Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.9

- S.21

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Rathausmitteilungen

Landtags- und Bundes­
präsidentenwahlen 2022

Hötting

Reichenau

HÖ-B28

Gewerbegebiet Roßau

RO-B7

RO-B7

HÖ-B28
Mit dieser Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer viergeschoßigen Wohnanlage mit 69 Wohnungen und
einer Tiefgarage geschaffen. Das Projekt
wurde unter Abstimmung mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat entwickelt.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B28,
Hötting, Bereich Kirschentalgasse 24, 26
und 28
Mit dieser Bebauungsplanänderung werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung einer Wohnanlage mit
Tiefgarage geschaffen. Vorgesehen sind
19 Wohnungen, die in vier Geschoßen mit
teilweise zusätzlichem Dachgeschoß untergebracht sind. Das Projekt wurde unter Abstimmung mit dem Sachverständigenbeirat gemäß Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
entwickelt.

Entwurf des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B7,
Rossau, Bereich Langer Weg 28
Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Umsetzung einer
nordseitigen Gebäudeerweiterung sowie in
Teilbereichen einer zurückversetzten, baulichen Erhöhung um zwei Bürogeschoße. Die
übrigen Dachflächen sollen mit Terrassen
und intensiver Begrünung gestaltet werden. Das Projekt wurde unter Abstimmung
mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat
entwickelt.
Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom
10. August 2022 bis einschließlich
7. September 2022. Bitte entnehmen Sie
aktuelle Informationen der Onlineamtstafel.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Am Sonntag, 25. September, wird in Tirol ein neuer Landtag gewählt.
Am Sonntag, 9. Oktober, findet dann die Bundespräsidentenwahl statt.

Weiters wurde beschlossen:
• Bebauungsplan Nr. AM-B26
• Flächenwidmungsplan Nr. PR-F26
Einsichtnahme und Informationen:
Diese Einschaltung stellt eine rechtsunverbindliche Information der Bevölkerung und
keine Kundmachung dar. Eine Einsichtnahme ist online auf der Amtstafel möglich,
wo auch die jeweilige Kundmachung zu finden ist. Zudem werden detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen
nach vorheriger Terminvereinbarung unter
Tel.: +43 512 5360 4105 oder +43 512 5360
4112 unter Beachtung der aktuell gültigen
COVID-Vorschriften gegeben.
Personen, die in der Gemeinde ihren
Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
Recht, bis spätestens eine Woche nach
und HW-F40
Ablauf HW-OE2.5
der Auflegungsfrist
eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Hinweis:
§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden
Rechtsakte, insbesondere Verordnungen
oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei
der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch
behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschliMÜ-OE2.4 und MÜ-F19
chen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.
Für den Gemeinderat
Dr. Robert Schöpf
Baudirektor

G

ewählt wird in der Landeshauptstadt in mehr als 150 Innsbrucker
Wahlsprengeln. Die Wahllokale haben an beiden Wahlterminen von 8.00 Uhr
bis 17.00 Uhr geöffnet.

Landtagswahl 25. September
Bei der Landtagswahl dürfen alle österreichischen StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die spätestens am
Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet
haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sowie zum Stichtag 28. Juni 2022
im Wählerverzeichnis eingetragen sind
bzw. AuslandsösterreicherInnen, wählen.
Damit sind in Innsbruck am 25. September 81.206 Personen wahlberechtigt. Wer
am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, unter Angabe des Grundes der Verhinderung von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Die Wahlkarte muss entweder per
Post aufgegeben oder im Wahllokal des betreffenden Wahlsprengels, in den man ein-

getragen ist, abgegeben werden. Es gibt –
wie in den vergangenen Jahren auch –
heuer wieder die Möglichkeit, neben dem
Wahlkartenbüro in geschützten Wahlzellen die Wahlkarte auszufüllen und direkt
dort in einer gesicherten Wahlurne abzugeben. Wahlberechtigte Personen können
Anträge für Wahlkarten für die Landtagswahl schriftlich und online einbringen, wobei schriftliche Anträge bis 20. September
einlangen müssen. Eine persönliche Beantragung ist im Wahlkartenbüro, Rathaus,
6. Stock, Zimmer 6.102, Mo–Do, 8.00–17.00
Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, unter Vorlage eines
gültigen Lichtbildausweises möglich. Geöffnet bis Freitag, 23. September, 14.00 Uhr.
Details unter www.innsbruck.gv.at/wahlen.

Bundespräsidentenwahl
9. Oktober
Aus organisatorischer Sicht gleicht eine
Bundespräsidentenwahl in vielen Bereichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft

auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mit
Wahlkarten, die Stimmabgabe durch Bettlägerige und die Stimmabgabe im Ausland.
Auch bei dieser Wahl können sich alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie
AuslandsösterreicherInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr
vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und zum Stichtag
9. August 2022 im Wählerverzeichnis eingetragen sind, beteiligen. Damit sind bei
der Bundespräsidentenwahl 82.914 Personen in Innsbruck wahlberechtigt.
Auch hier gilt, dass eine Wahlkarte nur mit
einem konkreten Verhinderungsgrund beantragt werden darf. Es wird wiederum
ein Wahlkartenbüro im Rathaus, 6. Stock,
Zimmer 6.103, zu den Öffnungszeiten
Mo.–Do. 8.00–17.00 Uhr, Fr. 8.00–12.00 Uhr
für die persönliche Beantragung geben.
Dieses ist ab 7. September 2022 vorgesehen.
Nähere Informationen zum Thema unter
www.bmi.gv.at/. KR

Wahllokal wurde verlegt

Folder mit
Informationen

Wahlkarten online
beantragen

Jede zur Wahl berechtigte Person erhält für jede Wahl einen
persönlich mit Post zugestellten Folder mit allen wichtigen
Informationen zur Wahl und
zum eigenen Wahllokal.

Unter dem Link www.innsbruck.
gv.at/wahlkarte kommt man
auf eine Auswahlseite für die
Landtagswahl bzw. Bundespräsidentenwahl. Dort wird man
zur digitalen Beantragung einer
Wahlkarte weitergeleitet.

Das Wahllokal für die Wahlsprengel 104 und 120 – bisher im Stubaitalbahnhof, Pater-ReinischWeg 4 – wird in die Pädagogische
Hochschule, Pastorstraße 7,
verlegt. Das neue Wahllokal ist
barrierefrei.
Eine interaktive Karte zu den
Innsbrucker Wahlsprengeln und
den Standorten der Wahllokale
gibt einen schnellen und guten
Überblick. Mehr unter
www.innsbruck.gv.at/geohub |
App | Wahllokalfinder.
INNSBRUCK INFORMIERT

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