Innsbruck Informiert
Jg.2025
/ Nr.1
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
Innenstadt
Stadtleben
Wilten
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 12. Dezember 2024 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
WI-B54
WI-B61
Mühlau
Innenstadt
InnenstadtInnenstadt
InnenstadtInnenstadt
Hötting
Saggen
Wilten
Wilten
WI-B54
WI-B54
E
Hötting
Wilten
WI-B61
WI-B61
WI-B61 Mühlau
Mühlau
Mühlau
Hötting
40
Igls
WI-B61
SA-B23
SA-B23
IG-B23
N
IN
ntwurf des Bebauungsplanes und Entwurf des Bebauungsplanes und ErgänErgänzenden
Bebauungsplanes zenden Bebauungsplanes Nr. IG-B23, Igls,
Saggen
Nr. WI-B54, Wilten, Bereich zwi- Bereich Am Bichl 31
Saggen
schen Maximilianstraße,Saggen
Glasmalereistraße, Mit diesem Entwurf werden die planungsMüllerstraße und Andreas-Hofer-Straße rechtlichen Voraussetzungen für die ErIgls Carports inkl. Photovoltaikund Entwurf des Bebauungsplanes Igls
richtung eines
und Ergänzenden Bebauungsplanes anlage als untergeordnete Ergänzung der
Nr. WI-B61, Wilten, Bereich zwischen Wohnanlage Am Bichl III geschaffen.
Maximilianstraße und Müllerstraße, PeterDie Auflage der Entwürfe erfolgt bis
Mayr-Straße und Speckbacherstraße
Anlass für die Erstellung der Bebauungs- einschließlich 15. Jänner 2025. Bitte
SA-B23
pläne ist die Notwendigkeit, Bebauungs- entnehmen Sie aktuelle Informationen
IG-B23
SA-B23 SA-B23
der Online-Amtstafel.
pläne auf Grundlage der aktuellen raum- IG-B23
ordnungsrechtlichen Bestimmungen und
der aktualisierten Zielsetzungen laut TROG Einsichtnahme und Informationen:
2022 zu erlassen. In diesem Sinn erfolgt Diese Einschaltung stellt eine rechtsuneine planungsrechtliche Neubearbeitung. verbindliche Information der BevölkeZiel dabei ist es, vor allem das typische rung und keine Kundmachung dar. Eine
Ortsbild und Gebäudecharakteristika mög- Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel www.innsbruck.gv.at/amtstafel möglichst zu erhalten.
lich, wo auch die jeweilige Kundmachung
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SA-B23, zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat InnsSaggen, Bereich Rennweg 24
Anlass für die Erstellung des Bebauungs- bruck, Magistratsabteilung III/Stadtplaplanes ist die Schaffung der planungsrecht- nung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
lichen Voraussetzungen für die Errichtung auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheeines Balkonanbaus im 1.OG.
N
IN
Das Team des Winterdienstes kümmert sich um die Schneeräumung auf
Straßen, Geh- und Radwegen in seinem Zuständigkeitsbereich. EigentümerInnen sind laut Paragraph 93 StVO verpflichtet, die Gehsteigflächen
vor ihren Häusern zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr zu räumen und zu
streuen, sowie Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern zu entfernen. Falls kein Gehsteig vorhanden ist, muss bis mindestens einen
Meter vor der Grundstücksgrenze geräumt werden. Diese Pflichten
können per Mietvertrag auch auf MieterInnen übertragen werden. Für
Liegenschaften im Gebiet der städtischen Kernbetreuung
(www.innsbruck.gv.at/kernbetreuung) kann ein Vertrag mit der Stadt
Innsbruck abgeschlossen werden, der die Räumung gewährleistet.
Alle Infos zum Winterdienst: www.innsbruck.gv.at/winterdienst FB
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IN
Wilten
Wilten
Winterdienst
Innenstadt
Wilten
WI-B54 WI-B54
Hötting
Wilten
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IN
INNSBRUCK INFORMIERT
Igls
GUTES HÖREN.
NAHEZU UNSICHTBAR.
IG-B23
IG-B23
riger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter 0512 5360 4105 oder 0512
5360 4112).
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
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