Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.2

- S.41

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Diese Ausgabe – 2023_Innsbruck_informiert_02
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Höttinger Au

HU-B8

HW-B29

Hötting

Hötting

HU-B8

Wilten

IN-B63

Wilten

IN-B63

Dreiheiligen Dreiheiligen
- Schlachthof- Schlachthof

Wilten

Innenstadt Innenstadt

Innenstadt

IN-B63 Wilten

IN-B65

IN
N

Höttinger Au
Höttinger Au

Wilten

SILL

IN-B65

Wilten

Wilten

Pradl
Innenstadt

WI-B47

WI-B47

Sieglanger - Mentlberg
Sieglanger - Mentlberg

Pradl

SILL

WI-B47

W

IN-B65

IN-B64

IN
N

Dreiheiligen - Schlachthof

Wilten

WI-B47

IN-B64

IN-B64

IN-B63

Pradl

Wilten

SILL

Wilten

Innenstadt Innenstadt
Pradl

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B41,
Pradl, Bereich zwischen Köldererstraße,
Burgenlandstraße, Dr.-Glatz-Straße und
IN-B65
Pacherstraße
Nach Abbruch einzelner Gebäude an der Dr.Glatz-Straße und der Pacherstraße ist die
Neuerrichtung zweier dreigeschoßiger Baukörper und einer Tiefgarage beabsichtigt,
Pradl
wofür eine Änderung des
Bebauungsplanes
Pradl
notwendig ist. Als zukünftige Nutzungen
sind eine Krankenanstalt sowie Büro- und
Unterkunftsräumlichkeiten geplant.

Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom 1.
Februar 2023 bis 1. März 2023. Bitte entPR-B41
PR-B41 nehmen Sie aktuelle Informationen der
Onlineamtstafel.

Weiters wurde beschlossen:
•B
 ebauungsplan Nr. WI-B49
•
Ergänzender Bebauungsplan Nr. WIB49/1
•B
 ebauungsplan Nr. SA-B22
• Erlassung einer Bausperre für den Pla-

WI-B51

PR-B41

WI-B51
WI-B51
PR-B41
nungsbereich des Entwurfes des Bebau- der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
ungsplanes Nr. HW-B32, gemäß § 75 Abs. Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spä1 TROG 2022
testens eine Woche nach Ablauf der Aufle• Bebauungsplan und Ergänzender Bebau- gungsfrist eine schriftliche Stellungnahme
ungsplan Nr. HA-B47
zu den Entwürfen abzugeben.

Einsichtnahme und
Informationen:

H

Hinweis:

§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunver- Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
bindliche Information der Bevölkerung und oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlikeine Kundmachung dar. Eine Einsichtnah- cher Anordnung an der Amtstafel der Beme ist online auf der Amtstafel möglich, hörde oder durch Auflegung zur öffentliwo auch die jeweilige Kundmachung zu fin- chen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
den ist. Die Pläne liegen während der Amts- der Behörde oder in beiderlei Weise komstunden im
Stadtmagistrat
HW-OE2.5
undInnsbruck,
HW-F40Ma- biniert kundgemacht, so wird die RechtsHW-OE2.5
und
HW-F40
gistratsabteilung III / Stadtplanung, 4. Stock VI-F2
wirksamkeit der Kundmachung durch
zur allgemeinen Einsicht auf. Detaillierte In- behördliche Einschränkungen der Beweformationen zu den aufgelegten Entwürfen gungsfreiheit und der zwischenmenschliwerden nach vorheriger Terminvereinba- chen Kontakte zur Verhinderung der Verrung (Tel.: +43 512 5360 4105 oder + 43 512 breitung von COVID-19 nicht berührt.
5360 4112) unter Beachtung der aktuell
gültigen Covid-Vorschriften gegeben. Per- Für den Gemeinderat
sonen, die in der Gemeinde ihren Haupt- Dr. Robert Schöpf
wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT

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M