Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.1

- S.20

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Zu den Anpassungen wurde seitens der Fachdienststelle wie folgt ausgeführt:
Im Sinne der Entlastung von Familien wird vorgeschlagen, dass der Tarif
für Erwachsene von 22 Euro auf 25 Euro angehoben wird, was bisher in
etwas dem Tarif der Familienkarte (26 Euro) entsprochen hat.
Dafür sollen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Zukunft kostenlos eine
Bibliothekskarte erhalten. Auch die Jugendcard der Stadt Innsbruck wäre
dann kostenlos erhältlich. Als Maßnahme zur Task Force Jugend wäre dies
ein tolles Angebot für Jugendliche, damit sie sich trotz der zahlreichen
pandemiebedingten Einschränkungen wieder am urbanen Leben beteiligen könnten. In Zusammenarbeit mit dem Referat Kinder- und Jugendförderung konnten Kooperationspartner*innen gewonnen werden, die
Jugendliche mit der Jugendcard zahlreiche Ermäßigungen anbieten.
Mit der Anhebung der ermäßigten Jahreskarte von 8,50 Euro auf 15 Euro
um ca. 45 % könnte kostendeckend der Freibetrag für Kinder und Jugendliche erreicht werden. Die ermäßigte Jahreskarte steht Senior*innen,
Student*innen und Zivil- und Präsenzdienern zu.
Von den 18.000 eingeschriebenen Leser*innen sind über 5.300 unter
18 Jahren. Ca. 6.000 der erwachsenen Leser*innen können einen ermäßigten Tarif in Anspruch nehmen. Von Kindern und Jugendlichen wurde
heuer ein Betrag von insgesamt ca. 10.000 Euro erwirtschaftet. Von über
18-jährigen ca. 30.000 Euro, der Rest setzt sich aus Versäumnis und Reservierungsgebühren zusammen. Pandemiebedingt haben heuer im Verhältnis aber weniger Leser*innen als üblich die Mitgliedschaft verlängert.
Gerade bei den Jugendlichen gab es pandemiebedingt einen drastischen
Einbruch an Leser*innen, welche 2021 den Jahresbeitrag in der Bibliothek
bezahlt haben.
Eine kostenlose Jahresmitgliedschaft wäre gerade nach den langen Phasen der Schulschließungen eine wichtige bildungspolitische Maßnahme.
Einkommensschwache Personen könnten mit dem Kulturpass ebenfalls
gratis eine Bibliothekskarte beantragen. Die Tarife für die Kopierkarten
werden nicht angehoben, da diese Karten in großer Auflage produziert
und codiert wurden. Eine Anpassung ist erst nach dem Aufbrauchen der
Vorräte möglich.
Da in der Bibliothek nach wie vor sehr viel bar gezahlt wird, wurden die
Tarifbeträge gerundet, um die Kassengebarung einfach zu halten.
6. TARIFE FÜR DIE LEISTUNGEN DER
DESINFEKTIONSANSTALT
Ab dem Finanzjahr 2023 gelten folgende Tarife:
2023 (EUR)

a) F ahrten zur Desinfektionsanstalt
Zustellung und Abholung von Desinfektionsmaterial, Zubringen
von Desinfektionsmaterial und Fahrten zu Desinfektionen
außerhalb der Desinfektionsanstalt
Pauschalpreis im Stadtbereich
38,70
Außerhalb des Stadtbereiches
(Rettungstarif)
1,50/km
Zus. pro Std. u. Bediensteten
47,10
b) Raumdesinfektion
1. Raumdesinfektion mit Desinfektionsmitteln
Für Räume bis 50 m³
53,70
Für jede angef. weitere 50 m³
34,20
b) Kraftfahrzeugdesinfektion
Für Pkw oder Kombiwagen
35,70
Für Autobusse oder Lkw
71,10
b) Personendesinfektion
Reinigungsbehälter, einschl.
Desinfektion der getragenen Kleider,
25,10
pro Person
Bei der Beanspruchung der Desinfektionsanstalt außerhalb der normalen
Dienstzeit wird von sämtlichen Tarifen ein Zuschlag von 50 % verrechnet.
7. ENTGELTE DER WASENMEISTEREI
Die Entgelte für die Wasenmeisterei werden werden ab 01.01.2023 wie
folgt festgesetzt:
2023 (EUR)

