Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.7

- S.7

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Lebensraum Innsbruck

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Die Kinder- und Jugendhilfe bietet viel
Unterstützung für Familien.

Beistand und Begleitung
im Familienalltag
Eltern fühlen sich bei der Bewerkstelligung des Familienlebens
oftmals überfordert. Die Kinder- und Jugendhilfe bietet Betroffenen
Unterstützung und Hilfe an.

D

© C.FORC

HER

ie Erziehung und Begleitung von
Kindern und Jugendlichen ist für
Eltern mitunter eine der größten
Herausforderungen im Leben. Aus unterschiedlichen Gründen kann es bei der Organisation des Alltags zu innerfamiliären
Konflikten kommen, die es zu bewältig-

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ten gilt. Die Kinder- und Jugendhilfe der
Stadt Innsbruck vermittelt, berät und unterstützt fachlich in vielfältiger Weise und
versteht sich als Hilfsangebot bei familiärer Problemlagen. Das städtische Amt
bietet jungen Menschen und ihren Eltern ein breites Spektrum an ambulan-

„Das Annehmen von Hilfe ist bei der Organisation
des Familienalltages oft mit Tabus verbunden. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und
Jugendhilfe stehen beratend mit ihrer Expertise zur
Seite und unterstützen, um gezielt Entlastung für alle
Beteiligten zu schaffen.“
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc
INNSBRUCK INFORMIERT

ten und stationären Unterstützungsmaßnahmen. Im Zentrum der Arbeit stehen
immer der Schutz und die Sicherung des
Kindeswohls. „Wenn es Familien nicht alleine meistern, diesen Gordischen Knoten zu lösen, steht ihnen die Kinder- und
Jugendhilfe zur Seite. Nehmen Sie dieses
niederschwellige Angebot in Anspruch“,
appelliert der für Soziales ressortzuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes
Anzengruber, BSc.

Kindeswohlgefährdung melden
Primär geht es darum, Minderjährige vor
körperlicher und psychischer Gewalt, Vernachlässigung, Verwahrlosung sowie se-

xuellem Missbrauch zu schützen. Besteht
Kindeswohlgefährdung, kann diese dem
Amt telefonisch, persönlich oder schriftlich – auch anonym – gemeldet werden.
Für die Meldung einer Kindeswohlgefährdung reicht der reine Verdacht schon aus.
Ob es sich um eine Gefährdung handelt,
entscheidet schlussendlich die zuständige
Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist gesetzlich
dazu verpflichtet, jede Meldung abzuklären. Jede eingehende Gefährdungsmeldung wird durch fachkundige SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe nach
dem Vier-Augen-Prinzip überprüft. Im
Vorjahr langten rund 1.400 Gefährdungsmeldungen zur Abklärung im Stadtmagistrat ein.

Ambulante und stationäre
Betreuung
Stellt sich heraus, dass eine Gefährdung
oder zumindest Unterstützungsbedarf
vorliegt, ist es immer das oberste Ziel, Hilfe im Einvernehmen mit der Familie anzubieten. Die goldene Regel lautet: so viel
wie nötig, aber so wenig wie möglich. In
den meisten Fällen gelingt dies auch und
die Hilfe wird in Zusammenarbeit mit den
Eltern geleistet bzw. werden diese an entsprechende soziale Beratungseinrichtungen weitervermittelt. Sollte das nicht
ausreichen, kann die Stadt begleitende
Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
und deren Familien einleiten. Bei der ambulanten Betreuung werden Familien von
geschultem Personal in ihrem gewohnten
Umfeld unterstützt. Gemeinsam wird eine
Lösung der individuellen Problemsituation erarbeitet. Davon profitierten im Jahr
2022 1.029 Kinder, Jugendliche und ihre
Eltern.
Können die familiären Probleme durch
Unterstützung der Erziehung nicht bewältigt werden, ist es möglich, dass das Kind
oder der/die Jugendliche eine kürzere oder
längere Zeit in einer familienähnlichen
Einrichtung, in einem Familienverband
(Pflegefamilie), in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder im Rahmen des

betreuten Wohnens lebt. Im Jahr 2022 befanden sich 71 Kinder und Jugendliche aus
Innsbruck bei Pflegefamilien in ganz Tirol,
insgesamt haben 252 Minderjährige einen
Platz in einer stationären Einrichtung. Im
Rahmen der „Unterstützung für junge Erwachsene“ wurden 98 ambulant und 85
stationär betreut.

Verantwortungsvolle Aufgabe
Es gibt verschiedene Gründe, warum manche Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern
aufwachsen können. Der Bedarf an geeigneten Pflegefamilien ist in Innsbruck entsprechend groß. Für diese Kinder werden
weiterhin dringend Pflegeeltern gesucht.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat derzeit
die Pflegeaufsicht über 30 Pflegekinder in
Innsbruck, dort sind aber auch Kinder aus
ganz Tirol untergebracht. Dabei handelt
es sich in der Regel um Dauerpflegeplätze. Das heißt, dass die Pflegekinder, die bei
der Aufnahme zwischen null und drei Jahre alt sind, bis zur Selbständigkeit von den
Pflegeeltern begleitet werden.
Wer sich dafür interessiert, ein Pflegekind aufzunehmen, erhält von den SozialarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe genaue Informationen, welche
Voraussetzungen und Anforderungen für
ein Pflegeverhältnis notwendig sind. So
müssen Pflegepersonen, unabhängig von
ihrer Vorbildung, einen Pflegeelternkurs
absolvieren, eng mit der Kinder- und Ju-

gendhilfe zusammenarbeiten und dieser
Einblicke in ihr Familienleben gewähren.
Mehr Informationen zu Kindeswohlgefährdung, Pflegekinder und Adoption,
Sorgerecht, Kindesunterhalt oder Vaterschaftsanerkennung finden Sie unter
www.innsbruck.gv.at/leben/soziales. MF

Kontakt
Amt Kinder- und Jugendhilfe
Ing.-Etzel-Straße 5
Tel.: +43 512 5360 8014
E-Mail: post.kinderhilfe@innsbruck.gv.at

Digitaler Sozialroutenplan
Der Sozialroutenplan des Vereins
UNICUM:MENSCH gibt einen Überblick
über das gut ausgebaute Betreuungs- und
Beratungsnetz in Innsbruck. Als konkrete
Maßnahmen des „Sozialplan 2030“ ist der
Sozialroutenplan jetzt auch digital unter
www.innsbruck.gv.at/sozialroutenplan
abrufbar. Er bietet eine übersichtliche
und einfache Suche, wenn es um die
allgemeine Beratung zu sozialen Themen
geht, um Menschen mit Beeinträchtigung,
um Familienberatung, Schutz und Hilfe bei
Gewalt, um Unterstützung für Kinder und
Jugendliche oder in der Suchtprävention.

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