Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.4
- S.20
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert
Baustellenüberblick für April
Mit 3. April starten neue
Baustellen in der Stadt.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
am 23. März 2023 die Auflage folgendes Entwurfes beschlossen:
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eit März 2023 wird das Gebäude Leopoldstraße 46 abgerissen. Ab Montag, den 3. April 2023, wird aufgrund
dieser Bauarbeiten die Leopoldstraße im
Abschnitt zwischen Dr.-Karl-GrabmayrStraße bis zur Anton-Melzer-Straße/Olympiastraße zur Einbahn Richtung Süden. Die
in diesem Bereich verkehrenden Buslinien der IVB bzw. VVT werden stadteinwärts
über die Südbahnstraße umgeleitet. Diese
Baumaßnahmen werden rund drei Wochen
andauern. Danach kann der Verkehr in der
Leopoldstraße trotz weiteren Abbruch- und
Bauarbeiten wieder in beide Richtungen geführt werden. Alle aktuellen Fahrpläne und
Ersatz-Haltestellen erfahren Sie unter www.
ivb.at oder bei der IVB-Kundenhotline unter
+43 512 53 07 500.
Erneuerung der Hausanschlüsse in
der Herzog-Otto-Straße
Der Ablauf der Leitungsarbeiten in der Herzog-Otto-Straße wurde derart umgestellt,
dass mit März mit den Kanalanschlüssen
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
in der Fahrbahn begonnen wurde. Diese
Baumaßnahmen können voraussichtlich im
April abgeschlossen werden. Die Fernwärme-Arbeiten im Geh- und Radweg werden
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zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Die Herzog-Otto-Straße bleibt trotz Baustelle in beide Richtungen befahrbar.
Pflasterung Altstadt
Nach dem Innsbrucker Ostermarkt wird ab
Mitte April bis voraussichtlich Juni 2023 ein
Teil des Oberflächenbelags in der Altstadt instandgesetzt. Konkret wird die Pflasterung
in der Riesengasse sowie in der nördlichen
Stiftgasse im vorigen Bestand wiederhergestellt, es wird dazu dasselbe Steinmaterial sowie die gleiche Verlegeart verwendet.
FußgängerInnen kommen jederzeit an der
Baustelle vorbei. Auch die Haus- und Geschäftszugänge sind immer gewährleistet.
Das Verweilen in den Gastgärten in der Altstadt ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Interessierte haben derzeit in der Herzog-Friedrich-Straße die Gelegenheit, drei
verschiedene Musterflächen von Pflastersteinen zu besichtigen.
Sanierung Fuß- und Radwegenetz
Das Innsbrucker Fuß- und Radwegenetz
wird ständig ausgebaut und verbessert.
Im April erfolgt durch das städtische Amt
für Tiefbau der zweite Teil der Sanierung
des Bodenbelages am Vorauweg (Rossau).
Der bestehende Fuß- und Radweg ist eine
ideale Verbindung vom Olympischen Dorf
bzw. Baggersee Rossau zum Einkaufszentrum DEZ und weiter nach Amras. Auch im
Stadtteil Vill kommt es zu Sanierungsarbeiten. Sowohl beim Viller Steig als auch
am Oberntalweg wird punktuell der Bodenbelag verbessert.
Auch im Kreuzungsbereich Andechsstraße/Langer Weg werden im Zuge der Leitungsarbeiten von IKB und TIGAS weitere Arbeiten für den Fuß- und Radverkehr
durchgeführt. Die Arbeiten unterteilen
sich in die Adaptierung der Kreuzung, die
Verbreiterung der Mittelinsel sowie den
Umbau der Ampelanlage. Durch den Umbau der Mittelinsel wird den FußgängerInnen mehr Aufstellfläche zur Verfügung
gestellt. Ein weiteres Ziel des Kreuzungsumbaus ist eine Optimierung für Radfahrende und eine möglichst durchgängige
Radwegeführung von der Gumppstraße
über die Andechsstraße zum DEZ. MF
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die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder
einen Betrieb besitzen, haben das Recht,
bis spätestens eine Woche nach Ablauf der
Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
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VI-B3
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ntwurf des Bebauungsplanes Nr. VIB3, Vill, Bereich Oberntalweg 22.
Es ist geplant, das bestehende Einfamilienhaus abzubrechen und durch einen
Neubau zu ersetzen. Durch den Bebauungsplan werden hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Die Auflage des Entwurfes erfolgt vom
29.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023.
Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen werden nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter
0512 5360 4105 oder 0512 5360 4112) unter Beachtung der aktuell gültigen CovidVorschriften gegeben.
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
Weiters wurde beschlossen:
• Gesamtstädtischer Flächenwidmungsplan Nr. IBK-F2.0
Fragen & Antworten
Fragen und Anregungen aller Art können BürgerInnen 24 Stunden, 365 Tage
im Jahr unter www.buergermeldungen.
com anbringen.
Unter innsbruck.gv.at/baustellen
steht außerdem ein Baustellenplan, der
kontinuierlich aktualisiert wird, zum Abrufen bereit.
Einsichtnahme und
Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und keine Kundmachung dar. Eine
Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel (www.innsbruck.gv.at/amtstafel) möglich, wo auch die jeweilige Kundmachung
zu finden ist. Die Pläne liegen während
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