Innsbruck Informiert

Jg.2025

/ Nr.11

- S.9

Suchen und Blättern in knapp 900 Ausgaben und 25.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_Innsbruck_informiert_11
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Jahresauswahl aller Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Sichere Wohlfühlorte
Sicherheit im öffentlichen Raum betrifft uns alle.
Auch in Innsbrucks Parks ist kein Platz für Gewalt.

G

ewalt gegen Frauen üben Täter oft
hinter verschlossenen Türen aus –
im privaten Bereich . Aber auch
im öffentlichen Raum kann es zu Gewalt, weiteren Verbrechen oder unsicheren Situationen kommen . Zuständig ist
in jedem Fall die Polizei, darüber hinaus
gibt es zahlreiche öffentliche Anlaufstellen, die Hilfe für Betroffene bieten (mehr
dazu auf Seite 6 und 7) . Doch welche Möglichkeiten gibt es abseits von akuter Hilfe im Ernstfall, um sowohl die Sicherheit

16

INNSBRUCK INFORMIERT

als auch das Sicherheitsgefühl von Menschen in öffentlichen Freiräumen zu erhöhen? Antworten darauf finden sich in
der Gestaltung der öffentlichen Parks
und Grünanlagen der Stadt Innsbruck, die
auf vielfältige Weisen präventiv wirken
kann – damit sich im öffentlichen Raum
alle wohlfühlen können .

Sicherheit in Parkanlagen
Um die Sicherheit in öffentlichen Parkanlagen zu erhöhen, ist vor allem die Sicht-

barkeit das A und O: Städtische Grünanlagen werden grundsätzlich so angelegt
und bepflanzt, dass sie möglichst überall
einsehbar sind . Die MitarbeiterInnen des
städtischen Amts für Grünanlagen beachten deshalb schon bei der Planung und Erneuerung von Parks, dass Wege möglichst
breit und für alle zugänglich angelegt werden . Hecken dürfen nicht so hoch werden,
dass sie jegliche Sichtbarkeit verhindern,
dunkle Pfade und Ecken sollen so gar nicht
erst entstehen .

Ordnung für das Miteinander
Die Regeln für ein konfliktfreies Miteinander, in dem kein Platz für Gewalt ist, findet sich in der Innsbrucker Parkordnung
(www .innsbruck .gv .at/parkordnung), die in
allen städtischen Parks und Grünanlagen
gültig ist, und die von der Spielplatzordnung

HER

Bei Neugestaltungen – wie im kürzlich eröffneten
Olympiapark – legt das Amt für Grünanlagen
besonders viel Wert auf Barrierefreiheit und
Sichtbarkeit auf allen Wegen.

Strukturen, die leicht missbräuchlich verwendet werden können, wie geschlossene Baum- und Spielhäuser, werden bei der
Neugestaltung von Parks und Spielplätzen
vermieden . Dies gilt auch für WC-Anlagen:
Neue öffentliche Toiletten werden so gestaltet, dass sie über keine uneinsehbaren
Vorräume verfügen, in denen potenzielle
Gefahren lauern könnten . Ein Beispiel dafür ist die neue WC-Anlage am Gramartboden .
Zusätzlich sorgen Beleuchtungsanlagen für erhöhte Sichtbarkeit: Der städtische Rapoldipark – für den die polizeiliche
Schutzzone kürzlich verlängert wurde –
ist etwa durchgängig beleuchtet, Bewegungsmelder und lichtstarke LED-Lampen
sorgen hier auch nachts für helle Wege . In
den weiteren städtischen Parks sind vielfrequentierte Durchgangswege – etwa im
neuen Beselepark – nachts beleuchtet,
ebenso wie Radwege, die Parks kreuzen –
beispielsweise im Waltherpark .

© C . FORC

© IKM/F .BÄR

Gemeinsam leben

(www .innsbruck .gv .at/spielplatzordnung)
ergänzt wird . Darin ist geregelt, dass potenziell gefährliches Verhalten untersagt
ist – und Spielplätze nur zwischen 7 .00 und
22 .00 Uhr benutzt werden dürfen, Alkoholkonsum und Rauchen ist dort untersagt .
Ebenso nicht erlaubt sind alle Handlungen,
die andere Personen unzumutbar stören
können und einem friedlichen Miteinander
im Weg stehen .
Für die Einhaltung der Park- und Spielplatzordnung sorgen die Streifen der
städtischen Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), die bei Zuwiderhandlungen 24/7 unter der Nummer +43 512
5360 1272 erreichbar ist . Bei Fällen von
Gewalt ist aber auch in städtischen Parks
in jedem Fall die Polizei unter der Nummer 133 zu alarmieren .
„Gewalt hat keinen Platz in unseren städtischen Parks und Grünanlagen . In der Gestaltung öffentlicher Freiräume achten wir
deshalb besonders darauf, dass Sicherheit
und Sichtbarkeit in jedem Fall gegeben
sind und keine schummrigen Wege oder
uneinsehbaren Ecken entstehen . Vollständig verhindern lässt sich Gewalt dadurch
leider niemals – aber wir können unsere
öffentlichen Räume so gestalten, dass weniger Raum für Gefahren besteht“, erklärt
Stadträtin Mag .a Mariella Lutz . FB

„Gewaltschutz beginnt bei uns allen. Deshalb
gilt auch in unseren städtischen Parks
und Grünanlagen: Überall ist es wichtig,
aufeinander zu schauen und dort vorkehrende
Maßnahmen zu setzen, wo sie gebraucht werden.
Der öffentliche Raum ist für alle da - und alle
sollten sich darin wohlfühlen!“
Stadträtin Mag.a Mariella Lutz

INNSBRUCK INFORMIERT

17