Innsbruck Informiert
Jg.2026
/ Nr.2
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Innenstadt
Wilten
Jede Stimme zählt
Die Stadtplanung informiert
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 22. Jänner 2026 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
WI-eF03
Innenstadt
enstadt
Innenstadt
Die Umgestaltung des DDr. Alois-LuggerPlatzes bzw. das Projekt COOLYMP ist für
den „CliA – Österreichischer Staatspreis für
Klimawandelanpassung“ nominiert. Gesucht wurden Maßnahmen und Projekte,
die in Gemeinden langfristig zur guten
Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Nach der Bewertung
durch eine Fachjury entscheidet nun
ein Publikums-Voting über die Platzierung der nominierten Projekte. Dieses
Voting steht vom 5. Februar bis 5. März
2026 zur Verfügung. Je mehr Stimmen
abgegeben werden, desto höher sind
die Chance den Preis zu gewinnen.
Also mitmachen unter:
WI-B62
Innenstadt
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03
Wilten
WI-eF03
WI-eF03
Ä
nderung des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-eF03, Wilten, Bereich
Salurner Straße 5 sowie Erlassung
eines Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B62, Wilten,
Bereich zwischen Salurner Straße, MariaDucia-Gasse, Heiliggeiststraße und Adamgasse sowie die Liegenschaften Heiliggeiststraße 1, 1a, 3 und 5
Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes WI-B62 ist die Notwendigkeit, BeIg
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bauungspläne
auf Grundlage der aktuellen
raumordnungsrechtlichen Bestimmungen
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INNSBRUCK INFORMIERT
Wilten
WI-B62
WI-B62
Wilten
WI-B62
und den aktualisierten Zielsetzungen zu
erlassen. Im Bereich der bestehenden eingeschoßigen Bebauung westlich der Villa
Salurner Straße 5 werden mit dem Bebauungsplan und einer Änderung des Flächenwidmungsplanes die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Neubebauung
geschaffen. Das mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat abgestimmte Projekt sieht
den Abbruch der erdgeschossigen Geschäftslokale und die Neuerrichtung eines
sechsgeschossigen Büro- und Geschäftsgebäudes vor.
Erlassung eines Bebauungsplanes Nr. IGB25, Igls, Bereich Badhausstraße und Heiligwasserweg
Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die Notwendigkeit, Bebauungspläne
auf Grundlage der aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und den aktualisierten Zielsetzungen zu erlassen.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt bis
einschließlich 25. Februar 2026. Bitte
entnehmen Sie aktuelle Informationen
der Online-Amtstafel.
IG-B25
IG-B25
Weiters wurde beschlossen:
• B
ebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA-B54
• Aufhebung zweier Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. IG-B22 auf der Liegenschaft Gletscherblick 6, Igls
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel www.innsbruck.gv.at/amtstafel mög-
lich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gegeben (telefonisch unter +43 512 5360 4105 oder +43
512 5360 4112).
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
INNSBRUCK INFORMIERT
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