Innsbruck Informiert
Jg.2023
/ Nr.7
- S.12
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Aus dem Stadtsenat vom 7. und 14. Juni 2023
Erdbebenopfer
Die Stadt Innsbruck unterstützt durch einen
einmaligen Spendenbeitrag in der Höhe von
50.000 Euro die humanitäre Unterstützung
für zehn Container für die Erdbebenopfer in
der Türkei durch den Verein Avusturya Alevi
Birlikleri Federasyonu (in Deutsch: Föderation der Aleviten Gemeinden in Österreich),
kurz AABF. Konkret wird ein humanitäres
Hilfsprojekt in Kooperation zwischen der
Föderation der Aleviten und der Stadt Izmir unterstützt: Auf einem Grundstück in
Adiyaman werden 229 Container samt elektrischer und sanitärer Infrastruktur und Einrichtung für obdachlose Familien aus dieser
Region zur Verfügung stehen.
Notschlafstellen
Um den von Obdachlosigkeit in Innsbruck
betroffenen oder bedrohten Personen Unterkünfte anbieten zu können, organisiert
das Land Tirol als Rechtsträger, in Kooperation mit der Stadt Innsbruck, die analog zum Sozialpakt einen verpflichtenden
Kostenanteil von 35 Prozent trägt, niederschwellige Einrichtungen. Die Stadt Innsbruck beteiligt sich für den Zeitraum vom
1. Jänner bis 31. Dezember 2023 mit
391.413 Euro an den Kosten für den ganzjährigen Betrieb der Notschlafstellen
Schusterbergweg sowie in der Höhe desselben Prozentsatzes bzw. mit 175.000
Euro an den Kosten des ganzjährigen Betriebes der Frauennotschlafstelle NoRa.
projekt L 32 Aldranser Straße, Radweg
Innsbruck Mitte – Schloss Ambras zu. Das
Projekt wird federführend vom Land Tirol,
Abteilung Landesstraßen und Radwege betreut und geplant. Die Anbindung wird parallel zur Landesstraße errichtet und stellt
für AlltagsradfahrerInnen einen wesentlichen Qualitätsgewinn dar. Der Landesanteil der Kosten beträgt 75 Prozent, die Stadt
Innsbruck übernimmt 25 Prozent. Mit der
Umsetzung erfolgt die erste wesentliche
Etappe Richtung Aldrans, die in weiterer
Folge in den Vitalradweg nach Igls einmünden soll.
Temporäre Vermietung
Die Innsbrucker Immobiliengesellschaft
hat auf Basis eines vom Gemeinderat
am 16. Juli 2020 beschlossenen Modells
an den Wohnbauprojekten Höttinger Au
74 sowie Amraser Straße 29–31/Pradler Straße 78 mehrere Eigentumswohnungen zu einem leistbaren Kaufpreis
vom Bauträger erworben, um diese an
berechtigte Kaufinteressentinnen und
-interessenten, die von der städtischen
Wohnungsvergabe zugeteilt werden, zu
einem leistbaren Kaufpreis und gegen
Einräumung eines städtischen Vorkaufsund Wiederkaufsrechtes zu verkaufen.
Aufgrund eines Verfahrens gegen die
Mietzinsbeihilfe bringt mehr Anspruchsberechtigte
D
ie städtische Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wurde zur Abfederung
der aktuellen Teuerungswelle mit 1. Juni
angepasst. Die Landeshauptstadt hat die
Zumutbarkeitsgrenze des Landes übernommen. Damit wurden die Beihilfen
erhöht, der BezieherInnenkreis erweitert
und besonders auf die Unterstützung von
Familien geachtet. Für die Anpassung
der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe ist
ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf von
rund, 4,1 Millionen Euro pro Jahr notwendig. Der Gemeindeanteil beträgt dabei
811.000 Euro pro Jahr. Präsentiert wurden die Neuerungen von Bürgermeister
Georg Willi als Ressortzuständiger Anfang Juni.
Stadt Innsbruck in Zusammenhang mit
der Rechtmäßigkeit des städtischen Vorkaufsrechtes und der damit einhergehenden rechtlichen Unsicherheit wurde
in der Stadtsenats- und Gemeinderatssitzung vom 23./24. November 2022 beschlossen, dass diese Wohnungen vorerst nicht verkauft, sondern befristet auf
die Dauer von fünf Jahren vermietet werden. Um den künftigen MieterInnen mehr
Planungssicherheit zu geben, wird eine
unverbindliche Verlängerung des Mietverhältnisses auf weitere fünf Jahre in
Aussicht gestellt. Der Stadtsenat stimmte der Regelung einstimmig zu.
