Innsbruck Informiert

Jg.2026

/ Nr.2

- S.12

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Politik & Stadtverwaltung

AmrasNext – leistbares Wohnen und Kinderbildung in Amras
Die Stadtregierung setzt konsequent auf
leistbares Wohnen für die Bevölkerung .
Gemeinsam mit den Bauwerbern UBM/
Pema und Tigewosi wurden nun die Weichen für den mehrgeschoßigen Wohnpark
AmrasNext gestellt .
Damit entsteht in Amras der erste Wohnpark Innsbrucks in Holzbauweise . Insgesamt sechs Baukörper bieten Platz für

circa 35 geförderte Mietwohnungen, rund
130 frei finanzierte Wohneinheiten und
eine dreigruppige Kinderbildungseinrichtung (diese verfügt über 660 m² Innenfläche und zusätzliche Freiflächen von
600 m²) . 75 Prozent der frei finanzierten
Wohnungen wurden von der Stadt Innsbruck mit der Verpflichtung verknüpft,
dass dort ein Hauptwohnsitz angemeldet

werden muss . Damit wurde das Wohnbedürfnis klar in den Vordergrund gestellt .
KR

Wohnpark AmrasNext
• Gesamtfläche: 7 .937 m²
• Nettonutzfläche: 8 .240 m²
(UBM/Pema), 660 m2 plus 600
m2 Freifläche (Kinderbildung),
2 .350 m2 (Tigewosi)
• Rund 170 Wohnungen (je nach
Wohnungsschnitt) – davon 35
Wohnungen gemeinnützig .

© K . RUDIG

• Sechs Baukörper, zwei Baukörper
EG plus 4 und vier Baukörper EG
plus 5, 1 bis 4 Zimmer-Wohnungen
AmrasNext: Gemeinsam ein gutes Projekt entwickelten v. l. Gemeinderat Benjamin Plach, Bürgermeister Johannes
Anzengruber, Stadträtin Janine Bex, Florian Rangger (technischer Geschäftsführer Tigewosi), Gerhard Schöffthaler
(Prokurist, Niederlassungsleiter West, UBM Development AG).

Du bist im Einsatz. Für unsere Stadt.
Mitarbeiter:in (m/w/x) für die
Mobile Überwachungsgruppe

• Holz-Hybrid-Bauweise, Geothermie
bzw . Fernwärme, PV, E-Mobilität

Neue Kfz-Stellplatzrichtlinie ab Februar

A

b 1 . Februar ist die neue Kfz-Stellplatzrichtlinie 2026 im Innsbrucker
Stadtgebiet gültig . Damit wird die Mindestanzahl der Kfz-Stellplätze bei Bauvorhaben geregelt . Bisher wurde diese unter
anderem anhand der geografischen Lage
im Stadtgebiet berechnet, künftig fließt
etwa auch die Qualität des Anschlusses an
den öffentlichen Nahverkehr mit ein .

Neue Richtlinie
Die Tiroler Bauordnung (TBO) schreibt
vor, bei Bauvorhaben (Neubauten sowie
Adaptierungen) den zu erwartenden Bedarf an Kfz-Stellplätzen für die jeweiligen Bewohner:innen und Besucher:innen
nachzuweisen . Die Berechnung des Bedarfs erfolgt auf Basis der Kfz-Stellplatzrichtlinie der Stadt Innsbruck . Die bisherige Kfz-Stellplatzrichtlinie stammt aus

dem Jahr 2018 und ist noch bis Ende Jänner 2026 gültig . Darin wird die Anzahl der
vorgeschriebenen Stellplätze anhand der
Nutzungsart der Fläche und der ausgewiesenen Zone beurteilt . Mit dem neuen
Schlüssel wird nun auch geprüft, welche
Qualität an Öffi-Verbindungen im jeweiligen Gebiet zur Verfügung steht .
Des Weiteren wird für die Berechnung der
benötigten Stellplätze nun die Gesamtfläche des Bauvorhabens betrachtet, die Anzahl und Fläche der einzelnen Wohneinheiten ist nicht mehr relevant . Das Wegfallen
mehrerer Sonderkategorien der alten Richtlinie führt zur Vereinfachung des Antrags
und erhöhter Planungssicherheit . Reduktionen der benötigten Stellplätze können
zudem auch durch Vorlage eines Mobilitätskonzepts sowie öffentlich zugängliche
Garagen in der Nähe erreicht werden .

Übergangslösung
Bei aktuell laufenden Bauverfahren wird
nach beiden Versionen der Richtlinie geprüft . Ist eine Reduktion möglich, können die Antragsteller:innen ihre Planungen an die neue Stellplatzvorschreibung
anpassen .

Informationen
Alle Informationen, relevanten Dokumente und direkten Links zur neuen KfzStellplatzrichtlinie 2026 finden sich unter
www .innsbruck .gv .at/kfz-stellplatzrichtlinie
oder folgendem QR-Code: FB

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