Innsbruck Informiert

Jg.2019

/ Nr.4

- S.39

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Tipp:
Nehmen Sie die amtliche Wahlinformation
zur Stimmabgabe ins Wahllokal mit. Sie
werden damit schneller im Wählerverzeichnis
gefunden.
Vergessen Sie bitte nicht, ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis,
Führerschein, Studierendenausweis) zum
Wählen mitzunehmen. Die „Amtliche
Wahlinformation“ gilt nicht als Identitätsdokument.

EU-Wahl 2019: Am 26. Mai sind auch
die BürgerInnen Innsbrucks aufgerufen,
ihre Abgeordneten für das Europäische
Parlament zu wählen.

Fristen
Sowohl den Antrag für eine Wahl vor der
Sonderwahlbehörde als auch einen Wahlkartenantrag können wahlberechtigte BürgerInnen bis 22. Mai schriftlich (online, per
E-Mail oder Fax) stellen. Ein mündlicher
(persönlicher) Antrag kann bei Vorzeigen
eines amtlichen Lichtbildausweises bis
spätestens 24. Mai, 12.00 Uhr, im Wahlkartenbüro gestellt werden. Eine telefonische
Beantragung ist nicht möglich. Diese Frist
gilt auch für das Einlangen der Wahlkarten:
Abgegeben werden können diese in der
Abgabestelle im Rathaus, die sich ebenfalls im 6. Stock (gegenüber dem Wahlkartenbüro) befindet, sowie im Bürgerservice

der Stadt Innsbruck. Am Wahltag ist die
Abgabe von 08.00 bis 17.00 Uhr in einem
beliebigen Wahllokal in ganz Österreich
oder im Bürgerservice möglich. Die für die
Briefwahl benutzte Wahlkarte muss entweder bis spätestens zum Wahltag, dem
26. Mai, 17.00 Uhr, per Post, per BotIn oder
durch persönliche Abgabe im Rathaus einlangen. Die Briefwahlkarte kann auch am
Wahltag in jedem Wahllokal während der
Öffnungszeiten abgegeben werden.

EU-Parlament
Die EU-Wahlen ermöglichen den BürgerInnen der Europäischen Union, ihre Abgeordneten direkt ins Parlament zu wählen. Die

Mitglieder des Europäischen Parlaments
werden seit 1979 alle fünf Jahre direkt
gewählt und vertreten die Interessen von
mehr als 444* Millionen EU-BürgerInnen.
In Österreich fand die erste EU-Wahl am 13.
Oktober 1996 statt. Die Wahl wird in allen
27* Mitgliedsstaaten im gleichen Zeitraum
abgehalten. Das Europäische Parlament ist
gemeinsam mit dem Ministerrat europäischer Gesetzgeber, übt die demokratische
Kontrolle über die EU-Institutionen aus
und entscheidet über den EU-Haushalt.
Das EU-Parlament mit Sitz in Straßburg ist
das einzige direkt demokratisch gewählte
Organ der EU und die einzige direkt gewählte internationale Versammlung. MF

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werden. Um die Zeit für Amts- und Postwege zu sparen, kann die Wahlkarte mittels
Handy-Signatur oder der E-Card mit Bürgerkartenfunktion mit nur wenigen Klicks
bis spätestens 22. Mai beantragt werden,
wobei der Postweg zu berücksichtigen
ist. Eine Aktivierung der mobilen HandySignatur ist im Bürgerservice in den RathausGalerien unter der Mitnahme eines
amtlichen Lichtbildausweises sowie des
zu freizuschaltenden Telefons möglich.
Online unter www.handy-signatur.at kann
eine Aktivierung rund um die Uhr vorgenommen werden.

 / fauler-sack.at ∙ office@fauler-sack.at ∙ Tel.: +43 (0) 664 / 357 87 32

* Zahlen ohne Großbritannien.
INNSBRUCK INFORMIERT

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