Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.1

- S.28

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SI

Rathausmitteilungen
Pradl

Die Stadtplanung informiert

Hötting

N
IN

Innenstadt
Innenstadt
Saggen

Höttinger
Au
Höttinger
Au

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am
9.12.2021 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

HA-B46
HA-B46

Wilten

PR-OE2.14

IN-F34
IN-F34

SA-F11

SaggenSaggen
Mühlau
Mühlau

Innenstadt
Innenstadt

SILL

SILL

Hötting West
Hötting West

Pradl Pradl

N

IN
Hötting
Hötting

N
IN

Wilten

Saggen
Saggen
Au
Höttinger Höttinger
Au

WiltenWilten
HA-B46

HA-B46 HA-B46

IN-F34

PR-OE2.14

IN-F34IN-F34

PR-OE2.14
PR-OE2.14

WI-B44

WI-B44

Mühlau Mühlau

E

ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
HA-B46, Höttinger Au, Bereich Ing.Sigl-Straße 10
Pradl
Pradl Es erfolgt eine geringfügige Adaptierung des
Bebauungsplanes, um die Neuerrichtung einer bestehenden Garage zu ermöglichen.
SILL

mungsplanes ist die vorgesehene, verkleinerte Weiterführung des bestehenden Hotelbetriebes (85 Zimmer anstatt
der bisherigen 185 Zimmer). In diesem
Hötting
Hötting
Zuge werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für vorhandene Nutzungen
Saggen
(MCI, Fitnessstudio)
sowie für zusätzliche,
Saggen
universitäre Nutzungen in den frei werEntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. denden Gebäudeteilen geschaffen.
Wilten
IN-F34, Innsbruck, Bereich UniversitätsWilten
straße 5 und 7
Entwurf des Örtlichen RaumordnungsAnlass für die Änderung des Flächenwid- konzeptes
Nr. PR-OE2.14, Pradl, ZielgePR-OE2.14
SA-F11
PR-OE2.14
SA-F11
SILL

SA-F11

SA-F11
SA-F11

N
IN

N
IN

Wilten

Wilten

Objektreinigung / Gartenarbeiten / Technische Betreuung
Containerservice / Winterdienst / Hochdruckreinigung

WI-B44
WI-B44 54 INNSBRUCK INFORMIERT

biet Sillhöfe, erste Etappe nördlicher Teilbereich
Diese Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes schafft die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die
Wilten Wilten
Entwicklung der ersten Etappe des Siedlungserweiterungsgebietes östlich der
bestehenden „Sillhöfe“. Im Hinblick auf
die Realisierung von gefördertem, leistbarem Wohnraum stellt sie die Basis für
den erforderlichen Grundverkehr sowie
die Erarbeitung eines konkreten Projektes WI-B44
dar.
WI-B44

Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung aufgrund der Notwendigkeit,
Bebauungspläne auf der Grundlage der
aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und den aktualisierten Zielsetzungen laut TROG 2016 zu erlassen.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
3.1.2022 bis einschließlich 31.1.2022.
Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
SA-F11, Saggen, Bereich Rennweg 41
Anlass für die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist die angestrebte, langfristige Nutzung der ehemaligen Talstation
Hungerburg als Kultur-, Veranstaltungs-,
Büro- und Vereinsräumlichkeit.

Einsichtnahme und Informationen:
Eine Einsichtnahme ist online auf der
Amtstafel möglich. Zudem geben wir detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512
5360 4105 oder +43 512 5360 4112) unter Beachtung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen.

Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B44,
Wilten, Bereich zwischen Franz-FischerStraße, Fritz-Pregl-Straße, Egger-LienzStraße und Andreas-Hofer-Straße

Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die
in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ab-

lauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler Covid-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel
der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Wei-

se kombiniert kundgemacht, so wird die
Rechtswirksamkeit der Kundmachung
durch behördliche Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 nicht
berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

INNSBRUCK INFORMIERT

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