Innsbruck Informiert
Jg.2022
/ Nr.2
- S.55
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Gesamter Text dieser Seite:
Inn
Innenstadt
Saggen
INN
Saggen
HÖ-B22
IN-B59
IN-B59
Sag
SILL
Saggen
Pradl
DH-OE2.13 und DH-F11
DH-OE2.13 und DH-F11
Weiters wurde beschlossen:
• Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. IG-OE2.12
• Flächenwidmungsplan Nr. IG-F22
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B42
• Bebauungsplan Nr. SM-B19
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. AM-B24
Einsichtnahme und Informationen:
Eine Einsichtnahme ist online auf der
Amtstafel möglich. Zudem geben wir detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512
5360 4105 und 4112) unter Beachtung
der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen.
Personen, die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Arzl
AL-B55
AL-B55
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel
der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die
Rechtswirksamkeit der Kundmachung
DH-OE2.1
durch behördliche Einschränkungen der
Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht
berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Gratis Hotline
05120800
30 11 20
4457 44
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