Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.1
- S.21
Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Amras
AM-B27
Die Stadtplanung informiert
Innenstadt
Pradl
Wilten
Innenstadt
Amras
Amras
Pradl
Pradl
WI-B50
Reichenau Reichenau
AM-B27
PR-B40
M-B27 AM-B27
E
PR-B40 PR-B40
ntwurf des Bebauungsplanes Nr. Müllerstraße, Glasmalereistraße und MaxiAM-B27, Amras, Bereich Geyrstra- milianstraße
Innenstadt Innenstadt
ße 18
Es erfolgt eine planungsrechtliche NeubeMit dieser Bebauungsplanänderung, die arbeitung aufgrund der Notwendigkeit, Beeine gesetzlich notwendige Vereinheitli- bauungspläne auf Grundlage der aktuellen
chung der Bauplatzdichtebestimmungen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen
vorsieht, werden die Voraussetzungen für und der aktualisierten Zielsetzungen laut
Hungerburg
künftige bauliche Maßnahmen im Bereich Hungerburg
dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 zu
Wilten
der bestehenden
Wohnanlage geschaffen. erlassen. Zudem ist der Neubau eines GeWilten
Konkreter Anlass ist die geplante Errichtung schäfts- und Wohnhauses mit Tiefgarage
eines Wintergartens im Dachbereich.
am derzeit als Parkplatz genutzten Areal
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergän- westlich der Lieberstraße geplant. Vorgesezenden Bebauungsplanes Nr. PR-B40,
hen sind über einem gewerblich undHötting
gastPradl,
Bereich
Reichenauerstraße
21
und
ronomisch
genutzten
Erdgeschoß
ca.
53
WI-B50
HU-B9
WI-B50
HU-B9
23a-c, An der Furt 16-21 und Prinz-Eugen- Wohneinheiten in fünf Obergeschoßen und
Straße 60 und 62
einem zurückversetzten Dachgeschoß. Die
Im Bereich der historischen Südtiroler Sied- Vorgaben im Bebauungsplan orientieren
lungen westlich der Prinz-Eugen-Straße sich an einer gestalterisch und städtebauzwischen Kärntner Straße und Reichenau- lich optimierten Planung, die in Abstimer Straße sind Dachbodenausbauten für mung mit dem Innsbrucker GestaltungsbeiWohnzwecke und eine Tiefgaragenerrich- rat entwickelt wurde.
tung geplant. Für die Umsetzung der mit Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HU-B9,
dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat abge- Hungerburg, Bereich Gramartstraße 86
stimmten Planung erfolgt eine geringfügi- Dieser Bebauungsplan schafft die planungsge Adaptierung der rechtskräftigen Bebau- rechtlichen Voraussetzungen für geringfüungspläne.
gige bauliche Erweiterungen am bestehenEntwurf des Bebauungsplanes und Ergän- den Wohnhaus. Es ist ein Anbau Richtung
zenden Bebauungsplanes Nr. WI-B50,
Westen sowie die Überdachung von zwei
Wilten, Bereich zwischen Lieberstraße, Stellplätzen beabsichtigt.
40
INNSBRUCK INFORMIERT
Pradl
Reichenau
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 15. Dezember 2022 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
AM-B27
Pradl
PR-B40
Wilten
WI-B50
WI-B50
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom 21.
Dezember 2022 bis einschließlich 18. Jänner 2023. Bitte entnehmen Sie aktuelle
Informationen der Onlineamtstafel.
Einsichtnahme und
Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung
und keine Kundmachung dar. Eine Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel
möglich, wo auch die jeweilige KundmaHötting
chung zu finden ist. Die Pläne liegen während der Amtsstunden im Stadtmagistrat
Innsbruck, Magistratsabteilung III / Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: +43 512
5360 4105 oder 4112) unter Beachtung der
aktuell gültigen Covid-Vorschriften gegeben.
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
nur wenige Änderungen aufgrund von Stellungnahmen, die zum 1. Entwurf des IBKF2.0 eingegangen sind, und einzelne Anpassungen aufgrund des notwendigen
Abgleiches mit parallel laufenden FlächenPR-B40
widmungsplanverfahren. Weiters erfolgen im 2. Entwurf formale Adaptierungen
Hungerburg
aufgrund des aktualisierten Grenzkatasters und Aktualisierungen von Kenntlichmachungen (Gefahrenzone Hochwasser,
Schutzzone gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz).
