Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.2

- S.23

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Stadtsenat sprach sich in seiner Sitzung
am 12. Jänner 2022 einstimmig für die Unterzeichnung einer Absichtserklärung aus.

Patenschaften für Baumscheiben
Innsbruck bunter, blühender und bienenfreundlicher machen – das ist das erklärte
Ziel der Aktion „Garteln vor der Haustüre“,
die 2021 im Frühjahr vom Amt für Grünanlagen und der Geschäftsstelle Bürger­
Innenbeteiligung gestartet wurde. Insgesamt konnten bereits 18 Patenschaften
zur Begrünung und Betreuung an Privatpersonen und Institutionen vergeben
werden. Dabei können InnsbruckerInnen
ihre ,eigene‘ Grünfläche gestalten und damit zu mehr Lebensqualität im jeweiligen
Wohnumfeld beitragen. Der Bericht wurde
vom Stadtsenat einstimmig zur Kenntnis
genommen.

Keine Tariferhöhung beim
Mittagstisch
Der Stadtsenat hat am 12. Jänner 2022
mehrheitlich beschlossen, die automatische Tariferhöhung des Mittagstisches an

städtischen Pflichtschulen für das kommende Schuljahr auszusetzen. In der Regel
beträgt diese jährliche Tariferhöhung 10
Cent pro Mahlzeit. Schon mit dem Schuljahr 2021/2022 wurde beim Preis des Mittagessens die markante Grenze von fünf
Euro mit 10 Cent pro Mahlzeit überschritten. Zusätzlich werden pro Monat 6,30
Euro Verabreichungszuschlag verrechnet.
Durchschnittlich hat ein Monat 20 Schultage, womit für die Mittagessen insgesamt
108,30 Euro pro Kind zu bezahlen wären.
Aus diesem Grund werden die automatischen Valorisierungen ausgesetzt. Als
nächsten Schritt gelte es, das gesamte
Tarifsystem inklusive sozialer Staffelung
einer genauen Prüfung und Evaluierung zu
unterziehen. Der Antrag wurde vom Innsbrucker Gemeinderat ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

antragten Maßnahmen wiederfinden. Ein
Zwischenbericht zum lokalen Masterplan
Gehen in Innsbruck liegt nun vor. Dieser
wurde vom Stadtsenat am 19. Jänner 2022
einhellig befürwortet. Die Beschlussvorlage, für die auch vom Innsbrucker
Gemeinderat einhellig gestimmt wurde,
dient als Grundlage für Ansuchen an den
Fördergeber „klimaaktiv“ für Förderungen
klimafreundlicher Mobilitätslösungen, um
den Fußverkehr zu forcieren. Gefördert
werden sollen unter anderem bauliche
Maßnahmen für ein freies Bewegen zu Fuß
wie etwa die Gestaltung von Begegnungsund Fußgängerzonen oder die Öffnung
von Durchgängen. Weitere Inhalte bilden
die Raum- und Siedlungsentwicklung,
Maßnahmen zu Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung
für den Fußverkehr.

Gastgarten für Altstadthotel

Interkultureller Mittagstisch

Mit mehrheitlichem Beschluss des Stadtsenats wird die Errichtung eines Gastgartens für die Altstadthotel Weisses Kreuz
GmbH für eine Gastgartensaison genehmigt. Dieser befindet sich vor dem Objekt
Herzog-Friedrich-Straße 31 und umfasst
rund 29 Quadratmeter. Bewährt sich der
Gastgarten am dortigen Standort, kann
der Vertrag für die nachfolgende Saison
verlängert werden.

Der Österreichische Integrationsfonds
(ÖIF) fördert ehrenamtliche Integrationsinitiativen, die zum Gelingen der Integration von Schutzsuchenden und MigrantInnen beitragen, mit bis zu 2.500 Euro pro
Jahr. Um eine solche Förderung will auch
der in St. Nikolaus ansässige Verein „Beziehungsweise Lernen“ für sein Projekt
„Interkultureller Mittagstisch“ ansuchen.
Im Rahmen des Projektes kochen die
TeilnehmerInnen des Sprach- und Integrationsprogrammes jeden Donnerstag
Speisen aus ihren Heimatländern unter
anderem für NachbarInnen, KooperationspartnerInnen und Interessierte. Dabei
bietet sich eine gute Gelegenheit für die
KöchInnen, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen und sich kennenzulernen. Der Stadtsenat sprach sich in seiner
Sitzung am 19. Jänner 2022 einstimmig für
die Unterzeichnung der Absichtserklärung
aus und ermöglicht dem Verein damit,
beim ÖIF um Förderung für das Projekt
anzusuchen. MD

Masterplan Gehen:
Zwischenbericht
Der Masterplan Gehen wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) als nationale Strategie zur Förderung der FußgängerInnen in
Österreich geschaffen. Damit wurde eine
umweltfreundliche Mobilitätswende zur
Aufwertung des Zu-Fuß-Gehens eingeleitet. Für Landeshauptstädte und Städte mit mehr als 15.000 EinwohnerInnen
muss ein lokaler Masterplan Gehen vorliegen, in dem sich die zur Förderung be-

INNSBRUCK INFORMIERT

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