Innsbruck Informiert
Jg.2021
/ Nr.6
- S.29
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Gesamter Text dieser Seite:
Rathausmitteilungen
WI-B41
WI-B41
PR-F25 und PR-B33
MÜ-B20
MÜ-B20
Hötting
Hötting
Hötting
Hötting
West West
Reichenau
Reichenau
Pradl Pradl
Höttinger
Au
Höttinger
Au
PR-F25 und PR-B33
HA-B44
PR-F25
und und
PR-B33
PR-F25
PR-B33
Realisierung von freifinanziertem und
gefördertem Wohnraum sowie geförderter sozialer Infrastruktur in Form eines dreigruppigen Kindergartens geplant. Außerdem wird die Grundlage für
die Weiterentwicklung sowie den Ausbau und die Gestaltung der umliegenden
Straßenräume geschaffen. Das städtebauliche Gesamtkonzept und das Projekt
für den ersten Bauabschnitt sind aus ei-
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B44,
Höttinger Au, Bereich Scheuchenstuelgasse 14
Es ist beabsichtigt, das Studierendenheim
Kranebitter Allee 13 abzubrechen und
durch einen erweiterten Neubau zu erset-
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Innenstadt
Innenstadt
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INNSBRUCK INFORMIERT
IN-B56
HA-B44
HA-B44
nem Architekturwettbewerb hervorgegangen.
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zen. Um eine durchgehende Balkonzone
Richtung Scheuchenstuelgasse zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan geringfügig adaptiert.
Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B56,
Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-Pichler-Platz,
Stainerstraße, Marktgraben und Innrain
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung aufgrund der Notwendigkeit,
Bebauungspläne auf der Grundlage der
aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und den aktualisierten Zielsetzungen laut TROG 2016 zu erlassen.
Innenstadt
IN-B56
Einsichtnahme und Informationen:
Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online auf der
Amtstafel möglich. Wir geben detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512 5360 4105
oder 4112) unter Einhaltung von verordneten Verhaltensregeln (eine Person mit max.
einer Begleitperson, Tragen einer FFP2Maske oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske).
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
1.6.2021 bis einschließlich 29.6.2021.
Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.
Personen die in der Gemeinde einen
Wohnsitz haben, und RechtsträgerInnen,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen
abzugeben.
Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. SA-B18
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnun-
gen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung
zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht,
so wird die Rechtswirksamkeit der
Kundmachung durch behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
und der zwischenmenschlichen Kontak-
te zur Verhinderung der Verbreitung von
COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor
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