1. Beseitigen eines Tierkadavers:
Wasenmeistereigrundgebühr
13,00
zzgl. gewichtsabhängiger
Tarif lt.
Beseitigungsgebühr1
Entsorgungsfirma
Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr –
Tarif lt. Fuhrpark + 20 % USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder sonstiger Abfälle
aus der Nahrungsmittelindustrie und dem Nahrungsmittelgewerbe
je kg wie in lit. 1.
3. Vorbereitung, Öffnung eines Kadavers
13,00
zur Untersuchung (Sektion)
4. Aufladen eines Großtierkadavers auf
18,90
das Transportfahrzeug
5. Fuhrgebühr bei Benützung eines Lkws je km
Fahrstrecke: Tarif lt. Fuhrpark
6. Dienstgang zu einer Partei
13,00
7. Fütterung und Pflege eines in Quarantäne befindlichen oder nach
§ 13 Abs. 2 der Wasenmeisterordnung in Verwahrung genommenen Tieres, je Tag und Tier
a) bei einem Hund
13,00
b) bei Reptilien, Amphibien, Fischen,
Vögeln, Katzen,
7,80
Frettchen, anderen Kleinsäugern
8. Auslösen eines abgenommenen,
eingefangenen oder geborgenen und in
18,90
Verwahrung genommenen Tieres durch
dessen EigentümerIn
9. Abhäuten eines Kadavers und
Ausfolgung der Haut (Fell) an den/die
30,20
EigentümerIn

38

INNSBRUCK INFORMIERT

10. Tötung eines Tieres auf
Verlangen der Eigentümerin/ des
Eigentümers
11. Bergung eines Tieres
Außerhalb der normalen Dienstzeit Zuschlag von 50 %
Fuhrgebühr lt. Tarif Fuhrpark

38,90
13,10

8. VERANSTALTUNGSRÄUME – VERMIETUNG
Die Tarife (exkl. USt.) werden ab dem Jahr 2023 wie folgt festgesetzt:
Mehrzwecksäle - Tarif 2023
Bezeichnung
MZS Mühlau
MZS Igls
MZS Hötting – großer Saal
MZS Hötting – kleiner Saal
MZS Arzl
MZS Arzl Vorplatz
MZS Arzl Vorplatz mit Zelt
MZS Arzl WC-Anlage (ohne Saal)
MZS Amras
MZS Amras – Bar
Küche
Ursulinensäle Tarifvorschlag 2023
Bezeichnung
gr. Saal (1. OG) inkl. Empfang und Foyer +
Bar (1. OG)
kl. Saal (EG) inkl. Empfang und Foyer + Bar
(1. OG)
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
gr. Saal (1. OG) + kl. Saal (EG) inkl. Empfang
und Foyer + Bar (1. OG)
Reinigung pro Stunde
Techniker pro Stunde
Ursulinensäle Tarifvorschlag 2023
Bezeichnung
gr. Saal (1. OG) inkl. Empfang und Foyer +
Bar (1. OG)
kl. Saal (EG) inkl. Empfang und Foyer + Bar
(1. OG)
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
gr. Saal (1. OG) + kl. Saal (EG) inkl. Empfang
und Foyer + Bar (1. OG)
Reinigung pro Stunde
Techniker pro Stunde
Ursulinensäle Tarifvorschlag 2023
Bezeichnung
gr. Saal (1. OG) inkl. Empfang und Foyer +
Bar (1. OG)
kl. Saal (EG) inkl. Empfang und Foyer + Bar
(1. OG)
Empfang und Foyer + Bar (1. OG)
gr. Saal (1. OG) + kl. Saal (EG) inkl. Empfang
und Foyer + Bar (1. OG)
Reinigung pro Stunde
Techniker pro Stunde
Mehrzwecksaal Centrum O-Dorf –
Tarifvorschlag 2023
Bezeichnung

