Innsbruck Informiert

Jg.2026

/ Nr.1

- S.4

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Gemeinsam leben

So entsteht das
Stadtbudget

Begriffsklärung zum Budget
aus dem Stadtrecht
Liquidität

Budgetkreislauf vgl. Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015)

Voranschlag
Der jährliche Voranschlag ist die
Grundlage der Gebarung der Stadt. Er ist
nach den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
zu erstellen. Der Dienstpostenplan, die
mittelfristige Finanzplanung und der Nachweis
für Vorhaben in Investitionen in Sachanlagen
oder Beteiligungen bilden ebenfalls einen
Bestandteil des Voranschlages.

Erstellung des Budgets
(Voranschlag)
Kontrolle/ Genehmigung
des Rechnungsabschlusses
durch den Gemeinderat

Die Liquidität der Stadt einschließlich
der Finanzierung der Investitionen
ist sicherzustellen. Zusätzlich ist
im Finanzierungsvoranschlag der
Haushaltsausgleich nur dann gegeben,
wenn der Saldo der operativen Einund Auszahlungen ausreicht, um die
Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung
von Darlehen zu decken.

Beschlussfassung durch
Gemeinderat

Vermögenshaushalt

Erstellung des
Rechnungsabschlusses

Ergebnisvoranschlag

Ausführung (Vollzug im
jeweiligen Finanzjahr)

Für den Ergebnisvoranschlag ist
zwischen der Summe der Erträge
und der Summe der Aufwendungen
unter Berücksichtigung von noch
nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen
aus vorhergehenden Finanzjahren ein
Ausgleich herzustellen.

Mittelfristig ist die Erhaltung
des Nettovermögens
im Vermögenshaushalt
sicherzustellen.

Meilensteine der Voranschlagserstellung
Interne
Auswertungen aus den
Zahlenwerken
des Vorjahres

Mitwirkung
Erstellung
Rechnungsabschluss des
Vorjahres

Eckdatenauswertungen
für nächsten
Voranschlag
aus Zahlen des
Vorjahres

1. Quartal

6

INNSBRUCK INFORMIERT

Eckdaten aus
den Wirtschaftsprognosen für das
kommende
Jahr

Vorbesprechung Bürgermeister für
den nächsten
Voranschlag

Erstellung
Voranschlagsdatensätze und
Rundschreiben an
die Dienststellen

Übermittlung
Datensätze an
den jeweiligen
Abteilungen,
Ämter und Beteiligungen

Abgabetermin
der Voranschlagsanträge Ende
2. Quartal

2. Quartal

Erstellung
1. Arbeitsversion –
Vergleich der
Eckdaten und der
Prognosen

Zwischenbesprechung
Bürgermeister

Besprechungen
auf Beamtenebene und den
städtischen
Beteiligungen
(Anpassungen)

Erstellung
2. Arbeitsversion

Zwischenbesprechung
Bürgermeister

3. Quartal

Die jeweiligen
Ressortbudgets
werden an
die ressortführenden
zugestellt

Verhandlungsrunden
mit Ressortführenden
Stadträten

Erarbeitung
Voranschlagsentwurf zur
Vorlage an den
Gemeinderat

Voranschlagsentwurf
bis Ende
November an
Gemeinderat

Öffentliche Kundmachung
von zwei
Wochen

Finanzausschuss
1. Lesung

Finanzausschuss
2. Lesung –
Einarbeitung von
Änderungen

Gemeinderat
im Dezember
zum Beschluss des
Voranschlages

4. Quartal

INNSBRUCK INFORMIERT

7