Innsbruck Informiert

Jg.2023

/ Nr.9

- S.41

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Höttinger Au

u

AL-F57

HA-B48

SIL
L

PR-F

Innenstadt

Reichenau
Reichenau
Pradl Pradl
Pradl

Höttinger
Au
Höttinger
Au

IN-F37 und IN-B62
IN-F37 und IN-B62

HA-B48
HA-B48
HA-B48

L

SIL

SIL
L

bauweise mit intensiv begrünter Vorzone
geplant. Der gegenständliche Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die UmsetzungPradl
desPradl
vorgesehenen Dachgeschoßes.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr.
PR-F25, Pradl, Bereich Egerdachstraße 34,
PR-B42
PR-B42
2. Entwurf
Dieser Flächenwidmungsplan wird anlässlich der notwendigen Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Bebauung des östlichen Grundstückbereiches erstellt. Es ist die Realisierung von freifinanziertem und gefördertem Wohnraum
sowie geförderter sozialer Infrastruktur in
Form eines dreigruppigen Kindergartens geplant. Außerdem wird die Grundlage für die
Weiterentwicklung sowie den Ausbau und
die Gestaltung der umliegenden
StraßenVI-F2VI-F2
räume geschaffen. Das städtebauliche Gesamtkonzept und das Projekt für den ersten
Bauabschnitt sind aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen. Aufgrund notwendiger Umplanungen bei den vorgesehenen Kindergartenflächen erfolgt mit dem
gegenständlichen 2. Entwurf eine geringfügige planungsrechtliche Adaptierung.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PR-B42,
Pradl, Bereich zwischen Pradler Platz, Pradler Straße, Gaswerkstraße und Körnerstraße
Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung aufgrund der Notwendigkeit, Bebauungspläne auf Grundlage der aktuellen
raumordnungsrechtlichen Bestimmungen
und der aktualisierten Zielsetzungen laut
dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 zu
erlassen. Zudem werden im Bereich Pradler

PR-F25
PR-F25
(2. Entwurf)
PR-F25
(2. Entwurf)

PR-B42
PR-B42

HW-

Straße 28 sowie Gaswerkstraße 21 und 21a Bausperre außer Kraft
die Bestandsgebäude abgebrochen und die Am 17. Juni 2023 ist die Bausperre im Beplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die reich des Bebauungsplanes Nr. HW-B32,
Errichtung einer Wohnanlage mit 60 Woh- Hötting West, Bereich zwischen Grauernungen und einer zweigeschoßigen Tiefga- Stein-Weg und Knappenweg außer Kraft
rage geschaffen. Die Planung sieht zusätzlich getreten.
drei Geschäftseinheiten im Erdgeschoß und
die Erhaltung der Arkaden in der Pradler Stra- Einsichtnahme und
HW-OE2.5
und HW-F40
HW-OE2.5
HW-F40
Informationen:
ße vor. Das Bauvorhaben
fügt
sichund
hinsichtVI-F2
lich der Bauhöhe und der Maßstäblichkeit in Diese Einschaltung stellt eine rechtsundie umliegende Blockrandbebauung ein. An verbindliche Information der Bevölkeder Gaswerkstraße und im Kreuzungsbereich rung und keine Kundmachung dar. Eine
sind fünf Geschoße und eine zweigeschoßige Einsichtnahme ist online auf der AmtstaDachzone geplant. Zur nördlichen Nachbar- fel (www.innsbruck.gv.at/amtstafel) mögbebauung Pradler Straße 26 soll ein höhen- lich, wo auch die jeweilige Kundmachung
gestaffelter Übergang erfolgen. Das Projekt zu finden ist. Die Pläne liegen während
wurde unter Einbeziehung des Innsbrucker der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung III/StadtplaGestaltungsbeirates entwickelt.
nung, 4. Stock zur allgemeinen Einsicht
auf. Detaillierte Informationen zu den aufDie Auflage der Entwürfe
erfolgt
bisMÜ-F19
ein-MÜ-F19
MÜ-OE2.4
und
MÜ-OE2.4
und
schließlich 11. September 2023. Bitte gelegten Entwürfen werden nach vorheentnehmen Sie aktuelle Informationen riger Terminvereinbarung (unter Tel.: +43
512 5360 4105 oder Tel.: +43 512 5360
der Online-Amtstafel.
Die Auflagefrist für den Entwurf des 4112 ) erteilt.
Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F25
(2. Entwurf) wird auf zwei Wochen he- Personen, die in der Gemeinde ihren
rabgesetzt. Dieser Entwurf ist bis ein- Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger,
schließlich bis einschließlich 11. Sep- die in der Gemeinde eine Liegenschaft
oder einen Betrieb besitzen, haben das
tember 2023 einsehbar.
Recht, bis spätestens eine Woche nach
Weiters wurde beschlossen:
Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftli• Bebauungsplan und Ergänzender
che Stellungnahme zu den Entwürfen abBebauungsplan Nr. WI-B47
zugeben.
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B48
Für den Gemeinderat
• Bebauungsplan Nr. IG-B15
Dr. Robert Schöpf
• Bebauungsplan Nr. IG-B16
Baudirektor
• Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. MS-B1
INNSBRUCK INFORMIERT

41

MÜ-O