Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.3
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
LL
SI
Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Hinweis:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 23. Februar 2023 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:
WI-B52
DH-B17
Saggen
Saggen
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Wilte
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Hinweis: Bei Andruck war die Sitzung des
Gemeinderates noch im Laufen. Für Informationen über die tatsächliche Beschlussfassung stehen die genannten Informationskanäle (siehe „Einsichtnahme und
Informationen“) zur Verfügung.
Pradl
Pradl
E
DH-B17
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Im vorliegenden 2. Entwurf wird der Notwendigkeit zusätzlicher Festlegungen für
Maßnahmen bei Hochwasserereignissen
und für lärmtechnische Maßnahmen Rechnung getragen. Die im ersten Entwurf nutzungsbezogen festgelegte Widmung bleibt
dabei unverändert bestehen.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B17, DreiPradl
heiligen-Schlachthof,
Bereich
DreiheiligenPradl
straße 21a
Beim Bestandsgebäude der „Kulturbäckerei“ ist eine zweigeschoßige Aufstockung
geplant. Für die Umsetzung der mit dem
Innsbrucker Gestaltungsbeirat abgestimmten Planung erfolgt eine Änderung des BePR-F26
(2. Entwurf)
bauungsplanes.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
1. März. 2023 bis einschließlich 29. März
2023. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
SILL
SILL
ntwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr.
WI-B52, Wilten, Bereich Speckbacherstraße 34 und Franz-Fischer-Straße 38
Dieser Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Liftzubaues im Hofbereich
der Volksschule Fischerstraße.
PR-F26 (2. Entwurf)
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
PR-F26, Pradl, Bereich Pembaurstraße 12,
2. Entwurf
Für die geplante Errichtung einer sozial-inkludierenden Betreuungseinrichtung mit
Wohnmöglichkeiten werden die planungs40
INNSBRUCK INFORMIERT
PR-F26 (2. ENTWURF)
DH-B17
DH-B17
Die Auflagefrist für den Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F26 (2.
Entwurf) wird auf zwei Wochen herabgesetzt. Dieser Entwurf ist vom 1. März 2023
bis einschließlich 15. März 2023 einsehbar.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. RO-B8
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B50
• Bebauungsplan Nr. PR-B36
PR-F26 (2. Entwurf)
Einsichtnahme und
Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel (www.innsbruck.gv.at/amtstafel) möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III / Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: +43 512
5360 4105 oder +43 512 5360 4112) unter
Beachtung der aktuell gültigen Covid-Vorschriften gegeben.
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf
der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
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WI-B52
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Pradl
WI-B52
WI-B52
Pradl
Geiger + Platter Ges.m.b.H. & Co KG
Köldererstraße 5
6020 Innsbruck
office@geiger-platter.at
www.geiger-platter.at
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag
7.30 – 12 Uhr | 13 – 17 Uhr
Freitag
7.30 – 12 Uhr
INNSBRUCK INFORMIERT
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