Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.5

- S.40

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Stadtleben

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Wilten

Pradl
Wilten

Die Stadtplanung informiert
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Sieglanger - Mentlberg

Der Gemeinderat derPR-B40
Landeshauptstadt
Innsbruck
hat in seiner Sitzung WI-B51 (2. Entwurf)
(2. Entwurf)
WI-B48
am 25. April 2023 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
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Höttinger Au

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PR-B40 (2. Entwurf)

PR-B40 (2. Entwurf)

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Mariahilf - St. Nikolaus

Sieglanger - Mentlberg

WI-B48

MS-B1

WI-B48

ntwurf des Bebauungsplanes
und
Er- te Terrassenhaus-Bebauung
PR-B40 (2. Entwurf)
WI-B48
WI-B51
(2. Entwurf)
MS-B1 mit Bepflangänzenden Bebauungsplanes Nr. PR- zung vor. Für dessen Umsetzung werden
Hötting
B40, Pradl, Bereich Reichenauerstramit gegenständlichem
Bebauungsplan
Vill
Vill
Höttinger Au
Hötting
ße 21 und Wilten
23 a–c, An der Furt 16–21 und die planungsrechtlichen Voraussetzungen
Prinz-Eugen-Straße
60 und 62, 2. Entwurf
geschaffen. Am Hangfuß ist eine zweigeWilten
Mariahilf - St. Nikolaus
Im Bereich der historischen Südtiroler Sied- schossige
Sockelstruktur mit gemischter
Igls
- St. Nikolaus
lungen westlich der Prinz-Eugen-StraßeMariahilf
Nutzung
(u. a. auch Räume für eine KinderIgls
Sieglanger Straße
- Mentlberg
zwischen Kärntner
und Reichenauer krippe) geplant, darunter eine Tiefgarage
Saggen
StraßeSieglanger
sind Dachbodenausbauten
für Wohn- mit 78 Stellplätzen. Darüber in Hanglage,
- Mentlberg
Saggen
zwecke und eine Tiefgaragenerrichtung ge- erschlossen über
einen Schrägaufzug und
WI-B51 (2. Entwurf)
MS-B1
plant. Für die Umsetzung der mit dem Inns- terrassenartig abgetreppt, sind 11 WohnWI-B51
(2. Entwurf)
MS-B1
brucker
Gestaltungsbeirat abgestimmten
geschoße mit 64 Wohnungen
IG-B15
IG-B16 vorgesehen.
Vill
Vill
Planung erfolgt eine geringfügige Adaptie- Diese,
das Areal weitgehend einnehmende
Villrung der rechtskräftigen Bebauungspläne.Vill Struktur umrahmt die bestehende gründerAuf Basis einer eingebrachten Stellungnah- zeitliche Villa, die saniert werden soll.
meIglswird im vorliegenden 2. Entwurf eine geEntwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B15,
ringfügige Projektänderung berücksichtigt.
Igls
Igls
Igls, Bereich zwischen Igler Straße, Patscher
Igls
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergän- Straße, Gsturnsteig und Baulandgrenzen
zenden Bebauungsplanes Nr. WI-B48, Wilten, Im Hinblick auf die Sicherung einer qualiBereich zwischen Templstraße, Schöpfstra- tätsvollen zukünftigen SiedlungsentwickIG-B15
IG-B16
ße, Andreas-Hofer-Straße und Müllerstraße
lung erfolgt eine Aktualisierung und AdapIG-B15
IG-B16
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubear- tierung der Bebauungsplanbestimmungen.
beitung aufgrund der Notwendigkeit, Bebau- Insbesondere werden die Dichtefestlegunungspläne auf Grundlage der aktuellen raum- gen an aktuelle raumplanungsfachliche
ordnungsrechtlichen Bestimmungen und der Zielwerte angepasst.
aktualisierten Zielsetzungen laut dem Tiroler
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B16, Igls,
Raumordnungsgesetz 2022 zu erlassen.
Bereich nördlich Igler Straße, Habichtstraße,
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergän- Viller Steig, Eichlerstraße, Serlesweg und Grätzenden Bebauungsplanes Nr. MS-B1, Ma- schenwinkelweg bis zur Baulandgrenze
riahilf-St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115 Im Hinblick auf die Sicherung einer qualiDieses ca. 6.200 m² große Hanggrundstück tätsvollen zukünftigen Siedlungsentwickist seit dem Bau der neuen Hungerburg- lung erfolgt eine Aktualisierung und Adapbahn als Wohngebiet gewidmet. Der bis- tierung der Bebauungsplanbestimmungen.
herige Bebauungsplan sah eine Einzelbe- Insbesondere werden die Dichtefestlegunbauung innerhalb von vier Baubereichen gen an aktuelle raumplanungsfachliche
vor. Nun liegt ein Projekt für eine erweiter- Zielwerte angepasst.
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Höttinger Au

40

INNSBRUCK INFORMIERT

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Wilten

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Saggen

IG-B15
IG-B15

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B29,
Hötting, Bereich Höttinger Gasse 16
Der Bebauungsplan wird geringfügig adaptiert, sodass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer
Dachanhebung geschaffen werden. Die Baumaßnahme entspricht den Anforderungen
des Ortsbildschutzes und die Planung erfolgte unter Abstimmung mit dem Sachverständigenbeirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz und dem Bundesdenkmalamt.
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.17, Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F43 sowie
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HW-B30,
Hötting West, Bereich Sadrachstraße 5
Es ist geplant, das bestehende Gebäude abzubrechen und durch einen dreigeschossigen
Neubau mit fünf Wohneinheiten und Tiefgarage zu ersetzen. Hierfür werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
2. Mai 2023 bis einschließlich 30. Mai
2023. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Die Auflagefrist für den Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40 (2. Entwurf) wird
auf zwei Wochen herabgesetzt. Dieser Entwurf ist vom 2. Mai 2023 bis einschließlich
16. Mai 2023 einsehbar.

Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HW-B29

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