Hötting Die Änderungen sind zum einen im VerHU-B9
ordnungsplan „Gesamtstädtischer FläHU-B9
Hungerburg
Weiters hat der Gemeinderat der Lan- chenwidmungsplan IBK-F2.0 (2. Entwurf)“
deshauptstadt Innsbruck in seiner Sit- planlich gut erkennbar dargestellt (Änzung am 15. Dezember 2022 folgende derungsbereiche mit voller Farbgebung,
Auflage beschlossen:
Bereiche ohne Änderung in heller Dar2. Entwurf des gesamtstädtischen Flä- stellung), sowie im „Ergänzenden Erläuchenwidmungsplanes IBK-F2.0,Hötting
Inns- terungsbericht IBK-F2.0 (2. Entwurf)“ bebruck,
Bereich
Gesamtstadt;
Auflagebeschrieben. Die von den Änderungen im
HU-B9
schluss mit verkürzter Auflagefrist:
2. Entwurf direkt betroffenen LiegenDer Gemeinderat der Landeshauptstadt schafts-EigentümerInnen werden anInnsbruck hatte in seiner Sitzung vom hand der Adressdaten im Grundbuch
24.03.2022 die Auflage des 1. Entwur- (Stand April 2022) über die Auflage gefes des gesamtstädtischen Flächenwid- sondert schriftlich informiert.
mungsplanes IBK-F2.0 zur öffentlichen
Einsichtnahme beschlossen. Dieser ist Einsichtnahme und
in der Zeit vom 06.04. bis einschließlich Informationen:
18.05.2022 (6 Wochen) zur öffentlichen Die 2-wöchige Auflage erfolgt vom
Einsichtnahme aufgelegen. Während der 11. Jänner 2023 bis einschließlich
Auflage- und Stellungnahmefrist sind Stel- 25. Jänner 2023. Die Auflegung erfolgt nur
lungnahmen eingelangt. Zudem wurde pa- im Umfang der Änderungen zwischen 1.
rallel das Vorprüfungsverfahren beim Amt und 2. Entwurf des Flächenwidmungsplanes IBK-F2.0.
der Tiroler Landesregierung fortgeführt.
Der Gemeinderat der Landeshaupt- Die maßgeblichen Unterlagen zum 2. Entstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am wurf des IBK-F2.0 (Pläne und Legende,
15.12.2022 gemäß § 68 i.V.m. § 63 Tiroler Erläuterungsberichte und Planbeilagen)
Raumordnungsgesetz – TROG 2022, be- liegen während der Auflagefrist im Stadtschlossen, einen geänderten 2. Entwurf magistrat Innsbruck zur Einsichtnahme
des gesamtstädtischen Flächenwid- auf und sind auf der Website der Stadt
mungsplanes IBK-F2.0 zwei Wochen zur Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at/
flaechenwidmung sowie auf der Onlineöffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gegenstand der Auflage des 2. Entwur- amtstafel einzusehen.
fes des gesamtstädtischen Flächenwid- Bei konkreten Fragen ist es möglich, wähmungsplanes IBK-F2.0 sind nur die Än- rend der Auflagefrist von Mo. bis Fr., 8.00derungen zwischen 1. und 2. Entwurf. 12.00 Uhr und Mo. bis Do., 13.00-16.00 Uhr,
Inhaltlich umfasst dieser 2. Entwurf ge- eine telefonische Auskunft unter Tel.: +43
genüber der ersten Auflage Änderungen in 512 5360 5050 zu erhalten. Parallel dazu
Folge der parallelen Vorprüfung des Pla- ist der Plan während der gesamten Auflanes beim Amt der Tiroler Landesregierung gezeit zu den Öffnungszeiten des Stadt/ Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, magistrats Innsbruck in frei zugänglichen
Schaukästen im 4. Stock der Stadtplanung
einzusehen. (Hinweis: die aktuell gültigen
Covid-Vorschriften sind zu beachten!). Persönliche Auskünfte sind ausschließlich
nach vorheriger Terminvereinbarung
unter Tel.: +43 512 5360 5050 erhältlich.
Gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 63 Abs. 4 TROG
2022 haben Personen, die in der Gemeinde
ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das
Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen (IBK-F2.0, 2. Entwurf) abzugeben.
Schriftliche Stellungnahmen zum 2. Entwurf sind unter Angabe der Aktenzahl MagIbk/43592/SP-FW-GS/1 spätestens eine
Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist
einzubringen. Diese können per E-Mail an
oeroko@innsbruck.gv.at oder per Post an
den Magistrat Innsbruck, Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration;
Maria-Theresien-Str. 18; 6020 Innsbruck
gesendet werden.
Außerdem wurde in den Sitzungen des
Gemeinderates am 24. November 2022
und 15. Dezember 2022 beschlossen:
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B45
•Bebauungsplan Nr. HÖ-B28
• Bebauungsplan Nr. PR-B38
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor