitgestaltung am Lebensraum Stadt finden sich zudem viele Ansatzpunkte auf den
Seiten 6 bis 19 in diesem Heft . Für kleinere Problemstellen sind die Bürgermeldungen die ideale Plattform . Auch via Social
Media bzw . über die Feedback-Funktion der
städtischen Website www .innsbruck .g v .at
kann mit dem Magistrat Kontakt aufgenommen werden . KR

Wahlen

Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen
Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen . In Österreich
wurde das allgemeine Wahlrecht 1907 (für Männer) und
1918 (für Frauen) eingeführt . Bei Wahlen wird zwischen
aktivem Wahlrecht, das ist das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen und dem passiven Wahlrecht, das ist
das Recht zu einer Wahl anzutreten, unterschieden . Das
aktive Wahlalter liegt in Österreich bei 16 Jahren, das
passive Wahlalter bei 18 Jahren (ausgenommen die Wahl
zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten) . In der
Landeshauptstadt Innsbruck wird das nächste Mal am
14 . April 2024 die Zusammensetzung des Gemeinderates
bzw . der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gewählt .
Mehr dazu siehe Seite 22.

Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge aus
dem Volk . Damit kann ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat eingeleitet werden . Im
ersten Schritt benötigt ein Volksbegehren
eine gewisse Anzahl an Unterstützungserklärungen . Wurde die benötigte Anzahl
erreicht, wird das Volksbegehren eingeleitet und es kann im zweiten Schritt
unterschrieben werden . Werden hierbei
100 .000 Unterschriften erreicht, muss
das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden . Eine Unterstützungserklärung zählt automatisch auch als
Unterschrift für das Volksbegehren .
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INNSBRUCK INFORMIERT

Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte Volk darüber befragt,
ob ein vom Parlament (Nationalrat) beschlossenes Gesetz in Kraft
treten soll oder nicht. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den
Gesetzgeber rechtlich bindend, d. h. das Gesetz kann nur dann in Kraft
treten, wenn das Volk zugestimmt hat. Bisher gab es in Österreich erst
zwei Volksabstimmungen, nämlich zur Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und zum EU-Beitritt Österreichs. Eine Volksabstimmung muss zwingend abgehalten werden, wenn eine Gesamtänderung
der Bundesverfassung in Kraft treten soll. Weiters kann Gegenstand einer
Volksabstimmung die von der Bundesversammlung gestellte Frage nach der
Absetzung des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin sein.

Volksbefragung
Die Volksbefragung wird im Gegensatz zur Volksabstimmung vor der
Beschlussfassung eines Gesetzes im Nationalrat durchgeführt und
dient der Politik dazu, vor endgültigen Entscheidungen die Meinung
der Bevölkerung zu erfragen . Neben der bundesweiten Volksbefragung (für deren Regelung der Bundesgesetzgeber zuständig ist),
gibt es auch die Möglichkeit der Befragung der Bevölkerung eines
Bundeslandes (in Bezug auf Gegenstände/Themen, für die der
Landesgesetzgeber zuständig ist) . Die Fragestellung muss entweder aus einer mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortenden Frage
oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen bestehen . In
der Volksbefragung entscheidet die einfache Mehrheit der
gültigen abgegebenen Stimmen .

Petitionen

Jeder Gemeindebewohner und
jede Gemeindebewohnerin hat
das Recht, in Angelegenheiten des
eigenen Wirkungsbereiches der Stadt
an den Gemeinderat Anliegen oder Beschwerden
als Petitionen heranzutragen. Diese werden beim
Stadtmagistrat zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Gemeinderates bereitgehalten.

Social Media
Facebook, Instagram und
X (ehemals Twitter) sind
jene Kanäle, auf denen
die Stadt Innsbruck auf
Social Media auftritt . Hier
werden interessante News
aus dem Magistrat direkt
weitergegeben . Fragen und
Anregungen können eingebracht werden und werden
an die Fachdienststellen
weitergeleitet .

Bürgerinitiativen

Wahlberechtigte können in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der
Gemeinde eine Bürgerinitiative schriftlich
einbringen, sofern diese von mindestens
200 Wahlberechtigten unterstützt wird . Erreicht
diese Bürgerinitiative innerhalb von vier Wochen
2 .000 Unterschriften, muss darüber in einer
Volksbefragung abgestimmt werden . Wenn mehr
als die Hälfte der Wahlberechtigten für die Bürgerinitiative abgestimmt haben, muss ein entsprechender Beschluss im Gemeinderat gefasst werden .

Bürgermeldungen
Der Stadtmagistrat kümmert sich um die Gestaltung des öffentlichen Raums . Dabei wird nicht
jeder Mangel von den Fachdienststellen immer
sofort erkannt . Mithilfe der Bürgermeldungen ist
die Bevölkerung aufgerufen, sich aktiv einzubringen und die Ämter und Referate bei der
Behebung offensichtlicher Mängel zu unterstützen . Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen
oder sonstige Probleme – alles, was kaputt
oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt,
kann an die zuständigen Stellen in der
Verwaltung übermittelt werden . Daraufhin
werden die Problemstellen ehestmöglich
beseitigt . Einfach einmelden unter
www .buergermeldungen .com/Innsbruck .

Online informieren
Seit rund einem Jahr steht mit der neu gestalteten Website
www .innsbruck .g v .at ein niederschwelliger Online-Service
des Stadtmagistrats zur Verfügung . Neben allen relevanten
Informationen zu den Tätigkeitsfeldern der Stadtverwaltung und den aktuellen Themen findet man auch hier die
Möglichkeit, sich über die Feedback-Funktion einzubringen .

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