Saal (inkl. Foyer)
Foyer
Küche
Bezeichnung
Saal (inkl. Foyer)
Foyer
Bezeichnung

Saal (inkl. Foyer)
Foyer
Küche

Jahresüberlassung, 1 x wöchentlich, MZS
Amras und MZS Mühlau
Jahresüberlassung, 2 x wöchentlich, MZS
Amras und MZS Mühlau
Jahresüberlassung, 1 x wöchentlich, MZS
O-Dorf und MZS Arzl
Jahresüberlassung, 2 x wöchentlich, MZS
O-Dorf und MZS Arzl
Jahresüberlassung Schuhplattler Igls
Pensionistenverband O-Dorf

Tagestarif 2023
OrtsanSonstige
sässige
230,00
635,00
230,00
635,00
312,00
635,00
94,00
129,00
230,00
897,00
158,00
223,00
578,00
733,00
94,00
94,00
230,00
635,00
56,00
94,00
116,00
Tagestarif
2023
801,00
343,00
228,00
1143,00
31,00
40,00
3-Stunden-Tarif
2022
453,00
225,00
113,00
679,00
453,00
225,00

Zusatzstunde
2022
93,00
46,00
22,00
114,00
93,00
46,00

Pauschale für
5 Stunden
OrtsanSonstige
sässige
nur mehr
231,00
Tagestarif
nur mehr
115,00
Tagestarif
94,00
115,00

Darüber hinaus wird der Bürgermeister bei den Jahresüberlassungen ermächtigt, im Einzelfall günstigere Vereinbarungen, insbesondere Stufenregelungen zur Anpassung der Tarife, zu treffen.
HausmeisterInnen
kleine Veranstaltung (bis 4 Stunden)
große Veranstaltung (ab 4 Stunden bzw.
wenn die VA über 24.00 Uhr dauert)

9. S TADTARCHIV, STADTMUSEUM UND
MAXIMILIANEUM
Ab dem Finanzjahr 2023 gelten folgende Tarife (inkl. 10 % Ust.):
a) Museum Goldenes Dachl
Eintritte
Erwachsene
5,30
Ermäßigt
2,80
Familie
10,00
Gruppe ab 10 Pers., pro Pers.
3,00
JUFF-Familienkarte
6,00
Mit cultuhr.at-Gutschein
3,80
Sommeraktion
Kindergeburtstagspauschale
Teilnahme an Freizeitticket, Kulturpass Tirol, Innsbruck Card und
Ö1-Club
Führungen
Schulklassen
0,00
Gruppen ab mind. 10 Pers. pro Pers.
2,80
b) Stadtmuseum – Stadtarchiv
Eintritte
Erwachsene
Ermäßigt
Familien
Gruppen ab 10 Pers., pro Pers.
JUFF-Familienkarte
Jahreskarte
Jahreskarte ermäßigt

c) Kombiangebote
Groß: Museum Goldenes Dachl, Stadtmuseum, Stadtturm
Erwachsener
Familie

9,00
18,00

Klein: Museum Goldenes Dachl, Stadtmuseum
Erwachsener
Familie

6,50
12,50

Besitzer des Innsbrucker Freizeit-Tickets erhalten kostenlosen Eintritt im
Stadtmuseum und Museum Goldenes Dachl. Schulklassen aus Innsbrucker
Pflicht- und Hauptschulen erhalten im Stadtmuseum und Museum Goldenes
Dachl freien Eintritt, sofern sie dieses im Klassenverband im Zuge schulischer
Aktivitäten besuchen.

