Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.3

- S.28

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ivb.at

Entgeltliche Einschaltung

Räder willkommen
Bikes können in den Fahrzeugen der IVB gerne mitgenommen werden.
Für ein gutes Miteinander sollten aber einige Spielregeln beachtet werden.

Fahrradfahren liegt im Trend, und das
nicht erst seit der Coronapandemie.
Zunehmend mehr Menschen zieht es
am Abend, am Wochenende oder wann
immer es die Zeit eben erlaubt, raus – für
eine kleinere oder eine größere Tour mit
dem Bike.

definiert, wann und wie Räder in den
Bussen und Trams mitgenommen werden
dürfen. Grundsätzlich sind alle Bikes
willkommen, Abstriche gibt es lediglich
während der Stoßzeiten unter der Woche
und falls der Platz schlichtweg nicht für
(weitere) Räder ausreichen sollte.

Dieser Entwicklung tragen auch die
IVB Rechnung, die die Mitnahme des
eigenen Drahtesels für Radbegeisterte
so angenehm wie möglich gestalten
möchten – ohne, dass die übrigen
Fahrgäste dadurch eingeschränkt
werden. Deshalb hat das Innsbrucker
Verkehrsunternehmen genaue Regeln

Und auf vier Buslinien (A, H, J und K) gibt
es inzwischen Heckträger für Fahrräder,
die natürlich immer, ohne jede zeitliche
Einschränkung genutzt werden können.
Alle Busse mit Heckträger werden
übrigens auf den Smartinfos und in der
IVB-App Scout entsprechend mit einem
Radsymbol gekennzeichnet.

IVB-Geschäftsführer Martin Baltes
zeigt sich erfreut darüber, dass dieses
Angebot zur Fahrradmitnahme so gut
angenommen wird: „Das bedeutet
nämlich, dass zahlreiche Menschen auch
bei Radausflügen immer öfter mal auf ihr
Auto verzichten, was natürlich vor allem
der Umwelt zugutekommt.“ Ebenso positiv
sieht er den meistens respektvollen
Umgang zwischen Fahrgästen mit und
ohne Rädern sowie dem Personal:
„Wir haben bisher eigentlich fast nur
positive Erfahrungen gemacht.
Die meisten halten sich an die Spielregeln,
es herrscht ein respektvoller Umgang.
Und das ist doch eine schöne Sache.“

Regeln für die Radmitnahme

© IVB

M
 aximal zwei Fahrräder sind pro Sondernutzungsfläche
im Fahrzeug erlaubt.
R
 ollstuhlfahrerInnen und Personen mit Kinderwägen
haben immer Vorrang.
W
 ochentags ist die Fahrradmitnahme nur außerhalb der Stoßzeiten,
d. h. zwischen 09:00–15:00 Uhr sowie 18:30–06:00 Uhr, erlaubt.
A
 m Wochenende und an Feiertagen ist die Fahrradmitnahme,
wenn Platz vorhanden, ganztägig gestattet.
D
 er Radheckträger kann zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
A
 uf der Sondernutzungsfläche und am Radheckträger
herrscht Sicherungspflicht.
K
 inder unter 14 dürfen Fahrräder nur in Begleitung
eines Erwachsenen transportieren.
D
 ie Sauberkeit des Fahrrads muss gewährleistet sein,
die Durchgänge in Bus und Tram müssen immer freigehalten werden.

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