Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.4

- S.22

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Politik & Stadtverwaltung

Für WahlbeisitzerInnen gibt es zukünftig eine
pauschale Entschädigung von 70 Euro –
dies beschloss der Gemeinderat nach einem Antrag
aus dem Stadtsenat.
UCK

INNSBR
© STADT

Aus dem Stadtsenat
70 Euro für WahlbeisitzerInnen
Seit dem Jahr 2002 erhalten WahlbeisitzerInnen eine Entschädigung von 44
Euro. 2017/18 fanden innerhalb kurzer
Zeit die Nationalratswahl, die Volksbefragung „Olympia“, die Landtagswahl
und die Gemeinderats-/Bürgermeisterwahl statt. Um die BeisitzerInnen über
die damit einhergehenden verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zu
informieren, wurden Schulungen angeboten. Die An- oder Abwesenheit bei
diesen hatte auch Auswirkungen auf die
Zahlungen.
Der Stadtsenat sprach sich in seiner Sitzung einstimmig für eine Neuregelung
aus. „Das bisherige System wird vereinfacht, indem die Stadt den Beisitzerinnen und Beisitzern in den Sprengelwahlbehörden bei zukünftigen Wahlen eine
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INNSBRUCK INFORMIERT

pauschale Entschädigung von 70 Euro für
die Vorbereitung und Anwesenheit am
Wahlsonntag zahlt“, erklärt Bürgermeister Georg Willi. Der Gemeinderat stimmte
dem Antrag ebenfalls einstimmig zu.

Frühe Sprachförderung
in Kindergärten
Die zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Vereinbarung über die frühe
sprachliche Förderung in institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtungen ist nach
Beendigung des Kindergartenjahres
2017/18 ausgelaufen. Neue Richtlinien
liegen noch nicht auf.
„Frühe Sprachförderung ist unbedingt
notwendig für die Bildung unserer Kinder.
Dies hat eine Erhebung der genauen Zahlen der Kinder mit Sprachförderbedarf in
den städtischen Kindergärten bestätigt.

Aus diesem Grund werden wir schon mit
Mitte März zusätzliche Assistentinnen
und Assistenten für die Sprachbildung
und -förderung einstellen“, berichtet
Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr. Für die
Verbesserung der Rahmenbedingungen
der alltagsintegrierten Sprachförderung
stimmte der Stadtsenat deshalb einstimmig dafür, ab Mitte März befristet sieben
AssistentInnen in Teilzeit einzustellen.
Die Personalkosten im Projektzeitraum
von März bis Ende Juni 2019 werden
durch die Stadt Innsbruck vorfinanziert
und seitens der Tiroler Landesregierung
ersetzt.

Ausnahmegenehmigungen
für zwei Festveranstaltungen
Die Jungbauernschaft/Landjugend Bezirk
Innsbruck Stadt und Land organisiert am