Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.11

- S.42

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Stadtgeschichte

Samariterinnen bei der
Rettungsgesellschaft?
Vor 115 Jahren nahm die Rettungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Innsbruck
den öffentlichen Rettungsdienst auf. Unter den Mitgliedern fanden sich keinerlei
Frauen. 1934 wurden Frauen in Tirol erstmals zu Sanitäterinnen ausgebildet.
von Ernst Pavelka

B

ei der Jahreshauptversammlung
des Landesvereines vom Roten
Kreuz für Tirol am 23. April 1934
verkündete dessen Vizepräsidentin, Ottilie
Stainer, Erstaunliches: Man plane die „Heranbildung einer weiblichen Samaritergruppe“ („Samariter“ = „Sanitäter“). Notwendig
wäre dieser Schritt, führte Dr. Carl Waitz,
der beim Tiroler Roten Kreuz Hauskrankenpflegekurse leitete und als Fachreferent
für Tuberkulosefürsorge tätig war, aus, weil
sich „Unfälle weiblicher Sportler in erschreckender Weise vermehrt“ hätten.

Das Interesse am ersten Sanitätshilfekurs
für Frauen, war enorm. Dies wurde von zeitgenössischen Zeitungen als „Zeichen, dass
Hilfsbereitschaft und uneigennützige Betätigung für den Nächsten dem weiblichen
Geschlechte nach wie vor innewohnt“ gewertet. Wegen des großen Andrangs musste
die Teilnehmerinnenzahl auf 50 beschränkt
werden. Die Durchführung der Ausbildung
oblag neben Dr. Carl Waitz den Krankenschwestern Marie Gabrielle Lodron und
Helene Sternberg. Erstere war als Trägerin
der Florence-Nightingale-Medaille, die sie

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INNSBRUCK INFORMIERT

1929 für ihre Leistungen während des Erstens Weltkriegs verliehen bekommen hatte, hoch angesehen, Letztere hatte ehemals die Krankenpflegeschule des Wiener
Krankenanstaltenfonds als Oberin geleitet.
Die Ausbildung fand in einem Lehrsaal der
Freiwilligen Rettungsgesellschaft in der Wilhelm-Greil-Straße 23 statt.
Frauen konnten zu diesem Zeitpunkt – im
Gegensatz zu einzelnen anderen Rettungsdiensten in Österreich – bei der Freiwilligen
Rettungsgesellschaft Innsbruck als Sanitäterinnen noch nicht tätig werden. Die Sanitäter waren in zwei ausschließlich männlich
besetzten Dienstgruppen mit jeweils einem
Gruppenführer und dessen Stellvertreter organisiert. Mindestanforderung an die eigenständige Tätigkeit im Rettungsdienst war
die sogenannte „Samariterprüfung“ im Anschluss an den „Samariterkurs“.
Nachdem die Teilnehmerinnen des ersten
Samariterinnenkurses am 13. Juli 1934 die
Prüfung abgelegt hatten, traten sie als „Samariterinnenkorps vom Roten Kreuz” geschlossen auf. Erstmals bewährte sich das
Korps in der Versorgung von „verletzten“ Figuranten bei der Luftschutzübung der Innsbrucker Rettungsgesellschaft am 24. Juli