Tagestarif
(ab 8 Std. bzw.
über Mitternacht)
OrtsanSonstige
sässige

765,00

2067,00

Kopien
DIN A4 schwarz-weiß
DIN A3 schwarz/weiß
DIN A4 Farbe
DIN A3 Farbe
Kopien durch Mitarbeiter DIN A4
Kopien durch Mitarbeiter DIN A3
Ausdrucke
Digitalfotografie
Medien zur Reproduktion
CD-Rom
DVD
Buchbestellung
Porto inkl. Verpackung
Externe Anfragen

1531,00

4132,00

„Familienforschung“ und Anfragen

897,00

2418,00

1791,00

4837,00

Zusatzstunde
Ortsansässige
Sonstige
Vereine

1006,00
557,00

4,00
2,80
8,00
3,00
4,00
13,00
9,00

Führungen
Schulklassen
0,00
Gruppen ab mind. 10 Pers. pro Pers.
3,00
Teilnahme am Freizeitticket, Kulturpass Tirol, Innsbruck Card und
Ö1-Club

Verwendungsgebühr 2022
Pro Abbildung – private Nutzung
Pro Abbildung – einmalige kommerzielle
Nutzung
Pro Abbildung – mehrfachkommerzielle
Nutzung

897,00
258,00
115,00

89,00
119,00

Ortsansässige Vereine
Unter den oben angeführten „ortsansässigen Vereinen“ werden Traditionsvereine des betreffenden Stadtteils subsumiert, die bereits Dauermieter von Räumlichkeiten (z. B. Vereinsheim) der Stadt Innsbruck und/
oder städtischen Beteiligungen (z. B. IIG) sind.
Diese ortsansässigen Vereine können die räumlich zugehörigen Veranstaltungssäle – nach bisheriger Praxis - 2 x jährlich mietfrei (d. h. Kosten
für Hausmeister, Reinigung und allfällige Schäden werden verrechnet)
nutzen. Dies ausschließlich für Veranstaltungen, mit denen keine Einnahmen generiert werden (z. B. Weihnachtsfeiern, Jahreshauptversammlungen).
Die Vergabe von darüber hinausgehenden mietfreien Nutzungen sowie
die „kostenlose“ Nutzung von Veranstaltungssälen durch ortsansässige
Vereine, bei welcher ausschließlich allfällige Schäden verrechnet werden,
liegt im Ermessen des Herrn Bürgermeisters.

Zusatzstunde
OrtsanSonstige
sässige
37,00
18,00
-

347,00
173,00
94,00

2022

gentümerInnen gegen Entgelt im Rahmen einer mit dem/der jeweiligen
Grundeigentümer/in individuell abzuschließenden privatrechtlichen Vereinbarung.
Das Entgelt wird dabei für das Finanzjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
Für bebaute Grundstücke in EUR je m²:
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Für unbebaute Grundstücke in EUR je m²
Klasse I
Klasse II
Klasse III

2023

13,70
10,00
8,10
5,40
4,20
3,60

Mit den betroffenen GrundeigentümerInnen wird in der jeweiligen privatrechtlichen Vereinbarung ausdrücklich die Wertbeständigkeit des Entgelts
vereinbart.
Unter Klasse I fallen alle Straßen, die in dem Gebiet liegen, welches von
folgenden Straßenzügen umschlossen wird: Herzog-Otto-Straße, Innrain,
Bürgerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Maximilianstraße, Salurner Straße,
Südtiroler Platz, Brunecker Straße, Ing.-Etzel-Straße, Universitätsstraße,
Rennweg, einschließlich dieser Straßenzüge, soweit sie die Grenze der
Zone I bilden; außerdem die Andreas-Hofer-Straße bis zur Schöpfstraße
und die Leopoldstraße bis zum Kaiserschützenplatz.
Zu Klasse II gehören alle nicht in Klasse I aufgeführten öffentlichen Gehwege, die mit Hartdecken, wie Asphalt, Betonplatten etc. versehen sind, oder
Sandgehwege, die zwischen Gehwegen mit Hartdecken liegen.
Zu Klasse III gehören die Sandgehwege mit und ohne Randstein.
11. ENTGELTE ACHENSEE
Die Stadt Innsbruck legt die Tarife für die verschiedenen Freizeitgestaltungen am Achensee für die Saison 2023 wie folgt fest: (Preise incl. 20 % Ust.):
Bezeichnung
1 Woche
1 Monat
Saison*
Boje (incl. Bootslizenz)
€ 377,00
Bootslizenz (ohne Boje)
€ 10,50
€ 24,50
€ 62,00
Surfen und Kiten
€ 10,50
€ 24,50
€ 62,00
Tauchen
€ 10,50
€ 24,50
€ 62,00
* 15 % Administrationsrabatt für Vereine ab 5 Saisonlizenzen
Die Stadt Innsbruck legt die Tarife für die Fischerei am Achensee für die
Saison 2023 wie folgt fest (Preise incl. 20 % Ust.):
Jahreslizenz
Tageslizenz

