Innsbruck Informiert
Jg.2022
/ Nr.3
- S.8
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Lebensraum Innsbruck
Es gibt Hoffnung,
Impfung weiterhin wichtig
Mit 5. März fallen die meisten Maßnahmen und Beschränkungen im Zusammenhang mit
Corona. Maskenpflicht gilt nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post,
Banken, Apotheken etc.) und in öffentlichen Verkehrsmitteln. An allen anderen Orten
besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2Maske. In SeniorInnen- und Pflegeheimen sowie Krankenanstalten gelten strengere
Regeln und es heißt weiterhin, vorsichtig zu sein. In Zusammenhang mit der von der
Bundesregierung beschlossenen COVID-19-Impfpflicht haben alle Personen ab 18 Jahren,
bei denen aktuell die Corona-Schutzimpfung ausständig ist, noch bis 15. März Zeit, sich
immunisieren zu lassen. Danach wird kontrolliert. KR
Genesungszertifikate
Testangebot
Neben den herkömmlichen Antigentests und
PCR-Testangeboten stehen bis auf Weiteres
PCR-Gurgeltests zur Verfügung. Für diese kann
man sich www.tiroltestet.at anmelden. Darüber hinaus können Personen mit österreichischer Sozialversicherung bei ÄrztInnen sowie
zahlreichen Apotheken einen Test durchführen lassen. Die Anmeldung erfolgt direkt über
die jeweilige Ordination bzw. unter apotheken.
oesterreich@testet.at und in den Apotheken.
Genesungszertifikate sind im Regelfall sieben bis zehn Tage nach
erfolgter Genesung abrufbar. Gerade wenn es um das Genesungszertifikat geht, das über www.gesundheit.gv.at erhältlich ist, ist die
Handy-Signatur ein wichtiges Hilfsmittel. BürgerInnen, die noch nicht
über eine digitale Bürgerkarte verfügen, wickeln dies am einfachsten
über FinanzOnline oder www.handy-signatur.at ab. Die Aktivierung
der Handy-Signatur ist auch im Bürgerservice in den RathausGalerien, Maria-Theresien-Straße 18 (Erdgeschoß), möglich. Zudem sind
Genesungszertifikate bei Bedarf in der Colingasse 5a (Innenhof) jeweils montags bis mittwochs von 8.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags
von 8.00 bis 20.00 Uhr erhältlich (freitags geschlossen!).
Impfbefreiung: Wann und wo?
Beratungen für Schwangere
und Stillende
Für Schwangere und stillende Mütter werden weiterhin immer donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr
eigene Impf- und Beratungstermine von Fachärzt
Innen für Gynäkologie und Geburtshilfe im Impfzentrum Innsbruck angeboten. Dieser Service richtet sich auch an Frauen mit Kinderwunsch, die vor
der Impfung noch eine vertiefende Fachberatung
wünschen. Der Österreichische Integrationsfonds
(Lieberstraße 3) bietet am Mittwoch, 23. März, von
9.00 bis 16.00 Uhr ein Impf- und Beratungsangebot
in arabischer, russischer und türkischer Sprache an.
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INNSBRUCK INFORMIERT
Wie im Impfpflichtgesetz vorgesehen, haben BürgerInnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,
einen Befreiungsgrund von der Covid-Impfpflicht geltend
zu machen (z. B. bei chronischer Krankheit, Allergie
gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder Schwangerschaft). Dafür steht unter www.tirol.gv.at/impfpflicht
ein Onlineformular zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Unterlagen und Atteste hochgeladen werden.
Neben der Onlineeinreichung besteht in Ausnahmenfällen die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzubringen. PatientInnen, die aktuell in einer Krankenanstalt
betreut werden (z. B. TransplantationspatientInnen,
KrebspatientInnen), stehen für die Ausstellung der Impfbefreiung die jeweiligen Krankenanstalten zur Verfügung.