Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.11

- S.34

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Stadtleben

Gegen die weiße Wand
Das städtische Amt für Straßenbetrieb macht
auch in diesem Winter den Weg frei.

© A.D

ULLN

IGG

Der Innsbrucker Straßenbetrieb
räumt den Schnee weg.

I

nnsbruck, 5.00 Uhr in der Früh: Die MitarbeiterInnen des Amtes für Straßenbetrieb sind jeden Tag ab den frühen
Morgenstunden im gesamten Stadtgebiet
unterwegs. Neben den Tätigkeiten, die das
ganze Jahr über verrichtet werden – etwa
die Straßenreinigung, Reparaturen, die
Reinigung von Bächen oder allfällige Tätigkeiten zur Pflege des Innsbrucker Stadtbildes wie die regelmäßig stattfindende
Rad-Einsammel-Aktion – kümmern sich
die Männer und Frauen des Straßenbetriebs auch um die Schneeräumung in den
Wintermonaten.
„Sobald der erste Schnee gefallen ist, sind
wir laufend damit beschäftigt, die Straßen
und Radwege der Stadt Innsbruck frei zu
halten. Je nach Wetterlage sind wir im Einsatz, wo wir gebraucht werden“, erklärt der
Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb,
Ing. Peter Hölzl.

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INNSBRUCK INFORMIERT

550 Kilometer Schnee
Mehr als 550 Kilometer an Straßen betreut
das Amt für Straßenbetrieb für die Stadt
Innsbruck. Auch die städtischen Radwege
werden sauber geräumt. Damit die Schneeräumung überall funktioniert, bedarf es
mehr als 100 MitarbeiterInnen, die die weißen Massen mit geballter Kraft meistern –
und mit schwerer Technik: Der Fuhrpark des
Straßenbetriebs ist mit 15 Großfahrzeugen, 26 Kleinfahrzeugen, zwölf kommunalen Trägerfahrzeugen, zwei Radladern und
sechs Pritschenwägen jeden Winter im Einsatz, um die Schneemengen von Innsbrucks
Straßen zu bewegen. Zusätzliche Unterstützung erfährt das Amt für Straßenbetrieb
durch externe Partnerfirmen. 130 Kubikmeter Schnee wurden so etwa im letzten Winter verräumt, 1.169 Tonnen Salz verstreut.
„Im letzten Winter war es etwas weniger
als in den Vorjahren. Schneemassen kön-

nen aber auch in vergleichsweise milden
Wintern Probleme bereiten“, führt Amtsvorstand Peter Hölzl aus und betont: „Wie
in unserer täglichen Arbeit sind wir auch
im Winterdienst über die Unterstützung
aus der Bevölkerung sehr dankbar.“

AnrainerInnen verpflichtet
Achtung: Gehsteige und Gehwege werden nicht von den MitarbeiterInnen des
Straßenbetriebs geräumt. Für diese sind
die jeweiligen AnrainerInnen bzw. Hausverwaltungen zuständig, die Räumpflicht
gilt hier von 6.00 bis 22.00 Uhr. Wenn kein
Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist, ist
der Straßenrand in der Breite von einem
Meter zu säubern und zu bestreuen.
Ein Merkblatt mit umfassenden Informationen zum Winterdienst des Innsbrucker Straßenbetriebs findet sich als PDF-Dokument
unter: www.innsbruck.gv.at/winterdienst. FB