Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.10

- S.20

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Baustellenüberblick für Oktober

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INNSBRUCK INFORMIERT

A

m Fürstenweg werden in der beginnenden Niederwasserperiode die
umfassenden Bau- und Grabungsarbeiten für Wasser-, Gas- und Fernwärmeleitungen durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG und die TIGAS-Erdgas
Tirol GmbH fortgesetzt. Mit 3. Oktober startet die nächste Bauphase, in der es zu einer Sperre am Fürstenweg zwischen Steinbockweg und Fischerhäuslweg kommt. Für
diese Sperre, die voraussichtlich bis Anfang
Dezember notwendig ist, wird der motorisierte Verkehr über den Steinbockweg umgeleitet. Auf lokalen Ausweichrouten und
Nebenstraßen besteht während der Bauarbeiten wieder ein Kfz-Fahrverbot (ausgenommen AnrainerInnenverkehr). Zu Fuß
kommen BürgerInnen immer am Baufeld
vorbei. Auch die IKB-Kanalarbeiten in der
Huchenstraße und am Cusanusweg sind auf
dieses Bauvorhaben abgestimmt, sodass
AnrainerInnen mit kurzen Wartezeiten immer zufahren können oder Ersatzparkplätze eingerichtet werden.
Parallel dazu werden die Arbeiten am Fürstenweg zwischen Angergasse und Exlgasse
weitergeführt. Die Einbahn stadteinwärts
bleibt in diesem Bereich bestehen. Zusätzlich beginnen die Arbeiten am Fürstenweg
im Bereich der Bahnunterführung (Karwendelbahn), bis vor die Bachlechnerstraße/
MED-EL, wobei immer ein Fahrstreifen je
Richtung zur Verfügung steht. Ab 3. Oktober
wird die IVB-Buslinie F in beiden Richtungen
über den Steinbockweg umgeleitet. Weitere
Informationen finden Sie unter www.ivb.at/
fahrgast/aktuelle-verkehrsmeldungen/.

Bozner Platz
Mit Mitte Oktober beginnen mit dem Abbruch der WC-Anlage und den Bodenerkundungen die Vorarbeiten für die Neugestaltung des Bozner Platzes. Die Bauarbeiten für
den Abbruch der WC-Anlagen konzentrieren
sich auf den Bereich der westlichen Grünfläche. Im Zuge von Bodenschürfen an unterschiedlichen Stellen des Bozner Platzes
kann es kurzzeitig zu lokalen Fahrbahnein­
engungen kommen. Vor Durchführung der

Bauarbeiten erfolgen im Zeitraum vom
7. bis 9. Oktober auf der südlichen Platzhälfte Kriegsrelikteuntersuchungen. Für diese
Untersuchungen müssen Parkplätze aufgehoben und Hindernisse entfernt werden.

Solarenergie für’s Eigenheim
Wer zuhause eine Photovoltaik (PV)-Anlage errichten möchte oder an Förderungen
dafür interessiert ist, findet hier einen kurzen Überblick, um die bzw. den richtige/n
AnsprechpartnerIn für das jeweilige Anliegen im Magistrat Innsbruck zu finden.
Anlaufstellen für PV-Anlagen innerhalb des Stadtmagistrats

Fertigstellung von Bauvorhaben
Bereits mit Ende September konnten die
IVB-Gleissanierungsarbeiten in der KaiserFranz-Joseph-Straße beendet werden. Mit
Abschluss der Arbeiten wurden auch alle
Markierungen für Ersatzparkplätze wieder
entfernt. Ebenfalls abgeschlossen wird mit
Anfang Oktober die neue sichere Radverbindung von der Tschamlerstraße bis zur Olympiabrücke. Dabei kam es neben dem Ausbau
von Gehsteigen für den zukünftig geplanten
Mischverkehr von RadfahrerInnen und FußgängerInnen auch zur Neuverlegung von
Wasserleitungen seitens der IKB.
Seit März erfolgt der Austausch der westlichen Gleisanlage in der Andreas-Hofer-Straße. Im Zuge der Gleissanierung wurden seitens der IKB auch Wasser-Hausanschlüsse
erneuert, das Stromnetz saniert sowie Arbeiten durch die TIGAS für die Fernwärme
(Bereich Kreuzung Maximilianstraße) durchgeführt. Das Bauvorhaben kann aufgrund
des zügigen Baufortschrittes voraussichtlich bis Ende Oktober abgeschlossen werden. Voraussichtlich Mitte November werden die Fernwärmearbeiten der TIGAS in der
Pradler Straße, Gumppstraße und Geyrstraße abgeschlossen. MF

Fragen & Antworten
Fragen und Anregungen aller Art
können BürgerInnen an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr unter
www.buergermeldungen.com
anbringen.
Unter www.innsbruck.gv.at,
Baustellen steht außerdem
ein Baustellenplan, der
kontinuierlich aktualisiert wird,
zum Abrufen bereit.

