Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.2
- S.41
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Gesamter Text dieser Seite:
Höttinger Au
HU-B8
HW-B29
Hötting
Hötting
HU-B8
Wilten
IN-B63
Wilten
IN-B63
Dreiheiligen Dreiheiligen
- Schlachthof- Schlachthof
Wilten
Innenstadt Innenstadt
Innenstadt
IN-B63 Wilten
IN-B65
IN
N
Höttinger Au
Höttinger Au
Wilten
SILL
IN-B65
Wilten
Wilten
Pradl
Innenstadt
WI-B47
WI-B47
Sieglanger - Mentlberg
Sieglanger - Mentlberg
Pradl
SILL
WI-B47
W
IN-B65
IN-B64
IN
N
Dreiheiligen - Schlachthof
Wilten
WI-B47
IN-B64
IN-B64
IN-B63
Pradl
Wilten
SILL
Wilten
Innenstadt Innenstadt
Pradl
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B41,
Pradl, Bereich zwischen Köldererstraße,
Burgenlandstraße, Dr.-Glatz-Straße und
IN-B65
Pacherstraße
Nach Abbruch einzelner Gebäude an der Dr.Glatz-Straße und der Pacherstraße ist die
Neuerrichtung zweier dreigeschoßiger Baukörper und einer Tiefgarage beabsichtigt,
Pradl
wofür eine Änderung des
Bebauungsplanes
Pradl
notwendig ist. Als zukünftige Nutzungen
sind eine Krankenanstalt sowie Büro- und
Unterkunftsräumlichkeiten geplant.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom 1.
Februar 2023 bis 1. März 2023. Bitte entPR-B41
PR-B41 nehmen Sie aktuelle Informationen der
Onlineamtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
•B
ebauungsplan Nr. WI-B49
•
Ergänzender Bebauungsplan Nr. WIB49/1
•B
ebauungsplan Nr. SA-B22
• Erlassung einer Bausperre für den Pla-
WI-B51
PR-B41
WI-B51
WI-B51
PR-B41
nungsbereich des Entwurfes des Bebau- der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
ungsplanes Nr. HW-B32, gemäß § 75 Abs. Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spä1 TROG 2022
testens eine Woche nach Ablauf der Aufle• Bebauungsplan und Ergänzender Bebau- gungsfrist eine schriftliche Stellungnahme
ungsplan Nr. HA-B47
zu den Entwürfen abzugeben.
Einsichtnahme und
Informationen:
H
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunver- Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
bindliche Information der Bevölkerung und oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlikeine Kundmachung dar. Eine Einsichtnah- cher Anordnung an der Amtstafel der Beme ist online auf der Amtstafel möglich, hörde oder durch Auflegung zur öffentliwo auch die jeweilige Kundmachung zu fin- chen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
den ist. Die Pläne liegen während der Amts- der Behörde oder in beiderlei Weise komstunden im
Stadtmagistrat
HW-OE2.5
undInnsbruck,
HW-F40Ma- biniert kundgemacht, so wird die RechtsHW-OE2.5
und
HW-F40
gistratsabteilung III / Stadtplanung, 4. Stock VI-F2
wirksamkeit der Kundmachung durch
zur allgemeinen Einsicht auf. Detaillierte In- behördliche Einschränkungen der Beweformationen zu den aufgelegten Entwürfen gungsfreiheit und der zwischenmenschliwerden nach vorheriger Terminvereinba- chen Kontakte zur Verhinderung der Verrung (Tel.: +43 512 5360 4105 oder + 43 512 breitung von COVID-19 nicht berührt.
5360 4112) unter Beachtung der aktuell
gültigen Covid-Vorschriften gegeben. Per- Für den Gemeinderat
sonen, die in der Gemeinde ihren Haupt- Dr. Robert Schöpf
wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in Baudirektor
INNSBRUCK INFORMIERT
41
M