Tarife Fischerei

€ 398,00
€ 20,50

Die Stadt Innsbruck legt die Entgelte für Wassereinbauten (vertraglich geregelte Flächenbeanspruchungen für Stege, Badeplattformen, Sitzterrassen etc.) für 2023 wie folgt fest (Preise incl. 20 % Ust.):
€/m² und Jahr
öffentl. zugängliche Einbauten über
Wasser z. B. Badestege, Badeplattfor12,50
men etc.

100,00
0,50
0,50
0,50
0,50
Doppelter Tarif
Doppelter Tarif

6
Bis 2 Std. durch
Mitarbeiter gratis,
dann Auslagerung auf
externe Kräfte

10. GEHWEGREINIGUNGSENTGELT
Die Stadt Innsbruck übernimmt die sich aus § 93 Abs 1 und 1a Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, i.d.g.F., ergebenden Verpflichtungen (Anrainerpflichten) von den betroffenen Grundei-

Fernmeldeeinrichtungs- u. Beleuchtungsgeräte
Geräte mit motorischem Antrieb
Kleineinsatzgerätschaften, Leitern sowie
Werkzeuge
Handfeuerlöscher ohne Füllung
Wasserführende Einrichtungen
Zubehör für wasserführende Einrichtungen
Tragkraftspritze
Messgeräte
Tauchgerätschaften
Atemschutzgerätschaften
Zubehör für Atemschutzgerätschaften
Zelte aller Arten
Schutztunnelelement (2,5 lfm)
Absperrungselemente (pro Element)

Stunde/
Euro

Tag/ Euro

11,50

69,00

32,00

192,00

7,00

42,00

2,00
13,00

12,00
78,00

2,00

12,00

32,00
17,00
8,50
22,50
5,50
6,50

192,00
102,00
51,00
135,00
33,00
39,00
10,50
3,00

Ein Verleih der unter diesen Positionen angeführten Gerätschaften ohne
geschultes Bedienungspersonal ist nicht möglich; die Berechnung des
seitens der Feuerwehr der Stadt Innsbruck beigestellten Bedienungspersonals erfolgt nach Pos. 101.
TARIFGRUPPE B
Pauschalierte Leistungen
Bezeichnung
Öffnen einer Wohnung
Bergung von Sachwerten
Insektenentfernung
Brandmeldeanlage – Fehl- oder Täuschungsalarm
Löschtrainerschulung
Reinigung verschmutzter Fahrbahn
Wasserschaden

Tarif
Euro
119,00
119,00
178,50
367,50
415,00
185,00
178,50

Sicherungsmaßnahmen nach Einbruch
Personenbefreiung aus Aufzügen auf
Anforderung durch den Aufzugsbetreiber
An- und Abschleppung sowie
Beiseitestellung von einspurigen und
mehrspurigen Fahrzeugen
Verwahrungskosten für mehrspurige
Fahrzeuge pro Tag
Verwahrungskosten für einspurige
Fahrzeuge pro Tag

144,00
345,50
229,00
15,00
7,50

privat bzw. gewerblich genutzte Einbauten über Wasser z. B. Sitzterrassen etc.