Förderungen

Informieren Sie sich vor Auftragserteilung einer PV-Anlage über die Förderrichtlinien (z. B. förderbare Anlagengröße), da nicht jede Anlage grundsätzlich förderbar ist.
Anlaufstelle dafür ist das Referat Wohnbau-Förderung, Schlichtungsstelle II im Stadtmagistrat Innsbruck (Tel.: +43 512 5360 2147,
E-Mail: post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at)

Rechtliche
Bewilligung

Im Zuge der Planung einer Photovoltaikanlage sind viele rechtliche Bestimmungen zu beachten. Je nach Größe und Ausführung der Anlage bedarf es
verschiedener Bewilligungen bzw. Anzeigen nach der Tiroler Bauordnung,
dem Tiroler Elektrizitätsgesetz, dem Stadt- und Ortsbildschutz-Gesetz, der
Gewerbeordnung oder dem Luftfahrtgesetz.
Anlaufstelle dafür ist das Referat Bau- und Feuerpolizei (Tel.: +43 512
5360 4152, E-Mail: post.baupolizei@innsbruck.gv.at) sowie das Referat Baurecht (Tel.: +43 512 5360 4140, E-Mail: post.baurecht@innsbruck.gv.at).

Gestalterische
Bewilligung

Informieren Sie sich im Vorfeld, welche gestalterischen Vorgaben bei einer
PV-Anlage einzuhalten sind. Dafür gibt es den Solarleitfaden der Stadt Innsbruck (bit.ly/solarleitfaden). Außerdem kann zusätzlich eine Bauberatung in
Anspruch genommen werden.
Anlaufstelle dafür ist das Amt Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (Tel.: +43 512 5360 4105, E-Mail: post.stadtplanung@innsbruck.gv.at)

Interesse
Fachplaner Photovoltaik
Wenn Interesse an einer PVAnlage besteht, ist es empfehlenswert, zuerst die Beratung bei
einer/m FachplanerIn für Photovoltaikanlagen in Anspruch zu
nehmen.

Welche PV-Anlage ist für mein
Haus sinnvoll?
Auf einem Einfamilienhaus wird meistens
eine klassische PV-Dachanlage installiert,
wobei der Stromüberschuss direkt in das
Stromnetz eingespeist wird. Bei größerem Stromüberschuss bietet sich auch die
Gründung einer Energiegemeinschaft an,
damit der Strom über die Grundstücksgrenze hinweg, z. B. an die Nachbarn, verkauft werden kann.
Bei einem Mehrparteienhaus empfiehlt
sich eine Gemeinschaftsanlage, welche
über eine gemeinschaftliche PV-Anlage betrieben wird. Der produzierte Strom
wird über einen „statischen“ oder „dynamischen“ Verteilschlüssel, der vorab ausgemacht wird, sowie über einen Smartmeter den einzelnen Mietern zur Verfügung
gestellt. Der Überschussstrom wird in das
öffentliche Netz eingespeist und gemeinschaftlich vergütet.

Wenden Sie sich bitte an die Energieberatung bzw. bei konkreteren Vorstellungen
an eine/n FachplanerIn. Diese beraten Sie
ausführlich hinsichtlich der technischen
Möglichkeiten.

lagen Sie für die entsprechenden Ansuchen benötigen.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen habe ich zu beachten,
damit ich auf meinem Haus eine
PV-Anlage errichten kann?

Gerade bei charakteristischen (nach SOG)
bzw. historischen Gebäuden ist die gestalterische Voraussetzung mit dem Referat
Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz
zu klären. Nähere Infos finden sich im Solar-Leitfaden, welcher bei den zuständigen
Dienststellen als Broschüre erhältlich ist.

Im Zuge der Planung einer PV-Anlage sind
viele rechtliche Bestimmungen zu beachten. Je nach Größe und Ausführung der
Anlage bedarf es verschiedener Bewilligungen bzw. Anzeigen nach der Tiroler
Bauordnung, dem Tiroler Elektrizitätsgesetz, dem Stadt- und Ortsbildschutz-Gesetz (SOG), der Gewerbeordnung oder dem
Luftfahrtgesetz. Die MitarbeiterInnen des
Referats Bau- und Feuerpolizei sowie des
Referats Baurecht beraten Sie bei diesen
Fragen und erklären Ihnen, welche Unter-

Auf welche gestalterischen Vorgaben habe ich bei der Planung der
PV-Anlage zu achten?

Apropos „Förderungen“: Gibt es
finanzielle Unterstützung für mein
Vorhaben?
Bei Fragen zu Förderung von PV-Anlagen
sowie zu anderen Sanierungsmaßnahmen
können Sie sich direkt an das Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
richten. MD
INNSBRUCK INFORMIERT

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