Fischvergnügen am Inn
Neuerungen im Detail
Die Grundflächen am Marktplatz und eine
Teilfläche zwischen Marktbar und Inn sind
auch im Sommer 2023 von 31. Juli bis
22. August zum 28. Mal Veranstaltungsort
des „Fischvergnügen am Inn“. Der Stadtsenat stimmte der Grundüberlassung zu. Das
Konzept vom Vorjahr bleibt im Wesentlichen unverändert. Insgesamt kommen lediglich zwei Fischstände dazu. Neben den
Highlights aus Hamburg gibt es einige Kooperationen mit regionalen Anbietern (wie
z. B. Tiroler Alpengarnelen, Kwell Saibling,
Tiroler Urforelle). Auch die Markthalle Innsbruck wird einbezogen. KR
Die Freibetragsgrenze wurde von 1.200
auf 1.300 Euro angehoben. Diese Ausweitung betrifft im Wesentlichen PensionistInnen. Zudem wurde die Begünstigungsgrenze für Familien von 2.400
auf 2.800 Euro angehoben. Zusätzlich
wurde noch in Innsbruck der anrechen-
bare Wohnungsaufwand von 5 Euro je
Quadratmeter förderbarer Nutzfläche auf
6 Euro pro Quadratmeter angehoben. Die
Regelung gilt für ErstantragstellerInnen
und AntragstellerInnen von Folgeansuchen jeweils für ein Jahr. Grundsätzlich
gilt: Je niederer das Jahreszwölftel des
Einkommens bzw. Familieneinkommens,
desto eher ist man in Bezug auf die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe anspruchsberechtigt. Die Zuerkennung ist abhängig
von Faktoren, wie z. B. von der Höhe der
Miete, der Wohnungsgröße oder der Personenanzahl.
Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind österreichische
StaatsbürgerInnen und ihnen im Sinne der
Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z. B. UnionsbürgerInnen), die seit
mindestens zwei Jahren durchgehend den
Hauptwohnsitz in Innsbruck haben. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind
Personen, die insgesamt 15 Jahre – nicht
zusammenhängend – mit Hauptwohnsitz
Radweg
Der Stadtsenat stimmte dem Einreich22
INNSBRUCK INFORMIERT
© M. FREINHOFER
© M. DARMANN
Runder Tisch Gewalt gegen Frauen
Jede fünfte Frau in Österreich wird im Laufe ihres Lebens mindestens einmal Opfer von Gewalt in
unterschiedlichsten Formen. Stadträtin Elisabeth Mayr (1. v. l.) und Vizebürgermeister Johannes
Anzengruber (4. v. l.) luden daher Ende Mai zum dritten Runden Tisch zum Thema Gewaltschutz für
Frauen und Mädchen. Dabei wurden konkrete Maßnahmen und Vorschläge, welche die Stadt Innsbruck in ihren Zuständigkeitsbereichen umsetzen kann, diskutiert und benannt. Auch die Themen
Prävention und Informationsweitergabe an die Betroffenen standen auf der Agenda. Mehr dazu
unter www.ibkinfo.at/rundertischfrauen-gewalt-2023
Beratung
Die MitarbeiterInnen des Referates Mietzins- und Annuitätenbeihilfe beraten bei
Übermittlung der notwendigen Eckdaten
mit Hilfe des Beihilferechners BürgerInnen persönlich, telefonisch und via Mail
über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Beihilfe.
Info und Kontakt
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock
Tel.: +43 512 5360 8020
E-Mail: post.mietzinsbeihilfe@innsbruck.
gv.at
Weiter Informationen stehen zudem online unter www.innsbruck.gv.at/mietzinsbeihilfe und www.ibkinfo.at/mietzinsbeihilfe-neuerungen zur Verfügung. KR
Studentisches Wohnen Campus-Frau Hitt-Straße
Streetart-Stipendium
Das „Stipendium der Landeshauptstadt
Innsbruck“ wird alle zwei Jahre zum Zweck
der Förderung der urbanen Kunst im öffentlichen Raum vergeben. Das nächste Kunstwerk wird in Absprache mit der
Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG)
an der Nordfassade des ehemaligen MOHO-Gebäudes in der Schlachthofgasse
verwirklicht. Die Ausschreibung des Stipendiums erfolgt im April 2024.
in Innsbruck wohnhaft sind bzw. waren.
Mietzinsbeihilfen können auch sonstigen
natürlichen Personed zu gewährt werden,
die seit mindestens fünf Jahren durchgehend in Tirol den Hauptwohnsitz haben
(Drittstaatsangehörige).
A
n der Tiroler Landeshauptstadt gibt es
rund 35.000 StudentInnen, der Bedarf
an attraktiven und günstigen Wohnmöglichkeiten ist daher sehr groß. Um diesen
entsprechend zu decken, werden durch die
Stadt Innsbruck laufend Maßnahmen für
studentisches Wohnen gesetzt. Ein weiteres Projekt ist die Sanierung des bestehenden StudentInnenheims am „Campus Frau
Hitt“ im Stadtteil Hötting. Ziel ist es, nicht
nur neuen Wohnraum für Studierende zu
realisieren, sondern auch Bestandsge-
bäude nachhaltig zu sanieren und modernisieren. Die Generalsanierung wird von
der städtischen 100-Prozent-Tochter, der
Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG),
durchgeführt. Im Endausbau stehen 125
studentische Wohnplätze zur Verfügung.
Der künftige Gesamtbetrieb hinsichtlich
Betreuung dieses Standortes für studentisches Wohnen wird ausgeschrieben. Bei
einem Lokalaugenschein machten sich (v. l.
n. r.) Projektleiter Martin Unterholzner (IIG),
Bürgermeister Georg Willi, Andreas Steiner,
das Architektenteam von Studio 23 Melanie
Haid und Christian Weiss, Gemeinderätin
Renate Krammer-Stark, Martin Kiechl (IIG,
Bauleitung) und IIG-Geschäftsführer Franz
Danler ein Bild von der Situation und den
geplanten Maßnahmen. MF
INNSBRUCK INFORMIERT
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