24,50

Einbauten unter Wasser

8,50

Pauschalierte Werkstättenleistungen

12. TARIFORDNUNG DER FEUERWEHR DER STADT INNSBRUCK
Die Unterlagen wurden von der Berufsfeuerwehr übermittelt und berücksichtigen eine Indexierung von ca. 3 % für das Finanzjahr 2022 und ca.
2 % für das Finanzjahr 2023.
Besonderer Teil
TARIFGRUPPE A
Personal
Bezeichnung
Personal (pro Mitarbeiter)

Tarif
Stunde/
Tag/ Euro
Euro
37,50

Bezeichnung
Anhänger aller Typen, leer

Bezeichnung
Atemschutzgerät reinigen, überprüfen
Atemschutzmaske reinigen, überprüfen
Druckschlauch einbinden
Druckschlauch waschen, prüfen,
trocknen
Pressluftflasche füllen (Flaschenvolumen)
Saugschlauch waschen, prüfen, trocknen
Sonstige Werkstättentätigkeiten

Tarif
Euro

50,50
26,00
32,00
19,50
9,50
19,50
50,50

Anmerkung: Gemäß Punkt 4, Abs. 4.2. werden bei pauschalierten Leistungen, die das Ausmaß von einer Stunde überschreiten, die Kosten für diese
Leistung nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
TARIFGRUPPE C
Brandsicherheitswachdienste Berufsfeuerwehr

Fahrzeuge, Anhänger und Boote
Tarif
Stunde/
Tag/ Euro
Euro
14,00
84,00

Fahrzeuge unter 7,5 t

50,00

300,00

Fahrzeuge über 7,5 t

128,00

768,00

Schlauchboot

50,00

300,00

Turbinenboot

112,00

672,00

3,00
-

Bezeichnung

Tarif

Anmerkung: Gemäß Punkt 4, Abs. 4.2. werden bei pauschalierten Leistungen, die das Ausmaß von einer Stunde überschreiten, die Kosten für diese
Leistung nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. (Ausgenommen
von dieser Regelung sind die Pos. 505, 511 und 512.)

30,00
50,00

Einsatzgerätschaften

Anmerkung zu Pos. 201 bis 205:
Die Berechnung der Besatzung der Fahrzeuge erfolgt gesondert nach Position 101.
Eine gesonderte Verrechnung von Treibstoffen hat nicht zu erfolgen, soweit nur eine Tankfüllung verbraucht wurde.
Hinsichtlich eingesetzter Geräte bzw. Ausrüstungsgegenstände wird auf
Punkt 4 Abs. 4.9. verwiesen.
Die Beistellung von Fahrzeugen und Booten erfolgt ausschließlich mit
Bedienungspersonal der Feuerwehr der Stadt Innsbruck; die Berechnung
hierfür erfolgt nach Position 101.

Bezeichnung
Pauschale für sämtliche Dienste (ausgenommen Risikoveranstaltungen) (Pauschalkostensatz für die ersten vier Stunden)
Überstunde (ausgenommen Risikoveranstaltungen)
Pauschale für Risikoveranstaltungen (Pauschalkostensatz für die ersten vier Stunden)
Überstunde bei Risikoveranstaltungen

