Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.7
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
Pra dl
Stadtleben
Pra dl
RE-B20
RE-B20
PR-B43
PR-B43
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 15. Juni 2023 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
Amras Amras
Amras Amras
Pradl
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AM-B30
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RE-B20
RE-B20
E
ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
RE-B20, Reichenau, Bereich Andechsstraße 59-63
Ergänzend zu den bestehenden Sternhochhäusern ist die Errichtung von drei viergeschoßigen Wohngebäuden mit jeweils 24
Wohneinheiten sowie erdgeschoßigen Gewerbe- und Gemeinschaftsräumlichkeiten geplant. Die Neubauten sind im Bereich
Amras
der aktuellen
Parkplatzflächen vorgesehen. Sämtliche Amras
Parkplätze sollen zukünftig in neuen Tiefgaragen untergebracht
werden. Parallel dazu sollen die Freiflächen
qualitätsvoll weiterentwickelt werden. Für
die Umsetzung des mit dem Innsbrucker
Gestaltungsbeirat abgestimmten BauvorAM-B30habens erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes.
AM-B30
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B43,
Pradl, Bereich Burgenlandstraße 18
Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines ca. 8 m hohen Werkstattgebäudes mit Tiefgarage, Büro- und Ne-
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INNSBRUCK INFORMIERT
PR-B43
PR-B43
benräumen sowie einer Ausstellungsfläche
im Bereich der ehemaligen Tankstelle.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AMB30, Amras, Bereich Philippine-WelserStraße 82 und 82a
Es ist beabsichtigt, die Bestandsgebäude auf der Liegenschaft abzubrechen und
zwei dreigeschoßige Baukörper mit insgesamt 16 Wohneinheiten, Tiefgarage und
gemischter Nutzung im Erdgeschoß zu errichten. Zur Schaffung
Pradl der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung
Pradl
des mit dem Sachverständigenbeirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz abgestimmten Bauvorhabens erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes.
AM-B29
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AM-B29,
AM-B29
Amras, Bereich Amraser-See-Straße 4
Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Umsetzung eines Studierendenwohnheimes. Das im Rahmen eines Architekturwettbewerbes entwickelte Projekt sieht
AM-B29
AM-B29
bruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung (unter Tel.: +43
512 5360 4105 oder Tel.: +43 512 5360
4112 ) erteilt.
PR-B43
RE-B20
AM-B29
AM-B30
AM-B30
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Pradl
einen sechsgeschoßigen Baukörper mit
80 Appartements für Studierende sowie
erdgeschoßigen Gemeinschaftsräumlichkeiten und eine Tiefgarage vor. Ein Teil der
Appartements soll zu leistbaren Mietkonditionen angeboten
Amras werden.
Personen, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in
der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen
Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
von Marvan
Amras
Die Auflage der Entwürfe erfolgt bis einschließlich 20. Juli 2023. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Weiters wurde beschlossen:
•B
ebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. DH-B17
Einsichtnahme und
Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel (www.innsbruck.gv.at/amtstafel) möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Inns-
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