Innsbruck Informiert

Jg.2025

/ Nr.10

- S.6

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© C. FORC

HER

„Ich setze mich seit Jahren dafür ein, dass den
Menschen in unserer Stadt qualitativer Wohnraum
zur Verfügung steht, der leistbar ist. Bei jeder
Schlüsselübergabe freue ich mich besonders über die
vielen jungen Familien, die einziehen und sich im neu
geschaffenen Wohnraum ihr Zuhause einrichten können.“

In der Campagne Reichenau findet Wohnen im großen
Stil, aber nach einem ausgeklügelten Konzept statt. Im
Endausbau stehen 1.000 Wohnungen zur Verfügung.
Auch das Freiraumkonzept bietet viele Möglichkeiten
im Geviert.

© K. RUDIG

Wohnen mit Vorteil
Leistbares Wohnen in der Landeshauptstadt – ein Thema, das alle hiesigen StadtbewohnerInnen betrifft. Vermittlung, Mediation, Unterstützung und Förderungen bietet
die Stadtverwaltung. Der Hauptwohnsitz bringt auch hier einen entscheidenden Vorteil.

W

ohnen ist ein Grundbedürfnis. Jeder Mensch hat das Recht
auf angemessenen Wohnraum.
Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil
des Rechts auf einen angemessenen
Lebensstandard und ist in Artikel 11 des
Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) festgeschrieben.
Die Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum
zu finden, wird aber für viele Menschen
vor allem in größeren Ballungszentren
zum Problem. Der Slogan eines großen
Möbelhauses „Wohnst du noch oder lebst
du schon?“ trifft oft ins Schwarze. „Leistbarer Wohnraum, der auch ein Wohlfühlraum ist, ist in Innsbruck schwer zu
finden. Im Westen Österreichs sind im
privaten Sektor höhere Mieten zu zahlen
als im restlichen Österreich. Mieterinnen
und Mieter in und um Österreichs Landeshauptstädte sind ganz besonders von

*

hohen Kosten betroffen, insbesondere
jene Haushalte, die privat mieten. Innsbruck liegt hier leider immer im Spitzenfeld“, erläutert Vizebürgermeister Georg
Willi die Ausgangslage.
Die höchsten durchschnittlichen Wohnkosten pro Quadratmeter im gewerblichen
Mietsektor gibt es in Innsbruck (13,1 Euro),
Salzburg (12,5 Euro) und in den urbanen
Gebieten Vorarlbergs (11,7 Euro). In diesen Städten liegen die privaten/gewerblichen Mieten bis zu 70 Prozent über den
gemeinnützigen Mieten.* Auch die Preise
im Eigentumssegment sind in Innsbruck
deutlich höher als in Restösterreich. Lage
und Topografie bedingen, dass in der Landeshauptstadt mehr als doppelt so viel für
den Quadratmeter bezahlt wird als in den
Städten im Osten**.
„Geförderter städtischer Wohnbau mit der
Vergabemöglichkeit durch die Stadt Innsbruck ist darauf unsere Antwort. Das städ-

(vgl. Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen)
mit Ausnahme von Wien

tische und gemeinnützige Wohnungsangebot in Innsbruck umfasst rund 17.500
Wohnungen“, so Innsbruck Wohnungsreferent Willi. Bei diesen Wohnobjekten
handelt es sich um Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck. „Wer
in Innsbruck vier Jahre einen Hauptwohnsitz hat, kann auf dieses Angebot zugreifen. Auch wer seit mindestens vier Jahren
durchgehend hier arbeitet bzw. zehn Jahre
in Innsbruck gewohnt oder gearbeitet hat,
kann sich um eine Stadtwohnung bewerben“, erklärt der Leiter des Amtes für Wohnungsservice, Klaus Graf.

Auf ein Wort
Mietrecht oder Wohnungsgemeinnützigkeit
haben ihre Tücken. In der Stadtverwaltung
unterstützt in diesen Fällen die Schlichtungsstelle als neutrale Partnerin. Grundsätzlich geht es bei der Schlichtungsstelle
um Fragen der MieterInnen- und Vermie-

Vizebürgermeister Georg Willi

terInnenrechte. Oft können Konflikte zwischen VermieterInnen und MieterInnen dabei gelöst werden. Die Schlichtungsstelle ist
allerdings keine allgemeine Beratungsstelle
– das heißt, es muss ein Antrag eingebracht
werden, wenn die Schlichtungsstelle befasst werden soll. Alle Informationen darüber, was zu beachten ist, finden sich unter
www.innsbruck.gv.at/schlichtungsstelle.

Unterstützung erhalten
Wer mindestens 18 Jahre alt ist und in einer frei finanzierten Wohnung lebt, kann
einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe stellen.
Auch hier gilt der Hauptwohnsitz als Be-

INNSBRUCK INFORMIERT

Förderungen beantragen
Neben der Wohnungsvergabe, der Schlichtungsstelle und der Mietzinsbeihilfe gehört
das Referat Wohnbauförderung zum städtischen Amt für Wohnungsservice. Das Referat ist zuständig für die Förderung beim
Bad-Umbau für SeniorInnen und Personen mit dauernder Mobilitätseinschränkung (Behindertenausweis), der Förderung
im Zusammenhang mit dem Fluglärmschutz und der Wohnhaussanierung für
Innsbruck-Stadt. www.innsbruck.gv.at/
foerderungen-wohnen KR

Weitere Informationen und
Kontaktmöglichkeiten unter
www.innsbruck.gv.at/wohnen

GUT LEBEN
MIT DEMENZ
Zeit

Wir nehmen uns Zeit für die Menschen und
schenken Zuwendung und Wertschätzung.

Selbstbestimmtes Leben

Die Selbstständigkeit unserer Kund:innen
wollen wir fördern und stärken.

Entlastung

Wir finden gemeinsam Lösungen, welche
Familie und Vertrauenspersonen entlasten.

Vertrauen

Unsere Betreuung wird mit den Wünschen
unserer Kund:innen abgestimmt.

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rechtigung. Man muss mindestens zwei
Jahre durchgehend in Innsbruck gemeldet sein, um den Anspruch geltend zu
machen. Dies gilt für EU-BürgerInnen,
Schweizer StaatsbürgerInnen, Flüchtlinge
nach Genfer Konvention und InhaberInnen
einer Asylkarte nach §51a AsylG 2005. Wer
nicht durchgehend in der Landeshautstadt gemeldet war, aber insgesamt fünfzehn Jahre Hauptwohnsitz nachweisen
kann, hat auch Anspruch. Nicht-EU-BürgerInnen müssen fünf Jahre durchgehenden
Hauptwohnsitz in Tirol, davon mindestens
die letzten zwei Jahre mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, nachweisen. Die Details

dazu bzw. eine Berechnungshilfe findet
man online unter www.innsbruck.gv.at/
mietzinsbeihilfe.

Telefon: 0 50 890 0100 | pflegedienste@volkshilfe.net
www.volkshilfe.tirol |

Jeder
k
Augenblic
hat Wert!
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