Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.5

- S.33

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Diese Ausgabe – 2023_Innsbruck_informiert_05
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Hilfe beim Vermieten
Da die Schaffung von Wohnraum
im Interesse der öffentlichen Hand
ist, agiert die TIGEWOSI künftig im
Rahmen eines Projektes als „Kümmerer“. Sie gibt Hilfestellungen zur
Vermietung und übernimmt alle
organisatorischen Aufgaben.

Ende der Abgabenpflicht
Die Abgabepflicht endet, wenn ein
leerstehendes Objekt zu Wohnzwecken genutzt wird.

Wie hoch ist die Abgabe?
Die Höhe der Abgabe
hängt von der Größe
des Objekts ab.



Wie funktioniert die Meldung?
Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe: Alle Abgabepflichtigen müssen von sich aus
eine Meldung an die Gemeinde machen, wenn sie EigentümerIn eines abgabepflichtigen Objektes sind.

Frist
Die Meldung hat erstmalig
bis 30. April 2024 zu
erfolgen. Danach jeweils
jährlich bis 30. April.

Infos und Kontakt
Allgemeine Infos zum Thema „Leerstand“
stehen unter www.innsbruck.gv.at/
leerstandsabgabe zur Verfügung. Auskünfte
zur Vorschreibung sind im Referat Gemeindeabgaben – Vorschreibung erhältlich.
Gemeindeabgaben - Vorschreibung
Maria-Theresien-Straße 18, Stock 2
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: +43 512 5360 2205 oder +43 512 5360 2209
E-Mail: post.abgabenvorschreibung@innsbruck.gv.at
Hinweis: Unter www.innsbruck.gv.at/statistik
findet sich das laufend aktualisierte Zahlenmaterial
im Detail.

Was passiert, wenn
keine Meldung erfolgt?
Wenn ein abgabepflichtiger
Leerstand vorliegt und keine
Meldung gemacht wird, werden
von der Abgabenbehörde Ermittlungen aufgenommen. Es erfolgt
eine Abgabenvorschreibung mittels Bescheid. Diese enthält nicht
nur die Nachzahlung, sondern
auch eine Strafe aufgrund einer
Verwaltungsübertretung.

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