Innsbruck Informiert
Jg.2019
/ Nr.4
- S.38
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Europawahl
am 26. Mai
© M. FREINHOFER
Stadtleben
Hinweise, Fristen und Fakten rund
um die gültige Stimmabgabe.
A
m 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Von den ÖsterreicherInnen und den in der Europa-WählerInnenevidenz eingetragenen nichtösterreichischen EU-BürgerInnen werden an
diesem Tag 19 von insgesamt 705* Abgeordneten des Europäischen Parlaments
gewählt. Insgesamt sind bei der Europawahl in Innsbruck rund 86.770 UnionsbürgerInnen (inkl. BritInnen) wahlberechtigt. Davon sind etwa 46.150 weiblich und
knapp 40.620 männlich.
schen Abgeordneten fällt, muss spätestens
bis zum Stichtag der Europawahl (12. März)
ein Antrag auf Eintragung in die WählerInnenevidenz erfolgen. ÖsterreicherInnen,
die in Innsbruck gemeldet sind, sind automatisch eingetragen.
Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, haben
die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte an der
Wahl teilzunehmen. Dafür müssen sie bis
spätestens Donnerstag, 11. April, ebenfalls
in die Evidenzliste eingetragen sein.
Wahlrecht
Wahllokal
Wahlberechtigt sind alle österreichischen
StaatsbürgerInnen sowie nichtösterreichischen EU-BürgerInnen, die spätestens am
Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck
begründet haben. Nichtösterreichische
EU-BürgerInnen, die ihr aktives Wahlrecht
auch im Herkunftsmitgliedsstaat nicht verloren haben, müssen sich allerdings vorab entscheiden, ob sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder ihres Wohnsitzlandes wählen wollen. Wenn dabei die
Entscheidung auf die Wahl der österreichi-
In welchem Wahllokal die Stimme abzugeben ist, hängt vom jeweiligen Wahlsprengel ab. Darüber werden alle WählerInnen
im Vorfeld postalisch informiert. Die Hauskundmachungen mit der Information, wie
viele Wahlberechtigte pro Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden
bis spätestens 4. April ausgehängt. Eine
Liste mit allen Wahllokalen ist spätestens
Ende April auf www.innsbruck.gv.at abrufbar. Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die
amtliche Wahlinformation per Post zuge-
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INNSBRUCK INFORMIERT
sendet. Diese informiert jene über ihr zuständiges Wahllokal und beinhaltet einen
Zahlencode für die allfällige Beantragung
einer Online-Wahlkarte bzw. alternativ einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit
Rücksendekuvert.
Wahlkarte beantragen
Für all jene, die am Wahltag das Wahllokal
nicht besuchen können, bestehen folgende Möglichkeiten: Bei der Europawahl ist
die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte
möglich. Bei Bedarf (Bettlägerigkeit) kann
der Besuch durch eine Sonderwahlbehörde, die sogenannte „Fliegende Wahlkommission", angefordert werden.
Wahlkarten können außerdem online auf
www.innsbruck.gv.at/wahlkarte oder www.
wahlkartenantrag.at (jeweils seit 19. März)
mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises, per Post, Fax oder ab 30. April persönlich im Wahlkartenbüro im 6. Stock (Zimmer 6102) im Rathaus beantragt werden.
Da die Drucksorten voraussichtlich erst am
2. Mai vom Bundesministerium für Inneres angeliefert werden, können Wahlkarten erst ab diesem Zeitpunkt ausgestellt