Innsbruck Informiert

Jg.2022

/ Nr.11

- S.13

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HER

Was ist im Falle von (akuter)
Gewalt zu tun?

„Information und Prävention sind
enorm wichtig, damit die ersten
Zeichen von Gewalt wahr- und ernstgenommen werden. Leider suchen sich
viele Mädchen und Frauen erst Hilfe,
wenn die Gewalt schon akut ist.“
Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

Schutz vor Gewalt
Die Notwendigkeit gut ausgebauter Gewaltschutzeinrichtungen wurde im Jahr
2021 noch einmal drastisch deutlich: Insgesamt 31 Frauen wurden in Österreich
mutmaßlich von ihrem Partner bzw. ExPartner getötet.
Auch der Tätigkeitsbericht des Gewaltschutzzentrums Tirol spricht eine klare
Sprache, was die Zahl an Gewaltdelikten im
Jahr 2021 betrifft: 1.559 Personen, davon
1.296 Frauen (83,1 Prozent und 263 Männer (16,9 Prozent wurden im Jahr 2021 als
Opfer häuslicher Gewalt bzw. von Stalking
vom Gewaltschutzzentrum Tirol beraten
und unterstützt. „Heuer wurden vom Gewaltschutzzentrum Tirol bereits 1351 Personen aufgenommen, davon 1109 Frauen
und 242 Männer“, betont MMag.a Andrea
Laske, stellvertretende Geschäftsführerin
des Gewaltschutzzentrums Tirol. „Im Bezirk Innsbruck-Stadt waren es im Vorjahr
538 Personen, heuer liegt die Zahl derzeit
bei 375. Insgesamt haben wir die letzten
Jahre kontinuierlich steigende Fallzahlen

,
Nummer Polizei: 133 oder 112
,
SMS Polizei: 0800 133 133
(auch Notruf für Gehörlose)
,
Frauenhelpline: 0800 222 555 (24 h
erreichbar) (www.frauenhelpline.at)
,
Frauenhaus Tirol: 0512 342 112 (24 h erreichbar) (www.frauenhaus-tirol.at)
,
Gewaltschutzzentrum Tirol: 0512 571 313
(www.gewaltschutzzentrum-tirol.at und
www.gewaltschutzzentrum-tirol.at/videos/
gewalt-ist-keine-loesung.mp4)
,
Frauenhaus/Frauen helfen Frauen Innsbruck:
0512 580 977 (www.fhf-tirol.at;
E-Mail: info@fhf-tirol.com)
,
Männerberatung Mannsbilder Tirol:
0512 576 644 (https://mannsbilder.at)

zu verzeichnen“, konstatiert Laske eine zunehmende Tendenz.
Was die rechtliche Absicherung des Gewaltschutzes betrifft, sind Österreich
und Tirol jedenfalls gut aufgestellt. Mit
dem Gewaltschutzgesetz fand nämlich
ein Paradigmenwechsel statt, der den
Verbleib der Opfer, meist Frauen und Kinder, in der häuslichen Umgebung sicher-

stellt, während der bzw. die TäterIn mit
einem Betretungs- und Annäherungsverbot belegt wird. Außerdem muss der bzw.
die GefährderIn binnen fünf Tagen ab Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots die Beratungsstelle für Gewaltprävention kontaktieren, um einen
Termin zu einer Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren. MD

www.schuelerhilfe.at
Die Nachhilfe / 7x in Tirol
INNSBRUCK INFORMIERT

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