Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.4

- S.53

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Flächenwidmungsplan
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 24. März 2022 die Auflage des folgendenden Entwurfes beschlossen:
Informationen, Auflage
und Einsichtnahme

IBK-F2.0
IBK-F2.0

E

ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck, Bereich
Gesamtstadt
Der Flächenwidmungsplan IBK-F2.0
ist eine gesetzlich notwendige Neuerlassung aller geltenden Flächenwidmungspläne der Landeshauptstadt
Innsbruck. Inhaltlich handelt es sich
um die umfassende Digitalisierung der
vorhandenen Widmungspläne.
Mit dem Entwurf des Flächenwidmungsplanes IBK-F2.0 werden die rechtskräftigen Widmungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Es werden
keine projektbezogenen Änderungen

vorgenommen, das heißt, dass keine
neuen Bauplätze geschaffen werden.
Gesetzliche Grundlage dafür ist das Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG 2016):
• Jede Gemeinde in Tirol muss den Flächenwidmungsplan (FWP) an das Örtliche Raumordnungskonzept (in Innsbruck
ÖROKO 2.0) anpassen. Dadurch werden
Widersprüche zwischen diesen beiden
Verordnungen bereinigt.
•
Innsbruck muss alle bestehenden Flächenwidmungspläne der Stadt Innsbruck
an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen
anpassen und in einem Plan für das gesamte Gemeindegebiet neu erlassen.

Die Auflage des Entwurfes erfolgt vom
6.4.2022 bis einschließlich 18.5.2022.
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. IBK-F2.0 ist während der Auflagefrist
online auf der Website der Stadt Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at/flaechenwidmung einsehbar. Aufgrund der
großen Anzahl an betroffenen EigentümerInnen bitten wir, sich soweit möglich
zuerst online zu informieren.
Bei konkreten Fragen ist es möglich, während der Auflagefrist von Mo. bis Fr., 8.0012.00 Uhr und Mo. bis Do., 13.00-16.00
Uhr, eine telefonische Auskunft unter
Tel. +43 512 5360 5050 zu erhalten. Wir
bitten um Verständnis, dass es trotz erweiterter Auskunftszeiten zu Wartezeiten
kommen kann.
Parallel dazu ist der Plan während der
gesamten Auflagezeit zu den Öffnungszeiten des Stadtmagistrats Innsbruck
in frei zugänglichen Schaukästen im 4.
Stock der Stadtplanung einzusehen. (Hinweis: Im Magistrat gilt Maskenpflicht bzw.
sind die aktuell gültigen Covid-Vorschriften zu beachten!). Persönliche Auskünfte sind ausschließlich nach vorheriger
Terminvereinbarung unter Tel. +43 512
5360 5050 erhältlich.
Schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf sind unter Angabe der Aktenzahl MagIbk/43592/SP-FW-GS/1 spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
einzubringen. Diese können per E-Mail an
oeroko@innsbruck.gv.at oder per Post an
den Magistrat Innsbruck, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration; Maria-Theresien-Str. 18; 6020 Innsbruck gesendet werden.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT

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