Tarif
Euro
324,85
81,21
400,65
100,16

4. Sonstiges Verbrauchsmaterial
(z. B. Schweißgas, Löschpulver, Netzmittel, Bindemittel jeder Art,
Ölsaugmaterial [Sorbtücher, -watte, -netzsperre], Sägespäne, Torfmull,
Pressluft, Sauerstoff - med. rein, Prüfröhrchen, Schaummittel, Stickstoff, Trennscheiben, Treibladung für Leinenschießgerät usw.)
Anmerkung: Die angeführten Verbrauchsmaterialien stellen Beispiele dar.
Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlich verwendeten Materialien.
Erläuterungen
Den in der Tarifgruppe A, Pos. 301 bis 311, angeführten Einsatzgerätschaften sind nachfolgende Gerätschaften der jeweiligen Pos. zugeordnet.
Diese Zuordnung stellt ein Hilfsmittel zur korrekten und einheitlichen
Abrechnung dar. Etwaige Änderungen bzw. Ergänzungen aufgrund der
sich ständig veränderten Gerätschaften bleibt dem Amtsleiter der Berufsfeuerwehr Innsbruck vorbehalten.
301 Fernmeldeeinrichtungs- u. Beleuchtungsgeräte
• F ernmeldeeinrichtungs- u. Beleuchtungskleingerät
• Funkgerätschaften
•G
 igaphon (Megaphon) ohne Batterien
•H
 andfunksprecher inkl. Zubehör
•H
 andscheinwerfer inkl. Zubehör
• Kabeltrommel
• Lichtkanone
•R
 ednerpult mit Lautsprecheranlage
• S cheinwerfer mit Stativ
• Lichtballon
• Lichtsäule
302 Geräte mit motorischem Antrieb
• Stromerzeuger
• Motorsägen
• Seilwinden
• Trennschleifer
•B
 ohrmaschinen und Bohrhämmer
• Fasspumpen
• Sägen
•H
 ydraulischer Rettungssatz
• Schlauchquetschpumpe
303 Kleineinsatzgerätschaften, Leitern sowie Werkzeuge
• A uffangbehälter für Chemikalien
•G
 asheizgerät ohne Gas
•G
 askocher ohne Gas
•G
 reifzug, Flaschenzug, Seilratschenzug
• Hebekissen
• K leinwerkzeug und sonstige Kleineinsatzgerätschaften
• L öschwasserbehälter, faltbar
• L öschwassercontainer für Hubschrauber
• S chweißgeräte ohne Gas
• Abseilgerät
• Absperrmaterial
• Leinen
• Abdeckplanen
• Pölzapparate
• Schäkel
• Seilrollen
•H
 andscheinwerfer, Sturmlampe, Kabeltrommel, Arbeitsscheinwerfer
• Eimer
• Kanister
• Kunststoffwannen
• Ölfass
• Falttank
• Gully-Ei
305 Wasserführende Einrichtungen
• Pumpen
• Wassersauger
• Schmutzwasserpumpen
• Tiefsaugpumpen
306 Zubehör für wasserführende Einrichtungen
• S chlauch- und Strahlrohrzubehör
• Schläuche
• Strahlrohre
308 Messgeräte
• Gasmessgerät
• Strahlenmessgerät
• Wärmebildkamera
• Fernthermometer

TARIFGRUPPE D
Tarif für Verbrauchsmaterialien
Die Berechnung der Verbrauchsmaterialien erfolgt zu den Tagespreisen
zuzüglich 10 % Verwaltungskostenzuschlag.

309 Tauchgerätschaften
• Tauchanzüge
• Tauchgerät
• Tauchzubehör

1. K
 raftstoffe, Öle, Reinigungsmittel
(z. B. Benzin, Gemisch, Dieselkraftstoff, Motoröl, Petroleum)

310 Atemschutzgerätschaften
• S augschlauchgerät, Druckschlauchgerät ohne Pressluft (Maske hierzu
jeweils ohne Reinigung)
• Frischluftgeräte
• L angzeitatmer ohne Füllung
• P ressluftflasche ohne Füllung

2. Pölzmaterial
(z. B. Gerüstklammer, Holz jeder Art)
3. Atemschutzmaterial
(z. B. Alkalipatrone für Sauerstoffschutzgerät, Alkalipatrone für Tauchgerät, Atemfilter, Fluchthauben)

311 Zubehör für Atemschutzgerätschaften
• A temmaske ohne Filter
• A temschutzgerät ohne Füllung

INNSBRUCK INFORMIERT

39