Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.4
- S.21
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
Erlöschen von Grabbenützungsrechten
Volksbegehren unterschreiben
Erlöschen von Grabbenützungsrechten nach Zeitablauf; Zahl III –3587/2023, Zustellung gemäß § 25
Zustellgesetz bzw. § 29 der städt. Friedhofsordnung
D
er Stadtmagistrat Innsbruck, Amt
für Grünanlagen, Referat Friedhöfe, gibt bekannt, dass die Benützungsrechte an den Gräbern laut beiliegender Liste mit Ablauf der Zeiträume, für
die Grabgebühren bezahlt wurden, erloschen sind bzw. erlöschen. Die vorhandenen Grabeinrichtungen verfallen zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck und die
in den betreffenden Urnennischen beigesetzten Urnen werden in einem Urnensammelgrab beigesetzt.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist
vom 29.03. bis 26.04.2023 an der Amtstafel des Stadtmagistrates Innsbruck
(Rathaus) bzw. den Anschlagtafeln bei den
städt. Friedhöfen angeschlagen. Ebenso
wird diese öffentliche Bekanntmachung
in der Zeitung Innsbruck informiert im
April 2023 und im Internet veröffentlicht.
Einsprüche sind bis spätestens
24.05.2023 schriftlich beim Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Grünanlagen, Referat Friedhöfe, 6020 Innsbruck, Fritz-PreglStraße 2, einzubringen.
Für den Stadtmagistrat
Mag. Alexander Legniti
A
b Montag, dem 17. April, besteht
die Möglichkeit, durch eine Unterschrift die Zustimmung zu sechs
verschiedenen Volksbegehren abzugeben.
Im 6. Stock des Innsbrucker Rathauses in
Zimmer 6.102 (Lifte in den RathausGalerien) ist das bis einschließlich Montag,
24. April, von Montag bis Samstag möglich. Folgende Begehren liegen zur Einsicht und auf:
Beilage zu Zl. III-3587/2023, Erlöschen von
Grabbenützungsrechten nach Zeitablauf
Grabstätte
Zeitablauf
zuletzt
benützungsberechtigt
Westfriedhof 8/301-302
Westfriedhof 11/172
Westfriedhof 15/47
Westfriedhof A/196
Westfriedhof C/303-305
Westfriedhof D/16-15
Westfriedhof D/265
Westfriedhof G/119-120
Westfriedhof UH-1/178
Westfriedhof UH-2/57
Westfriedhof UH-2/72
Hötting 2/136
Hötting 2/122
Mühlau M/45
Mühlau R/15
Mühlau 3/3
Ostfriedhof 2/25
Ostfriedhof 36/82
Ostfriedhof 39/16
Ostfriedhof 44/1
Ostfriedhof II-9/17
Ostfriedhof II-UH-18/7
Ostfriedhof II-UH-25/2
Ostfriedhof II-UH-25/77
27.12.2022
10.12.2022
26.04.2017
06.09.2022
31.12.2017
12.06.2023
04.03.2023
07.08.2022
14.01.2023
07.03.2022
16.05.2023
20.10.2022
14.01.2023
20.04.2022
31.12.2021
04.02.2023
22.10.2022
27.03.2023
14.02.2023
15.10.2022
05.02.2023
15.12.2022
10.01.2023
19.03.2023
Willibald Sand +2012
Ferdinand Jäger +1977
Marco Sorger +1992
Gerhard Modricky +1989
Alice Mutter-Emmert +1951
Gertraud Eckert +2003
Johann Jellitsch +2013
Wolfgang Zipser +1992
Hildegard Musil +2013
Lydia Tschernutter +2002
Isabella Rohracher +2013
Maria Voss +2002
Agnes Eller +1993
Dr. Kornelia Herczeg +2002
Juliane Pescosta +2011
Daniel Nagele +1993
Juliane Plattner +2012
Monica Heim +2013
Alfred Petz + 2003
Wanda Streicher +1994
Warwara Pawluk +2013
Friederika Holzhammer +2022
Artur Lessiak +2013
Maria Amhof +2013
• ECHTE Demokratie-Volksbegehren
• Lieferkettengesetz Volksbegehren
• Beibehaltung Sommerzeit
• Unabhängige JUSTIZ sichern
• GIS Gebühren NEIN
• BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag zwischen
8.00 und 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie am
Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Am Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das
Eintragungslokal geschlossen.
Stimmabgabe
Stimmberechtigt sind alle österreichischen
StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr
bis zum letzten Eintragungstag vollendet
haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in der Wählerevidenz bis zum Stichtag am 13. März ist
ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die
Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstüt-
zungserklärung abgegeben haben, können
keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt. Für die Ausübung des Stimmrechts
wird ein Identitätsnachweis in Form eines
Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis benötigt.
Online-Eintragung
Die Unterschrift kann bis Montag, 24. April,
20.00 Uhr, auch online mittels „Handysignatur“, „Bürgerkarte“ bzw. „ID Austria“ abgegeben werden. Nähere Informationen und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind
unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren
abrufbar. KR
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